Zuschuss zum Kauf einer persönlichen Forstschutzausrüstung
Zuschuss zum Kauf einer persönlichen Schutzausrüstung
Generell besteht bei forstwirtschaftlichen Arbeiten ein erhöhtes Gefahrenpotential. Besonders hoch ist das Unfallrisiko beispielsweise bei der Aufarbeitung von Sturmhölzern, sodass der Arbeitssicherheit besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Bei vielen Waldbesitzern fehlt aber neben der nötigen Praxis auch eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Forst-Sicherheitsjacke, Forst-Sicherheitsarbeitsschuhe, Schnittschutz-Handschuhe, Schutzhelm und Erste-Hilfe-Paket).
Für die Anschaffung dieser Schutzausrüstung in Verbindung mit der Teilname an speziellen forstwirtschaftlichen Sicherheitsschulungen und zur Bewerbung dieser Sicherheitsinitiative wird ein aus Landesmitteln finanziertes Förderungsprogramm angeboten. Ziel dieser Sicherheitsinitiative ist es, dass Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen nicht nur eine PSA-Ausstattung anschaffen sondern auch eine entsprechende Schulung absolvieren um Verletzungen bei der gefährlichen Waldarbeit zu vermeiden. Daher ist diese Förderung auch an eine Teilnahme an einem Spezialkurs mit Motorsägearbeit gekoppelt (Kursdauer mind. 1 Tag). Je Ausrüstungsgegenstand ist nur einmal eine Förderung möglich (außer die jeweilige Förderungsauszahlung liegt vor dem 01.01.2023)
Alle Informationen finden Sie im Download.
Für die Anschaffung dieser Schutzausrüstung in Verbindung mit der Teilname an speziellen forstwirtschaftlichen Sicherheitsschulungen und zur Bewerbung dieser Sicherheitsinitiative wird ein aus Landesmitteln finanziertes Förderungsprogramm angeboten. Ziel dieser Sicherheitsinitiative ist es, dass Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen nicht nur eine PSA-Ausstattung anschaffen sondern auch eine entsprechende Schulung absolvieren um Verletzungen bei der gefährlichen Waldarbeit zu vermeiden. Daher ist diese Förderung auch an eine Teilnahme an einem Spezialkurs mit Motorsägearbeit gekoppelt (Kursdauer mind. 1 Tag). Je Ausrüstungsgegenstand ist nur einmal eine Förderung möglich (außer die jeweilige Förderungsauszahlung liegt vor dem 01.01.2023)
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