Ökosoziale Steuerreform ist auf Schiene
Der Nationalrat hat die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Sie besteht aus einem Maßnahmen-Mix zur Ökologisierung des Steuersystems und Entlastungen. Von welchen Maßnahmen ist die Land- und Forstwirtschaft betroffen und durch welche profitiert sie?
- CO2-Bepreisung: Sie wird 2022 beginnend mit 30 Euro je Tonne eingeführt. Zur Abgeltung der Mehrbelastung gibt es ab Juli 2022 eine Steuerrückvergütung bei Diesel. Dazu wird eine pauschale Rückvergütung nach dem durchschnittlichen Dieselverbrauch je Hektar und Kulturart eingeführt. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hat eine „vollständige Abgeltung“ der dadurch entstehenden Kosten angekündigt.
- Sonderinvestitionsprogramm für energieautarke Bauernhöfe: Die Zahl der Bauernhöfe, die 100 Prozent Strom für den Eigenbedarf aus gebäude- und betriebsinternen Fotovoltaikanlagen inklusive Speicheranlagen herstellen, soll deutlich steigen. Dafür stehen bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro als Sonderinvestitionsprogramm zur Verfügung.
- Gutschrift bei Krankenversicherung und Absenkung des fiktiven Ausgedinges (unten).
- Klimabonus für den ländlichen Raum: Mit dem neu eingeführten regionalen Klimabonus werden jene mehr entlastet, die im ländlichen Raum wohnen und daher von der CO2-Steuer betroffen sind. Jede Person erhält eine Gutschrift zwischen 100 (Stadt) und 200 Euro (ländlicher Raum). Für jedes Kind gibt es den halben Betrag.
- Weitere Entlastungen: Befreiung von der Eigenstromsteuer, Erhöhung Familienbonus und Kindermehrbetrag, Investitionsfreibetrag mit Ökobonus, Offensive „Sauber-Heizen“.
Entlastung bei Sozialversicherung
Die ökosoziale Steuerreform bringt auch Erleichterungen bei der Sozialversicherung. „Die Krankenversicherungsbeiträge bis zu einem Einheitswert von 60.000 Euro bei gemeinsamer Betriebsführung und bis zu 14.000 Euro bei alleiniger Betriebsführung werden gestaffelt herabgesetzt und das fiktive Ausgedinge um ein Viertel gesenkt“, unterstreicht Vizepräsidentin Maria Pein. Insgesamt beträgt die jährliche Entlastung der bäuerlichen Krankenversicherungsbeiträge 15,5 Millionen Euro.
Mit der Vorschreibung im zweiten Quartal 2022 sollen die Gutschriften ausgestellt werden. So beträgt die Beitragsgutschrift bei gemeinsamer Betriebsführung und einem Einheitswert von 15.000 Euro pro Versicherten und Jahr 260 Euro. Bei alleiniger Betriebsführung und einem Einheitswert von 8.000 Euro liegt sie bei 310 Euro.
Hart gerungen wurde auch um die Absenkung des fiktiven Ausgedinges von zehn auf 7,5 Prozent. „Es gelang, die kleinsten Pensionen für die Bäuerinnen und Bauern, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, zu verbessern“, berichtet Vizepräsidentin Maria Pein von den Verhandlungen. Wer damit erstmals Anspruch auf eine Ausgleichszulage hat, muss diese 2022 bei der SVS beantragen.
Mit der Vorschreibung im zweiten Quartal 2022 sollen die Gutschriften ausgestellt werden. So beträgt die Beitragsgutschrift bei gemeinsamer Betriebsführung und einem Einheitswert von 15.000 Euro pro Versicherten und Jahr 260 Euro. Bei alleiniger Betriebsführung und einem Einheitswert von 8.000 Euro liegt sie bei 310 Euro.
Hart gerungen wurde auch um die Absenkung des fiktiven Ausgedinges von zehn auf 7,5 Prozent. „Es gelang, die kleinsten Pensionen für die Bäuerinnen und Bauern, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, zu verbessern“, berichtet Vizepräsidentin Maria Pein von den Verhandlungen. Wer damit erstmals Anspruch auf eine Ausgleichszulage hat, muss diese 2022 bei der SVS beantragen.
