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Abteilung Pflanzen - Referat Landwirtschaft und Umwelt

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17.04.2025
Ein wichtiger Bestandteil in der Umsetzung von Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen ist die Vermittlung der Inhalte der Grundwasserschutzprogramm-Verordnung. Zentrale Beratungsaktivität ist hierbei die Düngeplanerstellung. 2024 wurde wiederum auf das Düngeprogramm (LUB Düngerechner) zurückgegriffen. Daneben wurden aber ebenso – wie auch bereits in den vergangenen Jahren – Beratungen mit anderen Programmen (ÖDüPlan, Agrarcommander, LK Düngerechner), welche von den zu beratenden Betrieben verwendet werden, durchgeführt. Sämtliche einzelbetrieblichen Beratungen zur Ausrichtung der schlagbezogenen Düngung, sind als Geschäftsfälle im digitalen Hofakt der Landwirtschaftskammer gespeichert.
 
Spezielle Versuchsfragen im Berichtsjahr 2024 betrafen die Umsetzung des Sollwertsystems zu Mais sowie die Einführung der teilspezifischen Düngung auf Ackerflächen, Versuch Weitersfeld. Weiters wurde die Versuchstätigkeit am Lysimeter in Premstätten/Zettling bzw. an den Sickerwasserstandorten St. Georgen/Stiefing, Pfarrsdorf, und Oberrakitsch fortgeführt.
 
Die Beratung zur Verringerung der Ammoniakemissionen, bezieht sich vor allem auf die Informations- und Beratungstätigkeit betreffend die bodennahe Gülleausbringung. Hier sind vor allem die Umsetzung Ammoniak-Richtlinie bzw. die Umsetzung der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Gülleausbringung“ hervorzuheben. 2024 wurde auch die Broschüre „Unsere Landluft“ herausgegeben.
 
 

Entwicklung der Nitratbelastung an den Nitratpegelmessstellen – GZÜV

Mit der Novelle zum ‚Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg 2016‘ (LBG. 39/2015 vom 29.05.2015) wurden die Vorgaben für die Stickstoffdüngung der landwirtschaftlichen Ackerkulturen neu geregelt. Ziel der Verordnung ist die Sicherung und Erhaltung des guten Zustandes der Grundwasservorkommen von Graz bis Bad Radkersburg. Die Berücksichtigung des relevanten Bodenparameters (Feldkapazität) für die Ausrichtung der zulässigen Stickstoffdüngung wurde anhand der Düngeklassen normiert. Die Vermittlung dieser rechtlichen Vorgaben ist Beratungsschwerpunkt und wird bei den einzelbetrieblichen Informationsveranstaltungen umgesetzt.
 
Die Vorgaben für die Aufstellung von Überwachungsprogrammen für Oberflächengewässer und Grundwasser sind in der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) geregelt.
 
 
Grafik Entwicklung der Nitrat-Mittelwerte.png © LK Steiermark/LUB
© LK Steiermark/LUB

Schlagbezogene Düngeplanerstellung

Bei der Düngung von Kulturen im Ackerbau sind die zulässigen jahreswirksamen Stickstoffdüngemengen pro Hektar und Jahr - gemäß Anlage 3 - für die jeweilige Düngeklasse einzuhalten. Dabei sind bei der schlagbezogenen Düngeberechnung die Stickstoffnachlieferung des Bodens aus Vorfrucht und Ernterückständen und bei Bewässerungen/Beregnungen zusätzlich der im Gießwasser enthaltene Stickstoff zu berücksichtigen. Im Berichtsjahr 2024 wurden 438 einzelbetriebliche, schlagbezogene Düngeberatungen (LUB-Düngeplaner) bzw. 33 gesamtbetriebliche Düngeberatungen (LK Düngerechner) durchgeführt. Der Beratungsaufwand für die schlagbezogene Düngeplanerstellung betrug 292,63 Stunden, jener für die gesamtbetriebliche Düngeplanerstellung 39,32 Stunden. Insgesamt wurden im Berichtjahr 2024 somit 472 Düngeberatungen mit einem Gesamtaufwand von 331,95 Stunden verbucht.
 

