Amerikanische Rebzikade - aktuelle Warnmeldung Nr. 01/2026
Amerikanische Rebzikade
Im Zuge des Larvenmonitorings des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes in der 22. Kalenderwoche wurden Amerikanische Rebzikaden im ersten Larvenstadium (Foto) gefunden. Die weitere Larvenentwicklung und das Auftreten werden laufend beobachtet und je nach Situation die Behandlungsempfehlungen angepasst.
Kontrollen in den eigenen Weingärten sind empfehlenswert, um die Situation am eigenen Standort abzuschätzen. Die ARZ halten sich im Moment vorwiegend auf Stammaustrieben und stammnahen Blättern auf, bevorzugt auf der Blattunterseite.
Den biologisch arbeitenden Betrieben im Verbreitungsgebiet der Amerikanischen Rebzikade (siehe
unten) wird ab sofort dringend empfohlen, mit einer der folgenden „pflanzenstärkenden/repellente Maßnahmen“ (Punkte 1-5) im Zuge der nächsten Pflanzenschutzbehandlung zu beginnen und diese im Abstand von 10-12 Tagen fortzuführen. Entscheidend für den Effekt sind wiederholte Behandlungen; auch Piwi-Anlagen mitbehandeln!
Eine Anwendung von Pyrethrinen ist derzeit nicht notwendig.
1. Kaolinerde in Kombination mit Wetcit Neo
Aufwandmenge mind. 5-7 kg/ha. Kaolinerde ist nicht mischbar mit Pottasol (Kaliwasserglas), dies führt zu Verätzungen. Vorsicht bei Mischungen von Kaolin mit anderen Pflanzenstärkungsmittel; ebenfalls nicht empfehlenswert ist die Mischung mit Backpulver. Die Mischbarkeit mit Schwefel und Kupfer ist – soweit bekannt – gegeben.
2. VitiSan in Kombination mit Wetcit Neo
Aufwandmenge ca. 2-3 kg/ha VitiSan (max. 1%ig in Summe mit Netzschwefel); pflanzenstärkende/repellente Maßnahme im Zuge der Oidiumbekämpfung. Bei empfindlichen Sorten / heiklen Witterungsbedingungen besteht Verbrennungsgefahr.
3. Natrisan in Kombination mit Wetcit Neo
3. Natrisan in Kombination mit Wetcit Neo
Aufwandmenge ca. 2-3 kg/ha Natrisan (max. 1%ig in Summe mit Netzschwefel); pflanzenstärkende/repellente Maßnahme im Zuge der Oidiumbekämpfung. Bei empfindlichen Sorten / heiklen Witterungsbedingungen besteht Verbrennungsgefahr. Natrisan ist nur bis Erbsengröße der Beeren erlaubt.
4. Kumar / Karma
Aufwandmenge ca. 2-2,5 kg/ha (max. 1%ig in Summe mit Netzschwefel). Auch diese Variante ist eine pflanzenstärkende/repellente Maßnahme im Zuge der Oidiumbekämpfung. Da bereits ein Netz- und Haftmittel enthalten ist, sollte keinesfalls eine Zugabe von weiteren Netz- oder Haftmitteln erfolgen.
5. Limocide (Wirkstoff Orangenöl)
Einsatz dieses Mittels als pflanzenstärkende/repellente Maßnahme im Zuge der Oidiumbekämpfung nur bis BBCH 71/Fruchtansatz (1,8 l/10.000 m² behandelte Laubwandfläche) und nur in Kombination mit reduzierter Schwefelmenge empfohlen, Gefahr von Verbrennungen.
Für alle pflanzenstärkenden/repellenten Maßnahmen ist eine ausreichende Wassermenge entscheidend (300-400 l/ha bei voller Laubwand). Bei den Varianten 2-4 besteht eine erhöhte Verbrennungsgefahr bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Hitze, starke Sonneneinstrahlung nach der Applikation) und empfindlichen Sorten (Muskateller, Muscaris, Blütenmuskateller) – vgl. Bio-Weinbau aktuell 4/2026.
