Urlaub am Bauernhof - Informationen zur bäuerlichen Vermietung
Beratungsangebot „Erfolgreich vermieten“
Urlaub am Bauernhof erlebt gerade jetzt wieder eine sehr gute Nachfrage. Die Häuser sind gut gebucht und das Angebot mit viel Freiraum, Natur und regionalen Produkten wird von den Gästen wertgeschätzt.
Die Landwirtschaftskammer bietet allen Vermieter:innen ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Während die Einstiegsberatung für all jene geeignet ist, die neu in die Vermietung einsteigen, geht der Betriebs-Check etwas mehr in die Tiefe: Die Module Qualitätscheck, Check der Gästeinformationsmappe, Homepagecheck, Schriftverkehrscheck und Preisgestaltung bieten das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Vermietung.
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Die Checkliste zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Für Unterstützung steht Ihnen Frau Pomberger gerne zur Verfügung:
Ines Pomberger, BSc
0664/602596 5615
ines.pomberger@lk-stmk.at
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Die Checkliste zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Für Unterstützung steht Ihnen Frau Pomberger gerne zur Verfügung:
Ines Pomberger, BSc
0664/602596 5615
ines.pomberger@lk-stmk.at
Hygienische Überwachung von Trinkwasser für bäuerliche Betriebe
Zu den rechtlichen Grundvoraussetzungen eines jeden Betriebes, der Wasser an Dritte abgibt – das sind auch bäuerliche Vermieter:innen mit Ferienhäusern, Zimmern, Ferienwohnungen und Almhütten, sowie Direktvermarkter, Buschenschänker und alle Betriebe, die Lebensmittel be- und verarbeiten – gehört eine regelmäßig durchgeführte Trinkwasseruntersuchung aus Hausbrunnen und eigenen Quellen, sowie eine hygienische Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Ihre Fachberaterin:
Ines Pomberger, BSc., Fachberaterin Urlaub am Bauernhof für die Süd-, Ost- und Weststeiermark
Erreichbarkeit und Terminvergabe von Montag bis Donnerstag ab 8 Uhr!
T 03172/2684-5615
M 0664/602596-5615
E ines.pomberger@lk-stmk.at
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T 03172/2684-5615
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