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Viele Neuerungen beim Mehrfachantrag

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28.10.2022 | von Roman Musch

Die Erfassung startet am 3. November. Öpul-Teilnehmer müssen bis 31. Dezember abgeben.

Beratung © LK Stmk/Bernhard Bergmann
© LK Stmk/Bernhard Bergmann
Mit der neuen Förderperiode und damit mit dem Mehrfachantrag (MFA) 2023 erfolgt die Umstellung auf einen Antrag, was bedeutet, dass der Herbstantrag in den MFA inkludiert wird. Erfassungsstart ist am 3. November. Die ab 1. Jänner 2023 gewünschten Öpul-Maßnahmen müssen bis Jahresende 2022 beantragt werden. Das Fristende ist am 17. April 2023 und somit früher als bisher. Am 28. Oktober 2022 wird Antragstellern ein allgemeines Schreiben durch die Agrarmarkt Austria (AMA) zugesandt. Unterlagen für eine Antragsvorbereitung, wie etwa Feldstücksliste oder Tierliste, sind nicht enthalten. Bereits mit der Freischaltung der Erfassungssoftware am 3. November kann der MFA 2023 mit wenigen Ausnahmen vollständig erfasst werden.

Öpul bis Jahresende

Die neuen Öpul-Maßnahmen müssen bis 31. Dezember, also vor Verpflichtungsbeginn, beantragt werden. Es ist daher notwendig, dass alle Öpul-Teilnehmer den Mehrfachantrag bis 31. Dezember abgeben. Der 31. Dezember 2022 ist auch als letzter Antragstag für selbsttätige Antragsteller zu sehen. Die Bezirkskammer wird die Termine für die Antragserfassung vor den Weihnachtsfeiertagen anbieten. Aufgrund der kurzen Beantragungsfrist und der vielen Betriebe ist es bei der Antragsabgabe nicht möglich, Beratungen durchzuführen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Maßnahmen zu Ihrer Betriebsstruktur passen (oben). Die gewünschten Öpul-Maßnahmen sollen im übermittelten Öpul-Maßnahmenblatt angekreuzt werden. In vielen Fällen wird für die Fertigstellung des Antrags, etwa Erfassung der Flächennutzung oder Alm-/Weidemeldung, ein Zweittermin zur Korrektur im Frühjahr 2023 notwendig sein.

Wichtige Änderungen

Herbstantrag und Mehrfachantrag werden zu einem Antrag zusammengeführt. Der Mehrfachantrag 2023 startet daher bereits am 3. November 2022 und die Antragsfrist endet am Montag, den 17. April 2023 ohne Nachfrist. Für die Almauftriebsliste, die Öpul-Zwischenfruchtbegrünung oder die Bekanntgabe der bodennah ausgebrachten Gülle gibt es andere Fristen (siehe Auflistung). Es wird empfohlen, sich für den Erfassungstermin bestmöglich vorzubereiten, um bereits auch die bewirtschafteten Schläge mit den Nutzungen, die Tierliste bis hin zu begrünten Schlägen erfassen zu können.

Neues Monitoring

Die Umstellung in der Antragserfassung hat die Ursache ganz wesentlich im neuen Flächenmonitoring, welches die Mitgliedsstaaten einführen müssen. Die Antragstellung wird mit Satellitendaten abgeglichen, um die Beantragung und Förderkriterien zu evaluieren. Das Flächenmonitoring ermöglicht Antragstellern eine Richtigstellung innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung und dient auch der Kontrolle (Reduktion Vorortkontrollprozentsatz). Um die Auszahlung vor Weihnachten unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben halten zu können, ist eine Vorverlegung der Antragsfrist notwendig.

Fit für die Antragstellung: Was noch vor der Beantragung wichtig ist

1. Wie bekommt man einen Erfassungstermin in der Bezirkskammer?
Alle Betriebe, die 2022 zumindest eine aktive Öpul-Maßnahme beantragt haben, bekommen bis Mitte November automatisch einen Termin von der Bezirkskammer zugeschickt – wer bis dorthin keinen Termin erhalten hat, soll mit der Bezirkskammer Kontakt aufnehmen. Alle anderen Betriebe müssen einen Termin vereinbaren.
Wer im Vorjahr nicht an Öpul teilgenommen hat, jetzt aber wieder oder neu einsteigen möchte, soll dies bitte der Bezirkskammer mitteilen. Sie erhalten einen Termin bis Jahresende.
Wer nicht am Öpul teilnehmen möchte, aber für die Mehrfachantragstellung Hilfe benötigt, bekommt nach Vereinbarung mit der Bezirkskammer einen Termin für Anfang des nächsten Jahres.
Wer seinen Antrag selbstständig abgeben möchte und dafür Hilfe benötigt, muss rechtzeitig einen Termin mit der Bezirkskammer vereinbaren.

2. Was, wenn ich den Termin nicht brauche oder an diesem Datum nicht kann?
Wer seinen zugeteilten Termin nicht benötigt, da er etwa keinen Mehrfachantrag mehr stellt oder diesen selbstständig macht, bitte umgehend telefonisch bei der Bezirkskammer bekannt geben. Bitte auch Terminverschiebungen rechtzeitig mit der Bezirkskammer vereinbaren. Wer seinen Termin einfach so verstreichen lässt, dem wird bei neuerlicher Terminvergabe eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro verrechnet.

3. Brauche ich auch in der Bezirkskammer die Handy­signatur?
Ja. Nicht nur selbstständige Antragsteller brauchen eine Handysignatur oder ID Austria, auch wenn der Mehrfachantrag in der Bezirkskammer abgeschickt wird, ist dieser mittels Handysignatur oder ID Austria zu bestätigen. Nur in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise Antragsteller schickt Bevollmächtigten mit Papiervollmacht) darf anstelle der digitalen Signatur die Antragstellung noch mit Unterschrift auf der ausgedruckten Verpflichtungserklärung erfolgen. Die Freischaltung ist auch in der Bezirkskammer kostenfrei möglich. Voraussetzung ist ein registriertes Handy (Tastenhandy oder Smartphone), Lichtbildausweis und ein Passwort mit mindestens sechs Stellen.

4.Wo kann ich mich über die Maßnahmen informieren?
Bei der Antragsabgabe in der Bezirkskammer sind keine umfassenden Beratungen möglich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Sonderausgabe GAP 2023 ging im September an alle Betriebe.
Landwirtschaftskammer-­Webseite unter stmk.lko.at/förderung
AMA-Webseite ama.at unter Formulare und Merkblätter

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