Österreich ist BVD-frei
Aufgrund des erfolgreich durchgeführten BVD-Bekämpfungsprogrammes wurde im Februar 2022 das gesamte Bundesgebiet als „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 anerkannt. Bisher amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände erhalten automatisch den Status „frei von BVD“ gemäß AHL (Animal Health Law) und müssen weiterhin sicherstellen, dass Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft und nur aus Betrieben mit amtlichen Status „frei von BVD“ oder mit gültigem Einzeltieruntersuchungsergebnis zugekauft werden.
Gemeinschaftsweiden
Rinder, die aus steirischen Beständen (auch Mastbetrieben) mit einem amtlichen BVD-Freiheitsstatus stammen, dürfen ohne Einzeltieruntersuchung auch auf Gemeinschaftsweiden verbracht werden. Die amtliche BVD-Freiheit eines Bestandes ist (wie die Freiheit von Rinderbrucellose, Rinderleukose und IBR/IPV) bei Verbringungen durch den Tierhalter am Viehverkehrsschein zu bestätigen.
Überwachungsprogramm
Damit der BVD-Freiheitsstatus und die damit verbundenen Handelserleichterungen erhalten werden können, wird jährlich ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm mittels Untersuchung von Blutproben und eine flächendeckende Untersuchung von Tankmilchproben durchgeführt. Die Kosten der jährlich durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen werden von Bund und Land getragen.
In der Steiermark ist derzeit nur ein Betrieb ohne den Status „frei von BVD“ und bei diesem Betrieb handelt es sich um einen bisonhaltenden Betrieb.
In der Steiermark ist derzeit nur ein Betrieb ohne den Status „frei von BVD“ und bei diesem Betrieb handelt es sich um einen bisonhaltenden Betrieb.