Steirische Landesbewertung Edelbrand, Likör & Spirituosen 2023
Übernahmestellen:
LFS Kirchberg am Walde 16.1.2023
Erdwegen 1-4, 8232 Grafendorf
Bildungszentrum Silberberg 16.1.2023
Silberberg 1, 8430 Leibnitz
Kernobstberatung Wollsdorf 16.1.2023
Wollsdorf 154, 8181 Wollsdorf
BK Südoststeiermark 16.1.2023
Franz-Josef-Straße 4, 8330 Feldbach
Bitte beachten Sie die Termine, da die Übernahme nur zwischen 8 und 12 Uhr erfolgt.
Proben die nicht zeitgerecht eingereicht werden können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Erdwegen 1-4, 8232 Grafendorf
Bildungszentrum Silberberg 16.1.2023
Silberberg 1, 8430 Leibnitz
Kernobstberatung Wollsdorf 16.1.2023
Wollsdorf 154, 8181 Wollsdorf
BK Südoststeiermark 16.1.2023
Franz-Josef-Straße 4, 8330 Feldbach
Bitte beachten Sie die Termine, da die Übernahme nur zwischen 8 und 12 Uhr erfolgt.
Proben die nicht zeitgerecht eingereicht werden können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden!
Probenübernahme:
Die Probenübernahme der Landesbewertung Brände/Liköre/Spirituosen 2023 findet am 16. Jänner 2023 in der Zeit zwischen 8 und 12 Uhr in den landwirtschaftlichen Fachschulen Kirchberg am Walde und Silberberg, in der Bezirkskammer Feldbach und bei der Kernobstberatung in Wollsdorf statt. Für die Produktgruppe Most wird es wie gewohnt einen eigenen Einreichtermin zu einem späteren Zeitpunkt geben. Proben können auch per Post an das Bildungszentrum Silberberg - Silberberg 1, 8430 Leibnitz gesendet werden (Proben müssen bis spätestens 16. Jänner 2023 in Silberberg eingelangt sein!).
Kosten und Bezahlung:
45,- Euro je Probe
Mit den Einnahmen werden die Aufwände für die Verkostung, die schriftliche Bewertung der Produkte mit den Urteilen der Verkostungskommission und Maßnahmen für Werbung von ausgezeichneten Produkten, sowie die Prämierungsveranstaltung finanziert.
Nach der Durchführung der Verkostung wird eine Rechnung zugeschickt – bitte nicht mehr vorab einzahlen.
Mit den Einnahmen werden die Aufwände für die Verkostung, die schriftliche Bewertung der Produkte mit den Urteilen der Verkostungskommission und Maßnahmen für Werbung von ausgezeichneten Produkten, sowie die Prämierungsveranstaltung finanziert.
Nach der Durchführung der Verkostung wird eine Rechnung zugeschickt – bitte nicht mehr vorab einzahlen.
Benötigte Menge je Probe:
2 Flaschen: á 0,5 Liter oder á 0,35 Liter
(wenn kleinere Flaschen verwendet werden bitte 3 Flaschen einreichen)
(wenn kleinere Flaschen verwendet werden bitte 3 Flaschen einreichen)
Kriterien für die Teilnahme an der Verkostung:
Als erstes stellt sich die Frage, ob alle Produkte die in der Verkostung bewertet werden auch die Möglichkeit bekommen einen Landessieg zu erreichen – und somit ein Aushängeschild der bäuerlichen Obstverarbeitung in der Steiermark zu sein. Im Bereich des Obstweins gibt es seit 2016 die Vorgabe, dass jedes Produkt verkostet wird, allerdings nur Proben, die auch über einen Staatliche Prüfnummer für Qualitätsobstwein verfügen auch finalisiert werden und somit den Titel Landessieger erreichen können
Grundlage für alle eingereichten Produkte muss es sein, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelcodex, bzw. im Falle eines Obstweines die Kriterien der Obstweinverordnung erfüllen.
Grundlage für alle eingereichten Produkte muss es sein, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelcodex, bzw. im Falle eines Obstweines die Kriterien der Obstweinverordnung erfüllen.
Kriterium 1: Ort der Verarbeitung
- Verarbeitung in der Steiermark: Finale/Landessieger möglich
- Verarbeitung in Österreich (außerhalb Stmk): Produkt wird bewertet – kann nicht ins Finale kommen
- Verarbeitung nicht in Österreich: Keine Teilnahme an der Bewertung möglich
Kriterium 2: Herkunft des Rohstoffes
Vor allem im Bereich der Mischsäfte, wenn nur kleine Mengen eines andersartigen Saftes zur Aromatisierung und zur Erhöhung der Produktvielfalt am Betrieb verwendet werden (zB. Apfel-Himbeer-Saft aus 85% Apfelsaft + 15% Himbeersaft)
- Mind. 80% vom Produkt kommt aus Österreich: Teilnahme an der Verkostung möglich
- Weniger als 80% der Rohstoffe kommen aus Österreich: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 3: Ort der Betriebsstätte
- Betriebsstätte in der Steiermark: Finale/Landessieger möglich
- Betriebsstätte liegt in Österreich / nicht Stmk.: Produkt wird bewertet – kann nicht ins Finale kommen
- Betriebsstätte außerhalb von Österreich: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 4: Handelt es sich beim Einreicher um einen Landwirt
- LFBIS vorhanden: Finale/Landessieger möglich
- Keine LFBIS vorhanden: Produkt wird bewertet – kann nicht ins Finale kommen
Kriterium 5: heimische Obstarten/Gemüsearten
- Werden die verwendeten Obst-/Gemüsearten in Österreich angebaut/wachsen sie hier: Finale/Landessieger möglich
- Verwendete Obst-/Gemüsearten werden nicht in Österreich kultiviert (zB. Zitrusfrüchte, exotische Früchte, …): Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Kriterium 6: Codexanforderungen/Anforderungen an die Obstweinverordnung
- Produkt entspricht Codex/Obstweinverordnung: Finale/Landessieger möglich
- Produkt entspricht Codex/Obstweinverordnung nicht: Keine Teilnahme an der Verkostung möglich
Mögliche zusätzliche Bestandteile des Produktes (abhängig von rechtlichen Vorgaben):
- Zucker
- Gewürze
- Wasser
- Kohlensäure
- Kräuter
- Genusssäuren
Für die Abgabe füllen Sie bitte das beiliegende Formular vollständig aus. Beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten Angaben für die Urkunden verwendet werden.
Das Feld „Nummer“ wird von der übernehmenden Stelle ausgefüllt und muss bitte frei bleiben.
Bewertung:
- 16 – 17 Punkte: ausgezeichnet bei der steirischen Landesbewertung
- 18 – 20 Punkte: ausgezeichnet bei der steirischen Landesbewertung in Gold
- 19 – 20 Punkte: nimmt zusätzlich an der Auswahl zum Landessieger teil
Kategoriezuordnung für Brände, Liköre & Spirituosen:
B = Brand
L = Likör
Sp = Spirituose
L = Likör
Sp = Spirituose