Anbau von Biodiversitätsflächen am Acker
Worauf muss ich achten?
- Neuansaat mit geeigneter Saatgutmischung: mindestens sieben insektenblütige Mischungspartnern aus zumindest drei verschiedenen Pflanzenfamilien, maximal zehn Prozent nicht insektenblütige Mischungspartner (Getreide, Gräser, …) sind erlaubt
- winterharte und/oder abfrostende Arten sind zulässig, Aufgrund der mehrjährigen Standzeit empfehlen sich mehrjährige/winterharte Arten
- Ansaat bis spätestens am 15. Mai
Tipps für den Anbau kleinsamiger Mischungen: Standort ohne großen Unkrautdruck wählen, feinkrümeliges abgesetztes Saatbett, Ablagetiefe: oberflächlich, bis max. 1 cm Tiefe, Anwalzen
Bei in der Vergangenheit angelegten Biodiversitätsflächen ist eine Sanierung (Neuanlage) zulässig, wenn diese trotz ordnungsgemäßem Anbau stark verunkrauten. Dafür besteht keine Meldepflicht. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle müssen
- die ursprünglich ordnungsgemäße und fristgerechte Anlage sowie
- die anschließende starke Verunkrautung