Urlaub am Bauernhof
Tipps und Tricks rund um die Vermietung
Am Ende der Seite finden Sie eine Download-Box mit Unterlagen zu verschiedenen Themenbereichen.
Diese beinhalten hilfreiche Informationen, Merkblätter und Leitfäden.
Die Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und erneuert.
Regelmäßiges vorbeischauen lohnt sich!
Checkliste zur erfolgreichen Vermietung
Beratungsangebot „Erfolgreich vermieten“
Urlaub am Bauernhof erlebt gerade jetzt wieder eine sehr gute Nachfrage. Die Häuser sind gut gebucht und das Angebot mit viel Freiraum, Natur und regionalen Produkten wird von den Gästen wertgeschätzt.Die Landwirtschaftskammer bietet allen Vermieter:innen ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Während die Einstiegsberatung für all jene geeignet ist, die neu in die Vermietung einsteigen, geht der Betriebs-Check etwas mehr in die Tiefe: Die Module Qualitätscheck, Check der Gästeinformationsmappe, Homepagecheck, Schriftverkehrscheck und Preisgestaltung bieten das nötige Rüstzeug für eine erfolgreiche Vermietung.
Die Bildungs- und Beratungsangebote der Landwirtschaftskammer Steiermark bzw. LFI Steiermark sind nach Vorlage einer Betriebsnummer für alle bäuerlichen Vermieter:innen zugänglich.
Die Checkliste zur erfolgreichen Vermietung finden Sie im Downloadbereich.
Hygienische Überwachung von Trinkwasser für bäuerliche Betriebe
Zu den rechtlichen Grundvoraussetzungen eines jeden Betriebes, der Wasser an Dritte abgibt – das sind auch bäuerliche Vermieter:innen mit Ferienhäusern, Zimmern, Ferienwohnungen und Almhütten, sowie Direktvermarkter, Buschenschänker und alle Betriebe, die Lebensmittel be- und verarbeiten – gehört eine regelmäßig durchgeführte Trinkwasseruntersuchung aus Hausbrunnen und eigenen Quellen, sowie eine hygienische Überwachung von Trinkwassererwärmungsanlagen.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Wasser, das nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage stammt (z.B. Hausbrunnen oder eigenes Quellwasser), ist auf Veranlassung des Lebensmittelunternehmers laut Trinkwasserverordnung einmal jährlich untersuchen zu lassen. Wasser von einem öffentlichen Wasserversorger (z.B. Gemeindeanschluss) muss zwingend Trinkwasserqualität aufweisen und muss somit nicht noch einmal untersucht werden.
Wasser aus Trinkwassererwärmungsanlagen (Wasserboiler) soll ebenso eine einwandfreie Qualität aufweisen und regelmäßig vom Betriebsinhaber überprüft sein.
Downloads zum Thema
- Checkliste für eine erfolgreiche Vermietung 2024 PDF 844,13 kB
- Merkblatt Registrierkasse Stand 092024 PDF 776,51 kB
- Merkblatt Wasserhygiene Stand 01032024 PDF 399,29 kB
- Merkblatt Schriftverkehr Vermietung Stand 082024 PDF 808,49 kB
- Merkblatt Qualität.Kategorisierung 21112024 PDF 1,13 MB
- OnlineBlätterkatalog Bildungs-und Beratungsbroschüre bäuerlicheVermietung-und UrlaubamBauernhof 2024 2025 PDF 8,99 MB