Grundwasserschutzberatung

Ein wichtiger Bestandteil in der Umsetzung von Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen ist die betriebsbegleitende Betreuung der Betriebe im Grundwasserschutzgebiet Graz bis Bad Radkersburg.
Dabei werden optimale Düngemaßnahmen für Fruchtfolgeglieder besprochen oder gesetzte Maßnah­men hinsichtlich der Düngung, Erosionsschutz und Bodenfruchtbarkeit beurteilt. Eine optimale Nähr­stoffversorgung hinsichtlich Humus, pH-Wert, Stickstoff, Phosphor, Kalium und Stickstoff-Nachliefe­rungsvermögen der Böden fließt in die Beurteilung mit ein. Mit der Einführung der neuen GLÖZ-Standards im Rahmen der Umsetzung des GAP 23 Strategieplanes (GLÖZ 4: Pufferstreifen entlang von Wasserläufen bzw. GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung in der vegetationslosen Zeit) wurde die Beratung hin zum Oberflächengewässerschutz ausgeweitet.
 
Für die Umsetzung im Rahmen der Gewässerschutzberatung wurden im Berichtsjahr 2024 insgesamt 4.070,32 Stunden aufgewendet. Die detaillierte Auswertung ist im Kapitel 6 dargestellt.
 
Mit der Einreichung des LE-Bildungsprojektes werden Initiativen gefördert, die den Fokus auf die Wissensvermittlung legen. Hierzu wurden im Rahmen der Leistungsdatenerfassung mit den Unterbereichen ‚Publikationen‘ (Wasserschutzblatt, Landwirtschaftliche Mitteilungen, BK Aktuell etc.) sowie Informationsmaßnahmen‘ (Wasserschutztage, Exkursionen, ÖPUL vorbeugender Grundwasserschutz) insgesamt 764,38 Stunden aufgewendet.
 
  • ÖPUL Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen, GWA
 
Die Zielvorgaben im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sehen vor, dass die Wassernutzung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten ist. Mit der neuen Förderperiode wurde die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ ausgedehnt. Neu hinzu kamen der GWK Sulmtal bzw. der GWK Hügelland zwischen Mur und Raab. Im Herbst 2024 wurden daher wiederum in den relevanten Bezirken Informationsveranstaltungen betreffend die Umsetzung der Förderungsvoraussetzungen angeboten. Die Präsentationen wurden mit Vertretern der Bundesländer (Umweltberatung) bundesweit abgestimmt. Koordination: LK Österreich und LFI Österreich.
 
Hierzu wurden in den Gemeinden St. Stefan im Rosental und St. Georgen an der Stiefing die Inhalte des Modul 2 präsentiert. In Lieboch, Bezirkskammer Weststeiermark wurde das Modul 1 vorgetragen.
Es wurden jeweils vier Stunden im Rahmen der verpflichtenden Lehrveranstaltungen mit den entsprechenden Förderbestimmungen sowie fachlichen Ausführen zum Boden- und Wasserschutz präsentiert.
 
Neu hinzu kam die Ausarbeitung einer Vorlage für das Gewässerschutzkonzept, welches bei den Infor­mationsveranstaltungen vorgestellt wurde. Die Umsetzung des Gewässerschutzkonzeptes ist von jedem teilnehmenden Betrieb mit den spezifischen Betriebsdaten eigenständig zu führen. Ein Maßnahmen-Neueinstieg konnte bis 31.12.2024 in der jeweiligen Bezirkskammer beantragt werden. Dies betraf ebenso die ÖPUL-Maßnahme „Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft, WRRL-LW“.
 
Mit Stichtag 31.12.2024 nehmen 619 Betriebe an der Maßnahme „WRRL-LW“ (Gebietskulisse von Graz bis Bad Radkersburg, GWSP) teil. 155 Betriebe haben die ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ beantragt.
 
  • Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft, WRRL-LW
 
Ab 2 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse des Grundwasserschutzprogramms von Graz bis Bad Rad­kersburg kann an dieser Maßnahme teilgenommen werden. Im Allgemeinen sind die Vorgaben der Grundwasserschutzverordnung einzuhalten. Beispielsweise die Einhaltung der Düngermenge laut Düngeklasse, der Stickstoff-Düngetermine und die schlagbezogenen Aufzeichnungen zu Anbau, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte.
 