Zur Reduktion der Verbrennungsanfälligkeit Konzentrationen (zB: von Wetcit Neo) nicht zu hoch wählen, nicht bei Hitze bzw. starker Sonneneinstrahlung oder auf die nasse Laubwand (Tau) applizieren (besser am Abend als in der Früh). Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von Kaolin oder getrennte/abwechslungsweise Verwendung von vollen Schwefelaufwandmengen kombiniert mit höheren Wetcit Neo Konzentrationen und reduzierten Schwefelaufwandmengen in Kombination mit Backpulver und Wetcit neo (jeweils ebenfalls mit reduzierten Aufwandmengen). Dies ist insbesondere bei sehr kurzen Spritzabständen sinnvoll.
Backpulverprodukte sind mischbar mit Kupfer und Schwefel, aber nicht mit basischen Mitteln (z.B. Pottasol; Verbrennungsgefahr bzw. Verätzungsgefahr).
Falls verpflichtende Behandlungen vorgeschrieben werden, wird eine weitere Warnmeldung ausgesendet!
Verbreitungsgebiet
Das Verbreitungsgebiet der ARZ wurde heuer ausgeweitet und umfasst folgende Gemeinden in den jeweiligen Bezirken:
Bezirk Deutschlandsberg: alle Gemeinden.
Stadt Graz: das gesamte Stadtgebiet.
Bezirk Graz-Umgebung: die Gemeinden Dobl-Zwaring, Eggersdorf bei Graz, Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach, Gössendorf, Hart bei Graz, Haselsdorf-Tobelbad, Hausmannstätten, Hitzendorf, Kainbach bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Laßnitzhöhe, Lieboch, Nestelbach bei Graz, Premstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka, St. Marein bei Graz, Thal, Vasoldsberg, Werndorf und Wundschuh.
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld: die Gemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf, Bad Waltersdorf, Buch-Sankt Magdalena, Burgau, Ebersdorf, Feistritztal, Fürstenfeld, Grafendorf bei Hartberg, Greinbach, Großsteinbach, Großwilfersdorf, Hartberg, Hartberg Umgebung, Hartl, Ilz, Kaindorf, Lafnitz, Neudau, Ottendorf an der Rittschein, Pöllau, Pöllauberg, Rohr bei Hartberg, Söchau, Sankt Johann in der Haide und Stubenberg am See.
Bezirk Leibnitz: alle Gemeinden.
Bezirk Südoststeiermark: alle Gemeinden.
Bezirk Voitsberg: die Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Mooskirchen und Söding-Sankt Johann.
Bezirk Weiz: die Gemeinden Albersdorf-Prebuch, Floing, Gersdorf an der Feistritz, Gleisdorf, Hofstätten an der Raab, Ilztal, Ludersdorf-Wilfersdorf, Markt Hartmannsdorf, Mitterdorf an der Raab, Pischelsdorf am Kulm, Puch bei Weiz, St. Margarethen an der Raab St. Ruprecht an der Raab, Sinabelkirchen und Weiz.
Neues Beratungsprodukt "Warndienst im Weinbau"
Die Pflanzenschutzberatung für Weinbau wird mit der Schaffung dieses neuen Beratungsproduktes aufgewertet und ausgebaut: Neben dem Bezug von ca. zehn Warndienstaussendungen per Email pro Jahr wird auch geplant eine eigene Homepage mit Login-Zugang zu schaffen, auf der neben der Möglichkeit des Downloadens aktueller und älterer Warnmeldungen auch Fachartikel und Beratungsvideos zu finden sein werden.
Die Kosten für Weinbauverbandsmitglieder betragen 25 Euro, für Nichtverbandsmitglieder 75 Euro pro Jahr.
Für Betriebsführer, die sich nicht bei diesem Beratungsprodukt anmelden möchten, werden allgemeine Informationen über Pflanzenschutzmaßnahmen in Form von zwei Artikeln im Weinbauverbandsrundschreiben zur Verfügung stehen. Amtliche Mitteilungen wie Maßnahmen gegen die Amerikanische Rebzikade werden über den Newsletter und das Rundschreiben des Weinbauverbandes versendet.
Weiterhin für alle Weinbauern werden die Gruppenberatungen und Winterseminare, bei denen über aktuelle Themen in Weinbau, Kellerwirtschaft und Pflanzenschutz berichtet wird, angeboten.
Bitte nutzen Sie die Vorteile dieses neuen Beratungsproduktes und melden Sie sich mittels Anmeldeformular an. Das Formular finden Sie unten im Downloadbereich.