Waldfonds: Motor für Klimaschutz und Wachstum
Leicht zu stemmen waren sie nicht, die Herausforderungen der vergangenen Jahre: Extreme Wetterereignisse, Klimawandel, Borkenkäferkalamitäten, die Covid-Pandemie und der Holzpreisverfall haben Waldbauern und Forstbetriebe schwer getroffen. Das Rettungs- und Zukunftspaket Waldfonds, das die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres verabschiedete, bringt jetzt Abhilfe. Ziel sei es, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die angespannte Lage in den Wäldern zu entschärfen, die regionale Wertschöpfung zu steigern und die Wälder zukunftsfit zu machen. Dabei sollen wichtige Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt und ein Wirtschaftsaufschwung generiert werden, wovon die gesamte Gesellschaft profitiere, so LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
Hilferuf erfüllt
„Unser Hilferuf ist vom Bund erfüllt worden“, betont auch Präsident Franz Titschenbacher mit großer Genugtuung. Es ist ein ausgewogenes Maßnahmenpaket entstanden, das den Waldbewirtschaftern jetzt eine großartige Unterstützung bietet und die Wertschöpfungskette Holz einschließt. Die ersten sechs Fördermaßnahmen sind seit 1. Februar 2021 zur Antragstellung freigeschaltet. Es folgen die Förderungen der Forschungsmaßnahmen für „Holzgas und Biotreibstoffe“, „Klimafitte Wälder“ und Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz ebenso wie die Förderung der Biodiversität, also der Artenvielfalt im Wald. In Summe sind es 350 Millionen Euro, die insgesamt zur Verfügung stehen.
Zwei und vier Jahre
Während die Ansuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren gestellt werden müssen, liegt der Zeitrahmen für die Umsetzung bei vier Jahren.
Prinzipiell sollen die Ansuchen über eine digitale Plattform der Forstbehörde gestellt werden (rechts). Für Beratung und Hilfeleistungen stehen die Forstmitarbeiter der Bezirkskammern und der Bezirksforstinspektionen bereit. Auch die Informationsplattform www.waldfonds.at gibt Auskunft.
Anfang März erscheint in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen eine Förderbroschüre, die das gesamte forstliche Förderangebot in kompakter Form zusammenfasst.
Prinzipiell sollen die Ansuchen über eine digitale Plattform der Forstbehörde gestellt werden (rechts). Für Beratung und Hilfeleistungen stehen die Forstmitarbeiter der Bezirkskammern und der Bezirksforstinspektionen bereit. Auch die Informationsplattform www.waldfonds.at gibt Auskunft.
Anfang März erscheint in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen eine Förderbroschüre, die das gesamte forstliche Förderangebot in kompakter Form zusammenfasst.
Offene Waldfonds-Maßnahmen 2021
Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen bei Schäden. Steigende Temperaturen, Wetterextreme und Schädlinge: Die Waldschäden nehmen zu. Der Waldfonds unterstützt bei der raschen Wiederaufforstung und hilft den steirischen Waldbesitzern auch bei der Vorbeugung vor Wildschäden mit insgesamt 12,3 Millionen Euro. Beispiel: Ein Waldbesitzer hatte eine Schadfläche von zwei Hektar. Es wird ein klimafitter Mischwald angepflanzt. Auf der Fläche werden jeweils 1.000 Pflanzen von Ahorn, Rotbuche, Tanne, Fichte, Douglasie gesetzt, also 5.000 Pflanzen. Dafür kann eine Förderung von 7.110 Euro (je nach Standardkostensätze) in Anspruch genommen werden.
Klimafitte Wälder und Baumartenvielfalt. Die Stärkung der natürlichen Widerstandskraft des Waldes ist entscheidend. Steigende Temperaturen und längere Trockenperioden führen zum Schädlingsbefall. Mischwälder kommen damit besser zurecht. Der Waldfonds fördert daher die zum Standort passende Baumartenzusammensetzung. Beispiel: Ein Waldbauer hat eine Waldverjüngungsfläche von 0,25 Hektar. Darauf finden sich bereits einzelne Verjüngungskerne mit Eiche und Tanne. Zum Schutz der Naturverjüngung wird ein Schutzzaun mit einer Gesamtlänge von 200 Metern gegen Wildschäden errichtet. Für die Errichtung des Zaunes kann man in diesem Fall 720 Euro beantragen.