Erstmals wurde nun auch eine kulturartenspezifische Auswertung für die Gebietskulisse für die ÖPUL-Maßnahme „WRRL – LW“ (ident mit der Gebietskulisse des Grundwasserschutzprogramms von Graz bis Bad Radkersburg) über die letzten Jahre erstellt.
 
In der folgenden Abbildung sind die Ackerkulturen von 2021 – 2024 im Gebiet des Grundwasserschutzprogramms von Graz bis Bad Radkersburg dargestellt. Die Flächenanteile der einzelnen Kulturen sind in allen vier Jahren ähnlich. Der Anteil an Mais liegt in allen vier Jahren über der Hälfte der Ackerfläche. Danach folgen flächenmäßig Ölkürbis und Wintergetreide. Kleinere Flächenanteile fallen auf Soja, Grünbrache und Wechselwiese, Sommergetreide, Kartoffeln, Feldgemüse und sonstige Kulturen. Die Veränderung der Flächenanteile der einzelnen Kulturen fällt über die Jahre gesehen nur gering aus. Abweichungen davon sind meist auf die gegebene Marktsituation zurückzuführen.
 
Grafik Ackerkulturen.png © LK Steiermark/LUB/PFO
© LK Steiermark/LUB/PFO

Versuchstätigkeiten zur Senkung der Stickstoff-Düngung

Im Rahmen der Versuchstätigkeiten wurden für das Berichtsjahr 2024 u.a. - mit Fokus auf den Boden- u. Gewässerschutz - folgende Aktivitäten gesetzt:
 
  • Düngeversuch zu Salat, Premstätten
  • Untersaatenversuch zu Ölkürbis - Schauversuch
  • Teilflächenspezifische Düngung zu Mais, Weitersfeld
  • Sickerwassermengen, Nitratkonzentrationen im Sickerwasser und N-Austräge an den Versuchsstandorten von Graz bis Bad Radkersburg
 
Die Auswertung der Bodenproben auf Nitrat-Stickstoff erfolgten im eigenen Labor in der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft in Leibnitz. Für den vorliegenden Bericht konnte auf 435 Proben zurückgegriffen werden. Betreffend die Qualitätssicherung wird regelmäßig an Ringtests teilgenommen.
 
Grundsätzlich werden von der Umweltberatung Bodenprobenanalysen im Grundwassergebiet von Graz bis Bad Radkersburg durchgeführt. Die Bodenproben werden über das ganze Jahr gezogen, um den Mineralisationsverlauf des aktuellen Jahres nachvollziehen zu können. Hauptaugenmerk liegt im Frühjahr, wo aufgrund der natürlichen Mineralisation und den getätigten Düngemaßnahmen ein Anstieg der Nitratwerte im Boden zu erwarten ist. Der umfassende Tätigkeitsbericht liegt in der Abteilung Pflanzen auf.
 

Beratung zur Verringerung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft

Ammoniak (NH3) zählt neben Schwefeldioxid (NO2), Stickoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen sowie Feinstaub zu den Luftschadstoffen, welche sich in hohen Mengen negativ auf die Umwelt (Eutrophierung, Ozonbelastung etc.) und die menschliche Gesundheit auswirken können.
Mit einem Anteil von 94 % ist nach wie vor die Landwirtschaft der Hauptverursacher der NH3-Emissionen.
 
48 Prozent der Ammoniakemissionen des Sektors Landwirtschaft entstehen in den Bereichen Stall, Auslauf und Wirtschaftsdüngerlagerung, 41 Prozent bei der Wirtschaftsdüngerausbringung. Die Ammoniakemissionen in den Bereichen Stall, Auslauf und Wirtschaftsdüngerlagerung sind zu 61 Prozent der Sparte Rinder, zu 20 Prozent der Sparte Schweine und zu 9 Prozent der Sparte Geflügel zuzuordnen. Die Kriterien für hohe Verluste sind auch bekannt: Hohe Ammoniumgehalte im Wirtschaftsdünger, hohe Temperaturen, Sonneneinstrahlung und Wind bei der Ausbringung sowie die Ausbringung mit Breitverteilern.
 
