ÖPUL Zwischenfruchtbegrünung: Wichtige Kriterien
Zu berücksichtigen aufgrund Trockenheit:
- Wird eine Zwischenfruchtbegrünung aufgrund Trockenheit nicht zum für die Variante festgelegten spätestmöglichen Einsaattermin angelegt, ist auf eine spätere Variante zu wechseln (Korrektur MFA).
- Erfolgte die Anlage einer Zwischenfruchtbegrünung (z.B. Variante 2 mit 5. August) soll die ordnungsgemäße Anlage bestmöglich dokumentiert werden (z.B. Saatgutrechnung, Aussaatmenge, Fotos vom Anbau, ), damit im Falle eines unzureichenden Aufgangs ein Nachweis gegeben ist.
Bitte prüfen Sie daher besonders,
- ob die laut MFA 2026 beantragten Begrünungsvarianten auch tatsächlich und fristgerecht angelegt werden
- ob die geforderte Anzahl an Mischungspartnern eingesät werden
- ob für die Anlage der Variante 6 auch ausschließlich die definierten winterharten Mischungspartner (siehe nachstehende Tabelle) verwendet werden
Im Öpul ist eine flächendeckende Begrünung sicherzustellen. Um diese zu erreichen wird empfohlen:
- eine ausreichende Saatbettbereitung vor der Aussaat vorzunehmen
- ein passendes Sägerät (z.B. Drillsaat) zu verwenden und
- eine entsprechend hohe Saatstärke zu wählen
- für den Saatzeitpunkt geeignete Begrünungskulturen wählen
Die Nutzung (Mahd und Abtransport, Beweidung) der Zwischenfrucht ist erlaubt, sofern eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt und die Begrünung weiterwachsen kann. Zwischenfrüchte dürfen nicht gedroschen werden.
Eine Pflege ohne Abtransport des Aufwuchses (Häckseln, Mähen) ist bei Variante 2 bis 6 erst ab 1. November erlaubt. Falls eine Begrünungskultur als Ackerfutterfläche weitergeführt oder gedroschen wird, ist diese im Mehrfachantrag als Schlagnutzung zu beantragen und zählt nicht als Zwischenfrucht.
Eine Pflege ohne Abtransport des Aufwuchses (Häckseln, Mähen) ist bei Variante 2 bis 6 erst ab 1. November erlaubt. Falls eine Begrünungskultur als Ackerfutterfläche weitergeführt oder gedroschen wird, ist diese im Mehrfachantrag als Schlagnutzung zu beantragen und zählt nicht als Zwischenfrucht.
Um Beanstandungen bei Vor-Ort-Kontrollen zu vermeiden, sind nicht fristgerecht angelegte Zwischenfruchtbegrünungen unmittelbar nach Verstreichen des spätestmöglichen Anlagetermines abzumelden.
Antragsfristen
Die Zwischenfruchtbegrünungen sind im Mehrfachantrag 2026 durch Auswahl der jeweiligen Variante je Schlag in der Feldstücksliste fristgerecht zu beantragen.
Begrünungsvariante Variante 1 bis 3 = Beantragung bis spätestens am 31. August 2026
Begrünungsvariante Variante 4 bis 7 = Beantragung bis spätestens am 30. September 2026 Auch Variante 6 Begrünungen mit einem spätestmöglichen Einsaattermin am 15. Oktober, sind bis spätestens 30. September zu beantragen.
Begrünungsvariante Variante 1 bis 3 = Beantragung bis spätestens am 31. August 2026
Begrünungsvariante Variante 4 bis 7 = Beantragung bis spätestens am 30. September 2026
Begrünungsvarianten
| Variante | spätester Anlagezeitpunkt | frühester Umbruch | einzuhaltende Bedingungen | Euro/ha |
| 1 | 10.8. | frühestens nach 70 Kalendertagen, jedoch nicht vor dem 15.9. | Ansaat von mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern aus mind. 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 14.09. (ausgenommen Überquerung zur Bewirtschaftung von Nachbarflächen); nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst | 180 - 220 |
| 2 | 5.8. | 15.2. | Ansaat von mind. 7 Mischungspartnern aus mind. 3 Pflanzenfamilien | 171 - 209 |
| 3 | 20.8. | 15.11. | Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien. | 108 - 132 |
| 4 | 31.8. | 1.5.2. | Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien. | 153 - 187 |
| 5 | 20.9. | 1.3. | Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien. | 135 - 165 |
| 6 | 15.10. | 21.3. | Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko) | 108 - 132 |