Pflegemaßnahmen, wie Läuterung. Die Dickungsphase ist je nach Baumartenzusammensetzung für die Kronenentwicklung entscheidend. Bei Laubholz trägt ein Dichtstand dazu bei, dass es zu einer Astreinigung bei den Z-Bäumen kommt. Stückzahl-Eingriffe sollen später erfolgen. Bei Fichten hingegen ist es wichtig, früh einzugreifen, um die Kronen möglichst lang zu erhalten. Beispiel: Ein Waldbauer hat in seinem Waldgebiet eine Fichtendickung in der Größe von 2,5 Hektar. Für die Förderung der Läuterungsmaßnahme sind Standardkosten von 1.650 Euro pro Hektar zugrunde gelegt.
Bei einem Fördersatz von 60 Prozent werden somit 2.475 Euro zur Verfügung gestellt.
Errichtung von Nass- und Trockenlagern. Steigende Schadholzmengen und eine sinkende Nachfrage sprengen die Lagerkapazitäten. Wird Schadholz rechtzeitig aus dem Wald gebracht und richtig (zwischen)gelagert, wird die Schädlingsausbreitung gestoppt. Der Waldfonds unterstützt daher die Errichtung von Nass- und Trockenlagern. Beispiel: Neben der Errichtung von Nass- und Trockenlagern kann auch der Transport vom und zum Lager gefördert werden. Für 150 Festmeter nicht direkt verkaufbares Schadholz, das zu einem Trockenlager in 25 km Entfernung transportiert werden muss, kann der An- und Abtransport von 1.020 Euro (nach Standardkosten) gefördert werden.
Klimafitte Wälder und Baumartenvielfalt. Die Stärkung der natürlichen Widerstandskraft des Waldes ist entscheidend. Steigende Temperaturen und längere Trockenperioden führen zum Schädlingsbefall. Mischwälder kommen damit besser zurecht. Der Waldfonds fördert daher die zum Standort passende Baumartenzusammensetzung. Beispiel: Ein Waldbauer hat eine Waldverjüngungsfläche von 0,25 Hektar. Darauf finden sich bereits einzelne Verjüngungskerne mit Eiche und Tanne. Zum Schutz der Naturverjüngung wird ein Schutzzaun mit einer Gesamtlänge von 200 Metern gegen Wildschäden errichtet. Für die Errichtung des Zaunes kann man in diesem Fall 720 Euro beantragen.
Pflegemaßnahmen, wie Läuterung. Die Dickungsphase ist je nach Baumartenzusammensetzung für die Kronenentwicklung entscheidend. Bei Laubholz trägt ein Dichtstand dazu bei, dass es zu einer Astreinigung bei den Z-Bäumen kommt. Stückzahl-Eingriffe sollen später erfolgen. Bei Fichten hingegen ist es wichtig, früh einzugreifen, um die Kronen möglichst lang zu erhalten. Beispiel: Ein Waldbauer hat in seinem Waldgebiet eine Fichtendickung in der Größe von 2,5 Hektar. Für die Förderung der Läuterungsmaßnahme sind Standardkosten von 1.650 Euro pro Hektar zugrunde gelegt.
Bei einem Fördersatz von 60 Prozent werden somit 2.475 Euro zur Verfügung gestellt.
Errichtung von Nass- und Trockenlagern. Steigende Schadholzmengen und eine sinkende Nachfrage sprengen die Lagerkapazitäten. Wird Schadholz rechtzeitig aus dem Wald gebracht und richtig (zwischen)gelagert, wird die Schädlingsausbreitung gestoppt. Der Waldfonds unterstützt daher die Errichtung von Nass- und Trockenlagern. Beispiel: Neben der Errichtung von Nass- und Trockenlagern kann auch der Transport vom und zum Lager gefördert werden. Für 150 Festmeter nicht direkt verkaufbares Schadholz, das zu einem Trockenlager in 25 km Entfernung transportiert werden muss, kann der An- und Abtransport von 1.020 Euro (nach Standardkosten) gefördert werden.
1. Wiederaufforstung nach Schäden
Ziel ist die Wiederaufforstung mit standortangepasstem, klimafittem Pflanzmaterial sowie die Förderung der Baumartenvielfalt mit begleitenden Maßnahmen. Die Einbringung von Mischbaumarten sowie Aufforstungen nach regulären Nutzungen sind unter Orientierung an der natürlichen Waldgesellschaft ebenfalls förderbar. Weitere förderbare Aktivitäten sind die Bodenbearbeitung, das Mulchen, die Anlage von Schussschneisen, Kontrollzäune und die Zäunung gegen Wildschäden.
