Wer Stromlastspitzen vermeidet, spart künftig Geld
Der Netzausbau ist eine riesige Herausforderung
Wie leistungsfähig die Strominfrastruktur dimensioniert wird, hängt davon ab, wie viel Stromleistung maximal zeitgleich durchgeleitet werden muss. Das bisherige Strompreismodell berücksichtigte das kaum. Hier wurde im Wesentlichen danach abgerechnet, wie viel Strom insgesamt verbraucht und nicht wie viel Leistung abgerufen wurde. Das wird sich ab 2027 ändern.
Neues Preismodell
Die Verrechnung der Netzkosten ist künftig nach einer 40:60-Logik geplant: Dabei setzt sich das Netznutzungsentgelt zu 40 Prozent aus dem Leistungspreis (Kosten für die Leistungsinanspruchnahme in kW) und zu 60 Prozent aus dem Arbeitspreis (Kosten je verbrauchter kWh) zusammen. Dabei wird es eine zweistufige Tarifstruktur geben: Ein Leistungspreis bis zehn kW und ein zweiter für den darüber hinausgehenden Anteil, der mehr kostet. Dies schafft den Anreiz, Stromverbraucher nicht gleichzeitig, sondern zeitlich hintereinander einzuschalten. Die technische Grundlage dafür sind „Smart Meter“, die den Verbrauch in Viertelstundenintervallen messen. Für die Abrechnung herangezogen wird die höchste gemessene, gemittelte Viertelstunden-Leistung innerhalb eines Monats. Schon ein einziges gleichzeitiges Einschalten leistungsstarker Maschinen und Geräte kann die Netzkosten für den gesamten Monat in die Höhe treiben.
Spitzen raus
Die simple Formel für die Zukunft lautet daher: „Spitzen raus, Kosten runter.“ Um die Netzkosten zu senken, ist ein intelligentes Energiemanagement unumgänglich. Gefragt ist eine kluge Kombination aus betriebsinterner Optimierung und netzdienlicher Steuerung (Tipps rechts außen). Zudem gibt es eine neue Förderung des Klima- und Energiefonds für Energiemanagement-Systeme. Größere Betriebe werden bereits nach einem leistungsorientierten Modell abgerechnet. Durch die Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) wird künftig auf allen Netzebenen die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung verrechnet. Für viele landwirtschaftliche Betriebe (Netzebene 7) orientieren sich die Netzkosten derzeit noch vorwiegend am jährlichen Stromverbrauch (kWh), ergänzt durch eine kleine Leistungspauschale.
Sommer- & Wintertarif
- Nieder-Arbeitspreis: Seit 1. April bis 30. September gilt zwischen 10 bis 16 Uhr ein 20-prozentiger Rabatt auf die Netzgebühr. Voraussetzung ist eine aktivierte Viertelstundenmessung.
- Für den Winter wird es ebenfalls einen Nieder-Arbeitspreis zwischen Oktober und März geben. In den Nachtstunden zwischen 22 und 4 Uhr gibt es einen Rabatt auf die Netzgebühren.
Förderprogramm
- Was wird gefördert? Planung, Anschaffung und Installation für Energiemanagementsysteme
- Voraussetzung: Automatische Steuerung von mindestens zwei Komponenten (PV, Speicher, Ladestation mit mehr als 3,7 kW, Wärmepumpe oder Maschinen mit mehr als 25 Prozent Bezugslast)
- Förderhöhe: Bis zu 30 Prozent Investitionskostenzuschuss beziehungsweise maximal 20.000 Euro für Betriebe auf Netzebene 6/7, mit Erzeugungs-/Speicherleistung von weniger als 250 kW
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) kommen weitreichende Neuerungen auf Stromkunden und das Energiesystem zu. Energieversorger müssen Preissenkungen binnen sechs Monaten weitergeben. Ab Oktober 2026 wird der vertragsbasierte Peer-to-Peer-Stromhandel stark vereinfacht, sodass PV-Anlagenbetreiber Überschüsse direkt an Nachbarn verkaufen können, ohne dafür einen Verein gründen zu müssen. Zudem gibt es erstmals ein Recht auf dynamische Stromtarife. Seit April deckelt ein Sozialtarif die Kosten für einkommensschwache Haushalte bei 6 Cent/kWh. Während PV-Anlagen bis 20 kW leichteren Netzzugang erhalten und systemdienliche Speicher beim Laden 20 Jahre von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit sind, wird bei den Netzkosten ab 2027 auf ein Leistungs-Arbeits-Verhältnis umgestellt. Zur Netzstabilität dürfen Betreiber neue, ferngesteuert ansteuerbare PV-Anlagen per Spitzenkappung auf bis zu 70 Prozent der Modulspitzenleistung drosseln.
Tipps, um die Tarifreform für sich zu nutzen
- Lastprofil kennen: Die Aktivierung der Viertelstunden-Messung im Online-Portal des Netzbetreibers ist ein wichtiger Schritt zur Bewusstseinsbildung und Kostensenkung. Nur wer genau weiß, zu welchem Zeitpunkt Stall, Kühlung oder Trocknung am meisten Strom verbrauchen, kann gezielt steuernde Eingriffe vornehmen und Lastspitzen vermeiden. Alternativ können das auch Apps der Wechselrichterhersteller.
- Großverbraucher: Maschinen und Geräte mit hohem Stromverbrauch nicht gleichzeitig einschalten, sofern dies möglich ist, um Lastspitzen zu vermeiden. Erst wenn beispielsweise der elektrische Futtermischer fertig ist, die Heutrocknung einschalten etc.
- E-Mobilität: Sind E-Hoflader oder E-Autos vorhanden, sollen diese möglichst nicht mit Schnellladefunktion geladen werden, sondern mit Überschussstrom.
- Energiemanagement: Im Rahmen der Sektorenkopplung steuert ein zentrales Energiemanagementsystem die betrieblichen Strom- und Wärmeflüsse so, dass die Inbetriebnahme stromintensiver Geräte und Maschinen exakt der Photovoltaik-Erzeugungskurve folgt. Beispielsweise werden Kühlungen und Wärmepumpen dann aktiviert, wenn reichlich Sonnenstrom zur Verfügung steht. Das System regelt auch das Laden betrieblicher E-Mobilität und teilt die Energie intelligent zu: Zuerst wird der Strom den Batteriespeichern zugewiesen, erst dann den thermischen Verbrauchern und zuletzt den E-Fahrzeugen
- Schlaue Batteriespeicher: In Verbindung mit einem Energiemanagementsystem sind einige Batteriespeicher zum sogenannten „Peak-Shaving“ imstande. Droht die Leistungsaufnahme einen vordefinierten Schwellenwert zu überschreiten, schaltet sich der Speicher in Millisekunden hinzu und puffert die Lastspitze ab. Die Maschinen laufen wie gewohnt, doch die vom Netz bezogene und abrechnungstechnische Leistungsspitze bleibt niedrig. Dieses Prinzip funktioniert auch in die Gegenrichtung beim Einspeisen.