Soja gegen Erdabträge schützen
Welche Auswirkungen haben Erosionen?
- Verlust von wertvollem Humus
- 1 cm Bodenaufbau dauert 100 Jahre
- Langfristige Abnahme des Ertragspotenzials
- Nährstoffverlust bedeutet direkte Konsequenzen noch im selben Jahr
- Eintrag in Oberflächengewässer, bringt Vielzahl an Problemen
- Vor allem Phosphat und Feinsedimente sind problematisch
- Ablagerung auf Straßen und bei Anrainern verursachen Kosten und Unmut.
Sojaanbau auf Risikoflächen - was ist zu beachten?
Laut GLÖZ 5 müssen auf Flächen, die eine überwiegenden Hangneigung ab 10% aufweisen, mindestens eine der folgenden Maßnahmen eingehalten werden:
- a. Die Ackerfläche ist durch Querstreifensaat, Anbau einer Untersaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, dass eine Abschwemmung des Bodens vermieden wird, oder
- b. am unteren Rand der Ackerfläche grenzt ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs an (Brachemischungen, Gräser, Klee, Luzerne oder Wechselwiesenmischungen), oder
- c. der Anbau hat quer zum Hang zu erfolgen oder
- d. der Anbau hat mit abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (z.B. Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat bzw. Drillsaat - max. 20 cm Reihenabstand) zu erfolgen.
Bewirtschaftet man einen Schlag, der im 20 Meter Bereich zu einem Gewässer (Böschungsoberkante) eine durchschnittliche Hangneigung von über 10% überschreitet, schreibt die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) weitere Maßnahmen vor. Bei den Kulturen Ackerbohne, Kartoffel, Mais, Kürbis, Rübe, Sojabohne, Sonnenblume und Sorghum gilt auf diesen Flächen folgendes:
- a. der Hang zum Gewässer ist durch Querstreifeneinsaat, Quergräben mit bodendeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, dass eine Abschwemmung des Düngers vermieden wird, oder
- b. zwischen der zur Düngung vorgesehenen Ackerfläche und dem Gewässer hat ein mindestens 20 Meter breiter ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsener Streifen vorhanden zu sein, oder
- c. der Anbau hat quer zum Hang oder mit anderen abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (z.B. Mulch- und Direktsaat) zu erfolgen.
Außerdem gibt es auch noch eine Verpflichtung für Betriebe, die bei der ÖPUL Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ teilnehmen.
Auf Schlägen über 0,50 ha auf Ackerflächen mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10%, auf denen erosionsgefährdete Kulturen (Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbisse, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen und Sorghum) ohne erosionsmindernde Verfahren gemäß der Maßnahme "Erosionsschutz Acker“ angebaut werden, erhalten keine Ackerflächen-Basismodulprämie. Um eine Prämie zu erhalten, muss an der Maßnahme "Erosionsschutz Acker“ sowie bei Beantragung von Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren an "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ teilgenommen werden.
Neben den gesetzlichen und förderungsspezifischen Voraussetzungen gibt es noch eine Vielzahl von Maßnahmen, die Erosionen hemmen. Besonders effektiv sind folgende Maßnahmen:
Auf Schlägen über 0,50 ha auf Ackerflächen mit einer überwiegenden Hangneigung ab 10%, auf denen erosionsgefährdete Kulturen (Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbisse, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen und Sorghum) ohne erosionsmindernde Verfahren gemäß der Maßnahme "Erosionsschutz Acker“ angebaut werden, erhalten keine Ackerflächen-Basismodulprämie. Um eine Prämie zu erhalten, muss an der Maßnahme "Erosionsschutz Acker“ sowie bei Beantragung von Mulchsaat, Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren an "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ oder "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ teilgenommen werden.
Neben den gesetzlichen und förderungsspezifischen Voraussetzungen gibt es noch eine Vielzahl von Maßnahmen, die Erosionen hemmen. Besonders effektiv sind folgende Maßnahmen:
- grobes Saatbeet
- Vermeidung von Schwarzbrachen
- Anlage von Windschutzgürteln und Gewässerrandstreifen
- Anbau von qualitativ hochwertigen Begrünungen
- Mulch- bzw. Direktsaat, minimale Bodenbearbeitung
- Kalkversorgung sicherstellen
- Bodenverdichtungen vermeiden
- Fahrspuren beachten
- Untersaaten und Querstreifeneinsaaten in Hanglagen bzw. Anbau der Kulturen nicht in Falllinie
- humusmehrende Bewirtschaftung,
- Humus kann ein vielfaches seines Eigengewichtes an Wasser speichern.
ÖPUL - Maßnahme Erosionsschutz Acker - Untersaaten
Im Zuge dieser Maßnahmen werden Untersaaten bei Soja, Ackerbohne, Kürbis und Sonnenblume mit 75 Euro abgegolten (+15 Euro Zuschlag bei Teilnahme an "Biologische Wirtschaftsweise“)
- Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Soja, Ackerbohne, Kürbis und Sonnenblume, spätestens jedoch bis 30. Juni. Sollte die Anzahl an angesäten Mischungspartnern am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich.
- Die Untersaat muss mindestens bis zur Ernte der Hauptkultur erhalten bleiben und darf nicht mit der Hauptkultur mitgeerntet werden. Die Saatstärke, die Anbautechnik und der Anbauzeitpunkt sind so zu wählen, dass ein ausreichender Feldaufgang mit entsprechender Erosionsschutzwirkung gewährleistet ist.
- Eine Bodenbearbeitung oder ein Herbizideinsatz sind nach der Anlage der Untersaat bis zur Ernte der Hauptkultur nicht erlaubt.
ÖPUL - Maßnahme Erosionsschutz Acker - Begrünte Abflusswege
Begrünte Abflusswege auf Ackerflächen, die zumindest teilweise auf einem ausgewiesenen Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F liegen:
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50% bis spätestens 15. Mai des Kalenderjahres oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes, Umbruch frühestens am 15. September des zweiten Jahres.
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und keine Düngung vom 01. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Schlages als Begrünter Abflussweg im Mehrfachantrag- Flächen bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration der Flächen.
- Mahd/Häckseln mindestens einmal jedes zweite Jahr; Verbringung des Mähgutes erlaubt; Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
- Nicht förderfähig sind Ackerflächen, die im Mehrfachantrag-Flächen 2020 Grünlandflächen waren.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050 6902 1426 bzw. www.bwsb.at.