Bezirkskammer Weiz
MFA Abgabe Antragsfrist bis 17.04.2023
Es ergeht das dringliche Ersuchen den zugewiesenen Erfassungstermin zu wahren, da aufgrund der verfügbaren Ressourcen nur sehr begrenzt Ersatztermine verfügbar sind.
Die Antragsfrist für den Mehrfachantrag Flächen 2023 endet am Montag, 17. April 2023.
Es gibt keine Nachfrist und damit keine Möglichkeit danach prämienwirksam einen Antrag zu stellen.
Die Antragsfrist für den Mehrfachantrag Flächen 2023 endet am Montag, 17. April 2023.
Es gibt keine Nachfrist und damit keine Möglichkeit danach prämienwirksam einen Antrag zu stellen.
Meldung der Einnahmen aus Nebentätigkeiten
Meldung der Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten and die SVS bis zum 30. April 2023 gemäß BSVG
Seitens der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gibt es heuer kein Informationsschreiben an die Land- und Forstwirte betreffend die Meldung von Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten!
Die Meldeverpflichtung besteht trotzdem - auch im Falle einer Leermeldung!
Seitens der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gibt es heuer kein Informationsschreiben an die Land- und Forstwirte betreffend die Meldung von Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten!
Die Meldeverpflichtung besteht trotzdem - auch im Falle einer Leermeldung!
Wir sind für Sie da!
Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft
Florianigasse 9, 8160 Weiz
Tel.-Nr. 03172 / 2684
Fax: 03172 / 2684 - 5651
E-Mail: BK-Weiz@lk-stmk.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Beratungen finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt!
Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns!
Zentrale Tierkennzeichnungshotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.-Nr. 0316/8050-9650
Fax: 0316/8050-9651
Florianigasse 9, 8160 Weiz
Tel.-Nr. 03172 / 2684
Fax: 03172 / 2684 - 5651
E-Mail: BK-Weiz@lk-stmk.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Beratungen finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt!
Eine Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns!
Zentrale Tierkennzeichnungshotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.-Nr. 0316/8050-9650
Fax: 0316/8050-9651
Links zum Thema
- Agrarmarkt Austria - Das Informationsportal
- eAMA - das Serviceportal der AMA, Rindermeldungen
- Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark
- Landjugend Weiz
- LFI Ländliches Fortbildungsinstitut
- Maschinenring Steiermark
- Referat Obstbau LK Steiermark
- VIS - Serviceportal für Tiermeldungen
- Waldverband Steiermark