Sinnvolle Weichen für die Zukunft
Mit der jetzt beschlossenen ökosozialen Steuerreform wird eine langjährige Forderung der Bauernvertretung erfüllt und damit sinnvolle Weichen für die Zukunft gestellt: Sie ist ein Offensivschritt für den Einstieg in den Ausstieg aus der fossilen Energie und für einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energieträger.
Gleichzeitig enthält sie auch für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wichtige und notwendige Entlastungen. Im Hinblick auf die immer stärker unter Druck stehenden bäuerlichen Einkommen ist es wichtig, dass unseren Betrieben die anfallenden Kosten durch die neue CO2-Bepreisung auch ersetzt werden. Wichtig dabei ist hier vor allem die unbefristete, vollständige Abgeltung der Mehrkosten, zumal die heimischen Bauernhöfe bereits jetzt eine höhere Steuerlast auf Diesel zu tragen haben als Kollegen in anderen Ländern.
Mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz und in Verbindung mit der ökosozialen Steuerreform soll bis 2030 die Stromproduktion zu 100 Prozent auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu wird hier Strom aus Photovoltaikanlagen auf Dächern und bestehender Infrastruktur samt Speicheranlagen leisten. Damit können wir die Sonnenenergie noch besser nutzen und gleichzeitig die wertvollen Agrarflächen für die Lebensmittelproduktion bewahren.
Mit dem für die Landwirtschaft bis 2025 jährlich zur Verfügung stehenden Sonderinvestitionsprogramm von 25 Millionen Euro – insgesamt also 100 Millionen Euro – wollen wir in der Steiermark möglichst viele energieautarke Bauernhöfe schaffen. Die Energieexperten der steirischen Kammer bieten dazu fundierte Beratungen an und begleiten bei der praktischen Umsetzung auf den Höfen.
Besonders freue ich mich, dass für kleine und mittlere Betriebe Erleichterungen bei der Krankenversicherung und durch die Absenkung des fiktiven Ausgedinges Verbesserungen bei den Mindestpensionen erreicht werden konnten.
Präsident Franz Titschenbacher, Kommentar
Gleichzeitig enthält sie auch für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wichtige und notwendige Entlastungen. Im Hinblick auf die immer stärker unter Druck stehenden bäuerlichen Einkommen ist es wichtig, dass unseren Betrieben die anfallenden Kosten durch die neue CO2-Bepreisung auch ersetzt werden. Wichtig dabei ist hier vor allem die unbefristete, vollständige Abgeltung der Mehrkosten, zumal die heimischen Bauernhöfe bereits jetzt eine höhere Steuerlast auf Diesel zu tragen haben als Kollegen in anderen Ländern.
Mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz und in Verbindung mit der ökosozialen Steuerreform soll bis 2030 die Stromproduktion zu 100 Prozent auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu wird hier Strom aus Photovoltaikanlagen auf Dächern und bestehender Infrastruktur samt Speicheranlagen leisten. Damit können wir die Sonnenenergie noch besser nutzen und gleichzeitig die wertvollen Agrarflächen für die Lebensmittelproduktion bewahren.
Mit dem für die Landwirtschaft bis 2025 jährlich zur Verfügung stehenden Sonderinvestitionsprogramm von 25 Millionen Euro – insgesamt also 100 Millionen Euro – wollen wir in der Steiermark möglichst viele energieautarke Bauernhöfe schaffen. Die Energieexperten der steirischen Kammer bieten dazu fundierte Beratungen an und begleiten bei der praktischen Umsetzung auf den Höfen.
Besonders freue ich mich, dass für kleine und mittlere Betriebe Erleichterungen bei der Krankenversicherung und durch die Absenkung des fiktiven Ausgedinges Verbesserungen bei den Mindestpensionen erreicht werden konnten.
Präsident Franz Titschenbacher, Kommentar