Aktueller Stand zur EU-Entwaldungsverordnung
Nach mehreren Verschiebungen steht nun fest: Die EU-Entwaldungsverordnung (Eudr) gilt für Holz ab 30. Dezember 2026. Für Rinder und Soja haben bäuerliche Betriebe bis 30. Juni 2027 Zeit. Die gute Nachricht vorweg: Für unsere Betriebe bleibt der Aufwand überschaubar.
Worum geht es?
Die EU will sicherstellen, dass Holz, Rinder und Soja nicht von entwaldeten Flächen stammen und legal erzeugt wurden. Österreichs Wälder werden seit Generationen nachhaltig bewirtschaftet. Die Landwirtschaftskammer hat sich mit dem Landwirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass die Betriebe nicht mit überbordender Bürokratie belastet werden. Mit Erfolg: Für Klein- und Kleinstbetriebe – das sind praktisch alle bäuerlichen Betriebe – genügt eine sogenannte „Vereinfachte Erklärung“.
Was heißt das konkret?
Wer Holz erzeugt und als Erster verkauft, gibt diese Erklärung einmalig ab. Angegeben werden lediglich die geschätzte jährliche Verkaufsmenge an Rundholz und Brennholz sowie die Postadresse des Betriebes. Eine Verortung der Waldflächen oder eine Georeferenzierung ist nicht notwendig. Wird die geschätzte Menge, etwa nach einem Schadereignis, überschritten, kann einfach nachgemeldet werden. Danach erhält man eine Identifikationsnummer, die beim Holzverkauf an den Abnehmer, etwa das Sägewerk, weitergegeben wird. Sie bleibt grundsätzlich dauerhaft gültig.
Einfaches Meldeportal
Das Landwirtschaftsministerium stellt dafür ab 2. November das Meldeportal www.eudr-meldung.at zur Verfügung. Die Anmeldung ist auf mehreren Wegen möglich, etwa über eAMA oder ID Austria. Erklärvideos und Checklisten helfen beim selbstständigen Ausfüllen.
Kein Grund zur Panik
Bis zum Stichtag bleibt ausreichend Zeit, niemand muss jetzt sofort tätig werden. In der nächsten Ausgabe erklären wir Schritt für Schritt, wer melden muss, wie die Anmeldung funktioniert und welche Unterlagen bereitliegen sollten. Weitere Informationen folgen in den kommenden Wochen auch auf www.stmk.lko.at.
Worum geht es?
Die EU will sicherstellen, dass Holz, Rinder und Soja nicht von entwaldeten Flächen stammen und legal erzeugt wurden. Österreichs Wälder werden seit Generationen nachhaltig bewirtschaftet. Die Landwirtschaftskammer hat sich mit dem Landwirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass die Betriebe nicht mit überbordender Bürokratie belastet werden. Mit Erfolg: Für Klein- und Kleinstbetriebe – das sind praktisch alle bäuerlichen Betriebe – genügt eine sogenannte „Vereinfachte Erklärung“.
Was heißt das konkret?
Wer Holz erzeugt und als Erster verkauft, gibt diese Erklärung einmalig ab. Angegeben werden lediglich die geschätzte jährliche Verkaufsmenge an Rundholz und Brennholz sowie die Postadresse des Betriebes. Eine Verortung der Waldflächen oder eine Georeferenzierung ist nicht notwendig. Wird die geschätzte Menge, etwa nach einem Schadereignis, überschritten, kann einfach nachgemeldet werden. Danach erhält man eine Identifikationsnummer, die beim Holzverkauf an den Abnehmer, etwa das Sägewerk, weitergegeben wird. Sie bleibt grundsätzlich dauerhaft gültig.
Einfaches Meldeportal
Das Landwirtschaftsministerium stellt dafür ab 2. November das Meldeportal www.eudr-meldung.at zur Verfügung. Die Anmeldung ist auf mehreren Wegen möglich, etwa über eAMA oder ID Austria. Erklärvideos und Checklisten helfen beim selbstständigen Ausfüllen.
Kein Grund zur Panik
Bis zum Stichtag bleibt ausreichend Zeit, niemand muss jetzt sofort tätig werden. In der nächsten Ausgabe erklären wir Schritt für Schritt, wer melden muss, wie die Anmeldung funktioniert und welche Unterlagen bereitliegen sollten. Weitere Informationen folgen in den kommenden Wochen auch auf www.stmk.lko.at.