Ab November Antrag für neues AMA-Gütesiegel
Ab November können
Landwirtinnen und Landwirte
die Teilnahme am
neuen AMA-Gütesiegel im
Getreide- und Ackerbau
beantragen. Am Hof sollte
nun schon vorab geprüft
werden, ob bereits alle
Voraussetzungen gegeben
sind oder ob ab 2024
zusätzliche ÖPUL-Maßnahmen
ergriffen werden
müssen.
Mit der Novelle des AMA-Gesetzes
wurde mit 1. Jänner 2023
der Getreide- und Ackerbau in
das Agrarmarketing eingebunden.
Das ermöglicht die ganzheitliche
Kommunikation von
verbraucherrelevanten Themen
wie Qualität und Herkunft über
alle für die Versorgungssicherheit
wesentlichen Sektoren.
Nach intensiven Vorbereitungen
soll die österreichische Getreideernte
2024 erstmals als AMA-Gütesiegel-
Ware vermarktet werden.
Konsumentinnen und Konsumenten
kann damit garantiert
werden, dass sich in Brot- und
Backwaren, die mit dem AMA-Gütesiegel
gekennzeichnet
sind, ausschließlich herkunftsgesichertes
österreichisches Getreide
befindet. Zusätzlich zum
Herkunftsnachweis soll sichergestellt
werden, dass nur jene
landwirtschaftlichen Betriebe
AMA-Gütesiegel-Getreide liefern
dürfen, die sich in einem definierten
Ausmaß am ÖPUL beteiligen
und dadurch nachweislich
ihren Teil zur Erreichung von
Umwelt- und Klimazielen in der
Landwirtschaft beitragen.
Vorteile für Landwirte
Die von heimischen Landwirtinnen
und Landwirten produzierten
Ackerfrüchte werden
durch das AMA-Gütesiegel-Programm
weniger austauschbar.
Der Beitrag der Ackerbauern
zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit,
Biodiversität sowie zum
Klimaschutz wird nun erstmalig
sichtbar gemacht. Darüber
hinaus zeigen aktuelle Entwicklungen
am Getreidemarkt und
hinsichtlich der geopolitischen
Lage umso mehr, dass auch bei
Ackerfrüchten eine transparente
Herkunftssicherung notwendig
ist, um die hohe Qualität der
österreichischen Lebensmittel
zu gewährleisten und hervorzuheben.
Voraussetzungen für die Teilnahme
In der Grafik sind jene ÖPUL-Maßnahmen
ersichtlich, die für
das AMA-Gütesiegel-Programm
"Ackerfrüchte" relevant sind.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme
sind erfüllt, wenn:
Die Basismaßnahmen können dabei untereinander und mit ergänzenden Maßnahmen kombiniert werden. Bei den Maßnahmen "Begrünung Zwischenfrucht" und "bodennahe Gülleausbringung" sind Mindestflächen/- mengen für die Teilnahme zu beachten:
- mindestens drei ÖPUL-Punkte (● ● ●) erreicht wurden und
- mindestens eine Basismaßnahme erfüllt wurde.
Die Basismaßnahmen können dabei untereinander und mit ergänzenden Maßnahmen kombiniert werden. Bei den Maßnahmen "Begrünung Zwischenfrucht" und "bodennahe Gülleausbringung" sind Mindestflächen/- mengen für die Teilnahme zu beachten:
- Mindestfläche bei Begrünung Zwischenfrucht (mind. 10% der Ackerfläche)
- Mindestmenge bei bodennaher Gülleausbringung (mind. 100 m³ flüssiger Wirtschaftsdünger)
- Auch die Einhaltung der GAB und GLÖZ-Bestimmungen ist Voraussetzung für die Teilnahme beim AMA-Gütesiegelprogramm - sie sind ohnehin Voraussetzung für Direktzahlungen.
Beantragte ÖPUL-Maßnahmen prüfen
Auswertungen der AMA haben
ergeben, dass etwa 90%
der österreichischen Getreidebäuerinnen
und -bauern die Voraussetzungen
hinsichtlich der
Teilnahme an relevanten ÖPUL-Maßnahmen
und die mindestens
drei "ÖPUL-Punkte" schon
jetzt erfüllen. Es wird empfohlen,
schon früh genug zu prüfen,
ob mit den aktuell beantragten
Maßnahmen eine Teilnahme
am AMA-Gütesiegel-Programm
"Ackerfrüchte" bereits möglich
wäre oder noch Maßnahmen benötigt
werden. Zusätzliche Maßnahmen
können bis Ende 2023
im AMA-Mehrfachantrag 2024
beantragt werden.
Kontrollen
Für das AMA-Gütesiegel-Programm
"Ackerfrüchte" wird
das vorhandene Kontrollsystem
der AMA herangezogen. Zusätzlich
ist jährlich von den Landwirtinnen
und Landwirten eine
Selbstevaluierung anhand einer
Checkliste durchzuführen und
zu dokumentieren. Stichprobenartig
erfolgen darüber hinaus risikobasierte
Vor-Ort-Kontrollen.
Anmeldung ab November 2023
1. Einstieg AMA-Portal "Mein
Gütesiegel" https://amamarketing-portal.services.ama.at/
2. Identifizierung mit eAMA-Login (PIN-Code oder ID Austria/ Handy-Signatur)
3. Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte mit Dateneingabe
4. Landwirtin/Landwirt erhält elektronische Bestätigung
2. Identifizierung mit eAMA-Login (PIN-Code oder ID Austria/ Handy-Signatur)
3. Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte mit Dateneingabe
4. Landwirtin/Landwirt erhält elektronische Bestätigung