Überprüfungsaktion für Gebläsesprüher
Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen regelmäßig auf ihre korrekte Funktion hin überprüft werden. Neugeräte müssen nach fünf Jahren erstmals in eine anerkannte Werkstatt. Bei älteren Geräten ist der Einsatz nur mit einer gültigen Prüfplakette zulässig. Genaue Bestimmungen können auf der Webseite des Landes hier nachgelesen werden. Bis Ende Februar können sich Obst- und Weinbaubetriebe zur Gebläsesprüher-Überprüfungsaktion per Formular hier anmelden.