Aufbrauchsfrist für Fyfanon festgelegt
Laut damaligem Informationsstand war die Aufbrauchsfrist für Produkte mit dem Wirkstoff Malathion für Freilandanwendungen der 29. Jänner 2020. Der Wirkstoff bleibt allerdings für Anwendungen unter Glas weiterhin genehmigt, es gibt aber in Österreich derzeit kein entsprechend zugelassenes Produkt.
Für das im Freiland zugelassene Produkt Fyfanon wurde jetzt von der österreichischen Zulassungsbehörde eine Aufbrauchsfrist mit 29. Oktober 2020 festgelegt.
Damit ist im nächsten Jahr noch ein Einsatz im Raps erlaubt.
Die Abverkaufsfrist für Fyfanon endet am 29. Oktober 2019.
Laut Firmeninformation wird keine neue Ware mehr an den Handel geliefert. Falls beim Handel noch Restmengen abverkauft werden, sollten unbedingt nur mehr Mengen bezogen werden, die auch benötigt werden. Falls am Betrieb noch Restmengen vorhanden sind, dann sollten diese aufgebraucht und möglichst keine zusätzlichen Mengen mehr eingekauft werden.