ÖPUL 2023 – ein Überblick
Um den Zielsetzungen des Green Deal gerecht zu werden, werden die Direktzahlungen hierzulande um rund 110 Mio Euro zurückgefahren und gleichzeitig das Umweltbudget für ÖPUL 2023 samt Ökoregelung um rund 130 Mio Euro gesteigert. Das neue Umweltprogramm bietet im vorliegenden Entwurf eine Vielzahl von interessanten Fördermöglichkeiten.
GAP-Strategieplan mit September 2022 genehmigt
Die Europäische Kommission hat den österreichischen GAP-Strategieplan am 13. September 2022 genehmigt, welcher die wesentlichen Vorgaben für die 25 Maßnahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL umfasst. Die Sonderrichtlinie für das ÖPUL 2023 wird im Frühjahr 2023 von Landwirtschaftsministerium erlassen. Ab Anfang Oktober 2022 finden sich Informaitonsblätter zu den einzelnen ÖPUL Maßnahmen auf der Website der AMA.
Konditionalitäten sind die Baseline
Die bisherigen Greening und Cross Compliance Auflagen werden nun in die Konditionalität übergeführt, die ohne über die Direktzahlungen hinausgehende Prämien zu erfüllen sind, ehe man sich dem ÖPUL zuwendet. Die geforderten Mindeststandards werden in einem eigenen Beitrag behandelt.
Im Zentrum steht die Umweltgerechte biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
Herzstück des neuen ÖPUL-Programms ist die neue Biodiversitätsförderung UBB, deren Anforderungen sowohl für teilnehmende konventionelle Betriebe als auch für Biobetriebe gelten. Ab 2 ha Acker und ab 2 ha Grünland sind mindestens 7% Biodiversitätsflächen anzulegen, wobei hier die ab 10 ha Ackerfläche geforderte Brache von 4% aus den Konditionalitäten bereits den Großteil ausmacht und angerechnet werden darf.
Auf Acker sind für Biodiversitätsflächen mind. 7 insektenblütige Mischungspartner aus mind. 3 verschiedenen Pflanzenfamilien anzubauen. Für hochwertige Neueinsaaten von Biodiversitätsflächen regionaler Herkunft (30 Mischungspartner aus 7 Familien) gibt es sowohl auf Acker als auf Grünland gesonderte Zuschläge. Am Grünland werden zur Erfüllung der Biodiversität vier verschiedene Möglichkeiten angeboten, die untereinander kombiniert werden können. Jeder UBB-Teilnehmer verpflichtet sich ab 10 ha Acker sowie ab 10 ha Grünland auf Feldstücken, die größer als 5 ha sind, zumindest 1.500 m2 Biodiversitätsflächen anzulegen.
Die mehrjährige UBB-Basismodulprämie beträgt auf Acker und Grünland 70 Euro/ha. Nicht-Tierhalter erhalten am Grünland 25 Euro/ha. Werden die Biodiversitätsflächen auf besseren Böden angelegt bzw. am Betrieb stärker verteilt gibt es Zuschläge. Auf dem Basismodul aufbauend stehen zahlreiche einjährige Module wie die Erhaltung von punktförmigen Landschaftselementen, zusätzliche Biodiversitätsflächen, seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Wildkräuter- und Brutflächen und förderwürdige Kulturen (Feldfutter, Eiweißpflanzen, Kreuzblütler inkl. Raps, Sonnenblume, Blühpflanzen) zur Verfügung. So wird beispielsweise Konsumraps mit 80 Euro/ha als förderwürdige Kultur berücksichtigt. Die drei mehrjährigen Topups Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Heuwirtschaft (bisher „Silageverzicht“) und HUMUS (Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchfähigen Grünland) sind im Falle der Teilnahme mit dem UBB-Basismodul kombinationspflichtig.
Biolandbau mit eigenständiger Maßnahme und Zugang zu UBB- Topups
Für Biobetriebe wird eine eigenständige, mehrjährige Maßnahme, die sich im Wesentlichen aus dem UBB Basismodul, der Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel und der Einhaltung der EU-Bioverordnung zusammensetzt, angeboten.
