Warnmeldung ARZ/GFD
Kontrolle der Rebstöcke auf Vergilbungssymptome weiter durchführen!
Bitte nützen Sie auch die Zeit nach der Weinlese um Ihre Weingärten auf das Auftreten von Vergilbungssymptomen zu überprüfen. Rebstöcke mit verdächtigen Symptomen (nach hinten verdrehte Blätter, Vergilbungen, eingetrocknete Beeren, abgestorbene Ranken sollten rasch markiert und alle grünen Triebe entfernt werden. In weiterer Folge sollten alle nachtreibenden grünen Rebtriebe zu Boden geschnitten und die Rebstöcke gerodet werden.
In Gebieten mit stärkerem Auftreten (besonders in den Gemeinden Klöch, Tieschen, Straden, Bad Waltersdorf u.a.) sollten auch die benachbarten noch nicht symptomatischen Rebstöcke gerodet werden, da diese meistens im nächsten Jahr Krankheitsmerkmale aufweisen.
Besonders wichtig ist die Kontrolle der Rebstöcke auf das Auftreten von Vergilbungssymptomen in Weingärten, in denen im heurigen Jahr die Goldgelbe Vergilbungskrankheit (GFD) nachgewiesen wurde. In den letzten Jahren wurden mancherorts markierte Stöcke nicht entfernt!
Erstauftreten der Krankheit (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer/n) bitte dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst (0316/877 6637 oder abt10-haidegg@stmk.gv.at) oder den zuständigen WeinbauberaterInnen melden! Rasche Meldungen verringern das Risiko von großflächigen Ausbrüchen bzw. Rodungen.
Goldgelbe Vergilbungskrankheit Aussendung 22. Juli 2024
Der Flug der Amerikanischen Rebzikaden hat in den letzten Tagen begonnen. Für nach integriertem Pflanzenschutz wirtschaftende Betriebe und in Vermehrungsflächen ist eine gegebenenfalls zweite Behandlung mit dem Präparat Movento laut Zulassungsbestimmungen zulässig - nicht hingegen für Betriebe mit Insektizidverzicht!
Besonders in den Gebieten mit einem verstärkten Auftreten der Goldgelben Vergilbungskrankheit (im Süden des Bezirkes Südoststeiermark – Gemeinden Klöch, Tieschen, Straden, St. Anna/A. sowie in und rund um Bad Waltersdorf) ist eine solche Behandlung ab nun durchaus sinnvoll. Das Produkt sollte nicht in Mischung mit anderen Präparaten ausgebracht werden (nur Soloanwendung! Wartezeit 14 Tage).
Bienenschutz: Vor dem Einsatz von Movento muss der Weingarten unbedingt gemulcht werden. Außerhalb der Bienenflugzeiten behandeln!
Erstauftreten der Krankheit (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer/n) bitte dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst (0316/877 6637 oder abt10-haidegg@stmk.gv.at) oder den zuständigen Weinbauberatern melden! Rasche Meldungen verringern das Risiko von großflächigen Ausbrüchen bzw. Rodungen.
Hinweise auf Mittelpackungen bzw. in der Beratungsbroschüre beachten, Angaben ohne Gewähr!
Downloads zum Thema
- Warnmeldung Weinbau 9 20240722 PDF 382,59 kBWarnmeldung_Weinbau_ARZ_9_20240722
- Warnmeldung Weinbau 8 20240713 PDF 441,61 kBWarnmeldung_Weinbau_ARZ_8_20240713
- Warnmeldung Weinbau 5 ARZ 20220617 PDF 390,78 kBWeinbau Warnmeldung Nr. 5/2022 ARZ
- Warnmeldung Weinbau 4 ARZ 20220601 PDF 280,14 kBWarnmeldung_Weinbau_ARZ_4_20220601