Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft
Stromkostenzuschuss im Detail
- Österreichweit 120 Mio. Euro
- Zielgerichtete und unbürokratische Abwicklung
- Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA)
- Auszahlung für den pauschalen Zuschuss: 2. Quartal 2023
- Auszahlung für den verbrauchsabhängigen Zuschuss: 2. Halbjahr 2023
1. Stufe: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug
- Der Zuschuss wird nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet.
- Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt.
- Als Mindestbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
- Basis sind die Daten aus dem MFA 2022. Die Antragstellung für jene Betriebe, die im Jahr 2022 einen MFA abgegeben haben, erfolgt automatisch.
- Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 können bis 31.12.2022 einen Antrag mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen.
Entlastungssätze für den pauschalen Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug:
Flächenbezogene oder tierbezogene Bewirtschaftungseinheit | Stromverbrauch kWh/Einheit | EUR/ha, EUR/GVE |
Ackerland, Dauergrünland intensiv | 60 | 6,2 |
Grünland extensiv | 30 | 3,1 |
Weingarten und Intensivobstanlagen | 200 | 20,8 |
Raufutterverzehrende Großvieheinheiten und sonstige Tiere | 150 | 15,6 |
Zuschlag für Milcherzeugung (Kuh-, Schaf-, Ziegenmilch) | 400 | 41,6 |
Ferkelerzeugung | 560 | 58,2 |
Schweinemast | 260 | 27,0 |
Geflügelhaltung | 1.265 | 131,6 |
2. Stufe: Verbrauchsabhängiger Zuschuss
Folgende stromintensive Betriebszweige können zusätzlich zum pauschalen Zuschuss einen
Antrag basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch stellen:
- Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
- Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
- Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Innenräumen mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
- Aquakultur und Teichwirtschaft mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
- Weinproduktion
- Be-/Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Buschenschank und Almausschank
- Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen