Urlaub am Bauernhof - Informationen zur bäuerlichen Vermietung
Tipps und Tricks rund um die Vermietung
Am Ende der Seite finden Sie eine Download-Box mit Unterlagen zu verschiedenen Themenbereichen.
Diese beinhalten hilfreiche Informationen, Merkblätter und Leitfäden.
Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und erneuert.
Regelmäßiges vorbeischauen lohnt sich!
Diese beinhalten hilfreiche Informationen, Merkblätter und Leitfäden.
Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und erneuert.
Regelmäßiges vorbeischauen lohnt sich!
Beratungsangebot „Erfolgreich vermieten“
Die bäuerliche Vermietung erlebt wieder eine sehr gute Nachfrage. Die Häuser sind bei Urlaub am Bauernhof gut gebucht und das Angebot mit viel Freiraum, Natur und regionalen Produkten wird von den Gästen wertgeschätzt.
Die Landwirtschaftskammer bietet allen Vermieter:innen ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Während die Einstiegsberatung für all jene geeignet ist, die neu in die Vermietung einsteigen, geht der Betriebs-Check etwas mehr in die Tiefe: Die Module Qualitätscheck, Check der Gästeinformationsmappe, Homepagecheck, Schriftverkehrscheck und Preisgestaltung bieten das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Vermietung.
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Hilfreiche Dokumente zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Ich unterstütze Sie gerne:
Dipl.-Päd. Ing. Maria Habertheuer
03612/ 22531-5133
maria.habertheuer@lk-stmk.at
Die Landwirtschaftskammer bietet allen Vermieter:innen ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Während die Einstiegsberatung für all jene geeignet ist, die neu in die Vermietung einsteigen, geht der Betriebs-Check etwas mehr in die Tiefe: Die Module Qualitätscheck, Check der Gästeinformationsmappe, Homepagecheck, Schriftverkehrscheck und Preisgestaltung bieten das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Vermietung.
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Hilfreiche Dokumente zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Ich unterstütze Sie gerne:
Dipl.-Päd. Ing. Maria Habertheuer
03612/ 22531-5133
maria.habertheuer@lk-stmk.at
Bildungsprogramm Urlaub am Bauernhof
Gerade rechtzeitig vor der neuen Bildungssaison ist die neue Bildungs- und Beratungsbroschüre für bäuerliche Vermieter erschienen. Das Angebot 2024/25 für Urlaub am Bauernhof Vermieter:innen bietet Ihnen praxisnahe Schulungen, um Ihre Vermietung professionell und zukunftsorientiert zu gestalten. Neben Workshops erwarten Sie auch Kurse in den Bereichen Recht und Steuern, die speziell auf die Bedürfnisse von bäuerlichen Vermietungsbetrieben zugeschnitten sind. Lernen Sie außerdem, wie Sie mit Canva ansprechende Werbematerialien erstellen, um Ihr Angebot optimal zu präsentieren. In einem neukonzipierten Sicherheitsworkshop vermitteln Expert:innen wichtige Maßnahmen für die Sicherheit auf Ihrem Hof. Nutzen Sie das vielfältige Angebot, um Ihre Gäste nachhaltig zu begeistern!
Wer früh bucht, lernt entspannt – sichern Sie sich Ihren Platz und planen Sie die Weiterbildungssaison stressfrei! Hier geht’s direkt zu den Kursangeboten: Kursangebot Urlaub am Bauernhof
Wer früh bucht, lernt entspannt – sichern Sie sich Ihren Platz und planen Sie die Weiterbildungssaison stressfrei! Hier geht’s direkt zu den Kursangeboten: Kursangebot Urlaub am Bauernhof
Hygienische Überwachung von Trinkwasser für bäuerliche Betriebe
Zu den rechtlichen Grundvoraussetzungen eines jeden Betriebes, der Wasser an Dritte abgibt – das sind auch bäuerliche Vermieter:innen mit Ferienhäusern, Zimmern, Ferienwohnungen und Almhütten, sowie Direktvermarkter, Buschenschänker und alle Betriebe, die Lebensmittel be- und verarbeiten – gehört eine regelmäßig durchgeführte Trinkwasseruntersuchung aus Hausbrunnen und eigenen Quellen, sowie eine hygienische Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Downloads zum Thema
- Infofolder Erfolgreich vermieten PDF 1,83 MB
- Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung 2024 PDF 844,13 kB
- Merkblatt Wasserhygiene Stand 01032024 PDF 399,29 kB
- Merkblatt Schriftverkehr Vermietung Stand 082024 PDF 808,49 kB
- Bildungs-und Beratungsbroschüre bäuerlicheVermietung-und UrlaubamBauernhof 2024 2025 PDF 8,99 MB
- Merkblatt Registrierkasse Stand 092024 PDF 776,51 kB