Schäden durch Schneedruck bei Landschaftselementen
Antragstellende, die an den Öpul-Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“ oder „umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ teilnehmen, erhalten bei Beantragung von punktförmigen Landschaftselementen (LSE) wie z.B. Streuobstbäumen eine Prämie je Landschaftselement. Der nasse Schnee in der letzten Woche hat dazu geführt, dass auch beantragte LSE umgebrochen sind und diese entfernt werden müssen. Wurde der Baum „nur“ beschädigt, weil z.B. ein Ast abgebrochen ist, kann dieser als LSE bestehen bleiben.
Meldung höhere Gewalt
Wurde der Mehrfachantrag 2026 vor dem Schadensereignis gestellt, ist ein Ansuchen auf „höhere Gewalt“ mit entsprechendem Fotonachweis für jedes einzelne betroffene Landschaftselement innerhalb von drei Wochen notwendig, wobei eine Meldung erst ab drei Landschaftselementen akzeptiert wird.
Bestätigt die Agrarmarkt Austria auf Basis der vorgelegten Fotonachweise die höhere Gewalt, wird die Prämie für 2026 gewährt und im Mehrfachantrag 2027 sind die betroffenen LSE zu löschen.
Die erforderlichen Fotos je Landschaftselement können über die AMA MFA Fotos App geolokalisiert hochgeladen werden.
Kann die MFA Fotos App nicht genutzt werden, sind von jedem LSE räumlich nachvollziehbare Fotos (GPS-Daten, wiedererkennbare Punkte in der Natur) zu machen und der Agrarmarkt Austria zu übermitteln.
Bestätigt die Agrarmarkt Austria auf Basis der vorgelegten Fotonachweise die höhere Gewalt, wird die Prämie für 2026 gewährt und im Mehrfachantrag 2027 sind die betroffenen LSE zu löschen.
Die erforderlichen Fotos je Landschaftselement können über die AMA MFA Fotos App geolokalisiert hochgeladen werden.
Kann die MFA Fotos App nicht genutzt werden, sind von jedem LSE räumlich nachvollziehbare Fotos (GPS-Daten, wiedererkennbare Punkte in der Natur) zu machen und der Agrarmarkt Austria zu übermitteln.
Die Meldung muss als Online-Eingabe im Internetserviceportal eAMA unter dem Reiter „Eingaben“ im Menüpunkt „Andere Eingaben“ in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular für „Ansuchen auf Anerkennung von höherer Gewalt oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände“ übermittelt werden.
Antragstellende, die den Mehrfachantrag 2026 erst ab Samstag, den 21. Februar 2026 (=nach dem Schadensereignis) einbringen, müssen beantragte LSE, die entfernt werden, vom Antrag streichen und es ist keine Meldung „Höhere Gewalt“ zu machen.
Weitere Informationen erteilen die Bezirkskammermitarbeiter:innen.