  • Beratungsschwerpunkt „bodennahe Gülleausbringung“
 
Gegenüber der Breitverteilung weisen alle bodennahen Ausbringtechniken eine bessere Verteilgenauigkeit auf und haben zum Ziel, die Kontaktzeit mit der Umgebungsluft sowie die mit Gülle benetzte Fläche zu verringern. Entscheidend ist zudem eine hohe Schlagkraft, da die Zeitfenster für die Gülleausbringung oft nur kurz sind. Die Art der eingesetzten Technik hängt auch von der Art des Betriebes ab. Im Grünland ist z.B. die Höhe der Futterverschmutzung, im Ackerbau die Verstopfungsanfälligkeit ein Thema.
 
Um die Ammoniakemissionen zu reduzieren, sollte der Stickstoffeinsatz gesamtbetrieblich optimiert werden, wobei unterschiedliche Reduktionsmaßnahmen in den verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsformen zu setzen sind. Effiziente Hebel zur Reduzierung der Ammoniakemissionen betreffen beispielsweise die Wahl der Ausbringtechnik von Wirtschaftsdüngern, die praktizierte Fütterung, gesetzte bauliche Maßnahmen im Stall und die Erhöhung der Weidezeiten.
 
Als wirkungsvollste Maßnahmen zur Reduktion von NH3-Emissionen zählt neben der Abdeckung von Güllelagern, der Mehrphasenfütterung sowie diversen Stalloptimierungen, die bodennahe streifenförmige Wirtschafsdüngerausbringung mit Minderungspotenzialen von -30 % (Schleppschlauch), -50 % (Schleppschuh) bzw. von -80 % (Injektion) gegenüber der herkömmlichen Breitverteilung.
 
Die Verwendung einer zielführenden Ausbringtechnik ist Schwerpunkt der betrieblichen Beratung. Im Berichtjahr 2024 haben die Umweltberater:innen 333 Beratungsgespräche durchgeführt. Der Beratungsaufwand betrug 491,92 Arbeitsstunden.
 
Für das Jahr 2025 wurden bereits eine Lehrer- und Beraterweiterbildung (in Zusammenarbeit mit der Agrar- und Umweltpädagogischen Hochschule Ober St. Veit) im Agrarbildungszentrum Hafendorf organisiert – Termin: 22.5.2025. Weiters wurde bereits ein Güllefachtag für den 28.3.2025 organisiert. Nähere Informationen bzw. die Anmeldemodalitäten sind auf der Homepage des LFI Steiermark ersichtlich.

 
Broschüre Unsere Landluft.png © LK Steiermark/LUB
© LK Steiermark/LUB

Broschüre „Unsere Landluft – Herausgegeben im Herbst 2024

Mit 94 % der anfallenden Ammoniakemissionen ist die Landwirtschaft als Hauptquelle zu nennen. 48 Prozent der Ammoniakemissionen entstehen in den Bereichen Stall, Auslauf und Wirtschaftsdüngerlagerung, 41 Prozent bei der Wirtschaftsdüngerausbringung. Die bodennahe Wirtschaftsdüngerausbringung zählt zu den effizientesten Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen.
 
Ein Bild, das Text, Nutztiere, Gras, draußen enthält.Automatisch generierte BeschreibungUm die Ammoniakemissionen entsprechend den Zielvorgaben zu reduzieren, werden neben den rechtlichen Vorgaben (Ammoniak-Richtlinie) auch Fördermaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplans angeboten. Im Agrarumweltprogramm sind insbesondere die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und die Gülleseparation sowie die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls hervorzuheben. Über Investitionszuschüsse werden bodennahe Gülleausbringtechniken, Gülleseparatoren und die nachträgliche Güllelagerabdeckung gefördert. Die gesetzlichen Vorgaben auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Österreich zielen auf eine Reduktion der Emissionshöchstmengen für Ammoniak (NH3) bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2005 um 12 Prozent auf rund 58.000 Tonnen.
 
Die neu erstellte Broschüre „Unsere Landluft“ zeigt zu den oben angeführten Bereichen Lösungsansätze, welche in der Praxis gut umgesetzt werden können. Für die fachlichen Inhalte haben Experten auf Bundes- und Landesebene Beiträge verfasst. Die Broschüre ist in limitierter Auflage bei den Umweltberatern bzw. in den Bezirkskammer erhältlich und kann auch kostenfrei unter www.lub.at heruntergeladen werden.
 
 

Inhaltsverzeichnis

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