Die neue Bio-Basismodulprämie am Acker wurde mit 205 Euro/ha und jene am Grünland für Tierhalter unter 1,4 RGVE mit 215 Euro/ha festgelegt. Nicht-Tierhalter erhalten am Grünland eien Bio-Basismodulprämie von 70 Euro/ha, Tierhalter über 1,4 RGVE bekommen 205 Euro/ha. Ebenso gibt es wieder Prämien für Bio-Spezialkulturen, einen Zuschlag bei Anbau von Feldgemüse und Erdbeeren und Bio-Bienenstöcke. Biobetriebe können darüber hinaus die zahlreichen einjährigen Topups samt Zuschläge ebenso wie die UBB-Betriebe in Anspruch nehmen und damit in Summe höhere Prämien generieren als in der bisherigen Periode. Bei den mehrjährigen Topups stehen den Biobetrieben die kombinationspflichtigen Maßnahmen Heuwirtschaft und die Grünlandmaßnahme HUMUS zur Verfügung.
Begrünungsmaßnahmen und Erosionsschutz Acker
Die Begrünungsmaßnahmen Zwischenfruchtanbau und System Immergrün sind einjährig, können unabhängig von UBB oder BIO in Anspruch genommen werden und können beide mit der Maßnahme Erosionsschutz kombiniert werden. Die Mulchsaat wird mit 50 Euro/ha und die Direktsaat sowie Strip-Till mit 80 Euro/ha gefördert. Neben 150 Euro/ha für das Anhäufeln von Querdämmen bei Erdäpfeln gibt es 550 Euro/ha für besonders erosiongefährdete, begrünte Ablusswege. Erfreulich ist, dass neben den zahlreichen Varianten in der Maßnahme Zwischenfruchtanbau auch der Konsumraps als Winterbegrünung mit 90 Euro/ha gefördert wird. Bedingung ist allerdings, dass er gemeinsam mit mindestens 3 abfrostenden Begleitsaaten gesät wird.
Gebietskulisse für Grundwasserschutz Acker stark ausgeweitet
Die Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker wird in der festgelegten Gebietskulisse, die vor allem in Niederösterreich stark ausgeweitet wurde, mit 50 Euro/ha gefördert. Gegenüber den bisherigen 100 Euro/ha wird die Prämie halbiert, in Oberösterreich wird aber ein zusätzliches Länder Topup von 30 Euro/ha angeboten und damit insgesamt mit 80 Euro/ha gefördert. Ackerbauern müssen zwar umfangreich dokumentieren, können aber bis zur Ertragslage „hoch 3“ düngen. Der saldierte N-Überschuss nach der Ernte ist im Feuchtgebiet zu 60 % und im Trockengebiet zu 80 % der Folgekultur anzurechnen. Dazu gibt es noch einen jährlichen Bildungszuschlag von 300 Euro je Betrieb für die ersten 10 ha Acker sowie einen Zuschlag von 50 Euro/ha für eine stark N-reduzierte Fütterung in der Schweinehaltung.
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Diese Maßnahme wurde im ÖPUL 2015 mit der Bezeichnung „Grundwasserschutz Grünland“ in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg angeboten; die Teilnahmemöglichkeit besteht nunmehr in ganz Österreich. Neben dem Verzicht auf Grünlandumbruch darf auch bei der Grünlanderneuerung nicht umgebrochen werden; ausgenommen im Zuge einer Grünlandsanierung nach Schädlingsbefall. Pro angefangene 5 ha Grünland ist eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Im ersten Verpflichtungsjahr sind mindestens 2 ha Teilnahmefläche, die Tierhalter-Eigenschaft von mindestens 0,3 RGVE/ha sowie mindestens 40 % Grünlandanteil am Betrieb gefordert. Ist dies erfüllt, so erhält man für alle Grünlandschläge unter 18 % Hangneigung Prämien, die ansteigend nach Grünlandzahl zwischen 30 und 100 Euro/ha gestaffelt sind. Für die Bewirtschaftung von artenreichen Grünland gibt es Zuschläge.
Sonstige Maßnahmen
Für die Dauerkulturen Wein, Obst und Hopfen gibt es wieder gestaffelt nach Hangneigung Förderungen für Erosionsschutz in allen Fahrgassen sowie für den Verzicht auf Herbizide und/oder Insektizide. Die Förderung der Bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdünger, die Gülleseparierung, Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen, die Almbewirtschaftung sowie zahlreiche Tierwohlmaßnahmen zu Behirtung, Weide, Stallhaltung Rinder und Stallhaltung Schweine runden das neue ÖPUL 2023 ab. Maßnahmen wie Naturschutz, Ergebnisorientierte Bewirtschaftung und Natura 2000 benötigen entsprechende Projektbestätigungen.