2. Regulierung der Baumarten
Diese Maßnahme zielt auf die Entwicklung klimafitter Wälder und die Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen ab. Die wichtigsten Aktivitäten für Waldbesitzer sind die Stammzahlreduktion sowie Mischwuchsregulierung, die Erstdurchforstung mit Schlepper oder Seilgerät und die Verjüngungseinleitung mit Seilgerät. Weiters die Beerntung von Samenbäumen, Saatgutbeständen und Samenplantagen und Investitionen in Flächen und Anlagen für forstliches Vermehrungsgut.
3. Abgeltung von Borkenkäferschäden
Abgegolten werden Wertverluste, die durch den flächigen Ausfall von Baumarten in Beständen entstanden sind. Die Ermittlung des Schadausmaßes erfolgt durch das Bundesforschungszentrum für Wald mit Hilfe von laufend aktualisierten Fernerkundungsdaten. Diese de-minimis-pflichtige Maßnahme ist jenen Bundesländern vorbehalten, die in den vergangenen Jahren mit enormen Borkenkäferschäden zu kämpfen hatten. In der Steiermark ist diese Maßnahme daher nicht förderbar.
4.Schadholz: Nass- und Trockenlager
Eine rasche Abfuhr von Schadholz zur Verhinderung einer Ausbreitung von Forstschädlingen bei gleichzeitiger Sicherung der Holzqualität soll erreicht werden. Der Standort ist vorab von der bewilligenden Stelle zu beurteilen und freizugeben. Verteilt über die Steiermark sollen Lager geschaffen werden, die im Katastrophenfall aktiviert werden können. Förderbar sind abgesehen von den Investitionskosten in den Lagerplatz auch die Kosten für An- und Abtransport des Schadholzes.
5. Mechanische Entrindung
Das sind Maßnahmen, die eine Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten verhindern. Darunter fallen Investitionen in spezielle Harvesteraggregate zur mechanischen Entrindung, die maschinelle Entrindung am Waldort oder am Lagerplatz sowie die Entrindung von Einzelbäumen in schwierigem Gelände. Vorbeugender Forstschutz, wie Monitoring, das Vorlegen von Fangbäumen sowie Mulchen und Häckseln von befallenem Schlagrücklass, werden ebenfalls gefördert.
6. Waldbränden vorbeugen
Klimabedingt steigt das Waldbrandrisiko. Diese Präventionsmaßnahmen dienen zur Vorbeugung von Waldbränden und Reduktion der Kosten der Waldbrandbekämpfung. Dadurch sollen auch Folgen wie Erosion, Lawinen und Schädlingskalamitäten verhindert werden. Gefördert werden unter anderem Monitoringprogramme, die Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur sowie der Ankauf von Spezialgeräten und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung.
7. Holzgas und Biotreibstoffe
Hohe klimabedingte Schadholzmengen und ein möglichst rascher Ausstieg aus fossilen Energieträgern verlangen alternative Absatz- und Verwertungsmöglichkeiten für nicht sägefähiges Holz. Das Ziel dieser Maßnahme sind praktische Erkenntnisse zur Erzeugung und Anwendung von Holzgas, Holzwasserstoff und Biotreibstoffen. Dabei werden Forschungsprojekte sowie die Anschaffung von Instrumenten und Ausrüstung zur Errichtung einer Forschungsanlage gefördert.
8. Forschung: Klimafitte Wälder
Es sollen praxisorientierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und Verbesserung klimafitter Wälder umgesetzt werden. Gefördert werden Forschungsprojekte und dafür notwendige Infrastrukturen. Die Projekte zur Waldbewirtschaftung müssen in Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Die wichtigsten Bereiche sind Waldbau, Laubholzkette, Genetik Wald, Forstschutz, Schaddiagnostik, Wasserhaushalt, multifunktionale Waldnutzung und Schutz vor Naturgefahren.
9. Holzverwendung forcieren
Die vermehrte Verwendung von Holz als Grund-, Werk- und Baustoff soll forciert und gefördert werden. Diese Maßnahme beinhaltet unter anderem Forschungsprojekte, Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung sowie die Errichtung von für Wohn- oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden. Weiters wird die öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung vorangetrieben.
