Volle Saisonkontingente: Saisoniers rechtzeitig abmelden und Stammsaisoniers registrieren
Warum jede einzelne Abmeldung zählt
Ein Kontingentplatz bleibt so lange blockiert, bis Sie ihn aktiv beim AMS freigeben, unabhängig davon, ob tatsächlich jemand beschäftigt ist. Das betrifft drei typische Fälle:
- Nicht angetretene Beschäftigung: Die Bewilligung wurde erteilt, der Saisonier ist aber nie erschienen.
- Vorzeitige Beendigung: Das Dienstverhältnis endet früher als geplant (z.B. drei Monate vor Ablauf der Bewilligung).
- Reguläres Ende: Die Beschäftigung läuft planmäßig aus.
Unsere dringende Bitte!
Melden Sie folgende Fälle immer unverzüglich beim AMS ab:
- Saisoniers, die die bewilligte Beschäftigung nie angetreten haben
- Saisoniers, deren Dienstverhältnis vorzeitig beendet wurde
- Saisoniers, deren Dienstverhältnis regulär geendet hat
Stammsaisoniers: Registrieren Sie Ihre Saisoniers
Erfüllt ein Saisonier die rechtlichen Voraussetzungen für den Übergang in die Stammsaisonier-Regelung, sollte die Registrierung unbedingt in Anspruch genommen werden.
Stammsaisoniers benötigen zwar weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung, erhalten diese aber außerhalb der Saisonkontingente und ohne Ersatzkraftverfahren (Arbeitsmarktprüfung). Ihr Einsatz belastet also die knappen Kontingentplätze nicht.
Stammsaisoniers benötigen zwar weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung, erhalten diese aber außerhalb der Saisonkontingente und ohne Ersatzkraftverfahren (Arbeitsmarktprüfung). Ihr Einsatz belastet also die knappen Kontingentplätze nicht.
Voraussetzung
Der Saisonier war in den letzten fünf Kalenderjahren in mindestens drei Kalenderjahren jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Saisonkontingenten in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie bei jedem Antrag auf Beschäftigungsbewilligung aktiv, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und beantragen Sie simultan die Registrierung als Stammsaisonier. Bei Fragen zu den Voraussetzungen im Einzelfall unterstützen wir Sie gerne.