10. Mehr Biodiversität im Wald
Erreicht werden soll die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen. Für Waldbesitzer relevante Fördergegenstände: Totholz, Bruthöhlenbäume, Horstbäume, Biotopbäume und Nistkästen. Auch gefördert werden die Bewusstseinsbildung, die Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement sowie das Management und die Entwicklung von Schutzgebieten.
Die sieben wichtigen Schritte für den Online-Antrag
Unterstützungen aus dem Waldfonds können nur online gestellt werden. Forstmitarbeiter in den Bezirkskammern helfen.
Förderbar sind alle privaten Waldbesitzer, unabhängig von deren Waldflächengröße, Waldbesitzervereinigungen und bei gewissen Sparten auch Gebietskörperschaften. Vor Antragstellung wird dringend ein Beratungsgespräch empfohlen.
Die beantragten Maßnahmen müssen fachlich passen und es sind detaillierte Angaben zu machen. Die Forstberater der Bezirkskammern sowie Mitarbeiter der Bezirksforstinspektionen helfen bei fachlichen Fragen und bei der Onlineeinreichung. Die sieben Schritte:
Jeder Förderwerber muss mit einer gültigen Betriebs- oder Klientennummer der Agrarmarkt Austria (AMA) einreichen. Ist diese nicht vorhanden, hilft die zuständige Bezirkskammer weiter. Dort wird für den jeweiligen Betrieb ein Konto bei der AMA eröffnet. Per Post wird dann der dafür notwendige PIN-Code zugestellt.
Erst mit dem Datum der erfolgreichen Einreichung des Online-Antrags ist die Kostenanerkennung für das Fördervorhaben gegeben. Der Förderwerber erhält ein Entgegennahmeschreiben und das Vorhaben kann starten.
So wie bisher gilt auch hier: Vor Antragstellung darf nicht mit der Umsetzung des Fördervorhabens begonnen werden. Eine etwaige zugesagte Förderung wird sonst aberkannt.
Erst mit diesem Schreiben besteht ein Rechtsanspruch auf den bewilligten Betrag. Die Bewilligungen werden laufend die nächsten beiden Jahre erteilt.
Dazu sind das Antragsformular und je nach umgesetzter Maßnahme Belegaufstellungen, Rechnungen, Eigenleistungsaufstellungen, Holzabmaßlisten und ähnliches in der Einreichstelle abzugeben.
Förderbar sind alle privaten Waldbesitzer, unabhängig von deren Waldflächengröße, Waldbesitzervereinigungen und bei gewissen Sparten auch Gebietskörperschaften. Vor Antragstellung wird dringend ein Beratungsgespräch empfohlen.
Die beantragten Maßnahmen müssen fachlich passen und es sind detaillierte Angaben zu machen. Die Forstberater der Bezirkskammern sowie Mitarbeiter der Bezirksforstinspektionen helfen bei fachlichen Fragen und bei der Onlineeinreichung. Die sieben Schritte:
- Passende Maßnahme?
- Beratung im Wald.
- Online-Antrag vollständig ausfüllen.
Jeder Förderwerber muss mit einer gültigen Betriebs- oder Klientennummer der Agrarmarkt Austria (AMA) einreichen. Ist diese nicht vorhanden, hilft die zuständige Bezirkskammer weiter. Dort wird für den jeweiligen Betrieb ein Konto bei der AMA eröffnet. Per Post wird dann der dafür notwendige PIN-Code zugestellt.
Erst mit dem Datum der erfolgreichen Einreichung des Online-Antrags ist die Kostenanerkennung für das Fördervorhaben gegeben. Der Förderwerber erhält ein Entgegennahmeschreiben und das Vorhaben kann starten.
So wie bisher gilt auch hier: Vor Antragstellung darf nicht mit der Umsetzung des Fördervorhabens begonnen werden. Eine etwaige zugesagte Förderung wird sonst aberkannt.
- Überprüfung und Bewilligung.
Erst mit diesem Schreiben besteht ein Rechtsanspruch auf den bewilligten Betrag. Die Bewilligungen werden laufend die nächsten beiden Jahre erteilt.
- Zahlungsantrag nach Umsetzung stellen.
Dazu sind das Antragsformular und je nach umgesetzter Maßnahme Belegaufstellungen, Rechnungen, Eigenleistungsaufstellungen, Holzabmaßlisten und ähnliches in der Einreichstelle abzugeben.
- Freigabe der Mittel und Stichproben.
- Agrarmarkt Austria zahlt aus.