Saisoniers und Erntehelfer 2022
Mit Jahresbeginn wurden 553 Kontingentplätze für die Beschäftigung von Saisoniers aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft freigeben. Beschäftigungsbewilligungen sind vom Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice zu beantragen und werden mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten erteilt. Für Saisoniers, die bereits in den vorangegangenen drei Jahren im Rahmen des Kontingentes für die Land- und Forstwirtschaft beschäftigt waren, dürfen Bewilligungen bis zu neun Monaten erteilt werden. Die Beschäftigungsbewilligung ist die Basis für das Visum, welches prinzipiell vor der Einreise im Heimatland bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) zu beantragen ist.
Zusätzlich zum Saisonkontingent gibt es für kurzfristige Beschäftigungen von bis zu 6 Wochen ein Erntehelferkontingent von 59 Plätzen.
Die Kontingentzahlen können in den Saisonspitzen Mai bis September um bis zu 30 % überschritten werden.
Für Stammsaisonier gibt es Erleichterungen. Beschäftigungsbewilligungen werden außerhalb der Kontingente und ohne Anrechnung auf diese sowie ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt. Als Stammsaisonier gilt, wer in den Jahren 2017 bis 2021 in zumindest drei Kalenderjahren im Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Rahmen von Saisonkontingenten beschäftigt war. Eine Registrierung ist bis zum 31.12.2022 bei jeder regionalen Geschäftsstelle für eine weitere Beschäftigung im Wirtschaftszweig Landwirtschaft möglich. Der Antrag auf Registrierung als Stammsaisonier kann bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht auch vom Arbeitgeber im Zuge der Beantragung der Beschäftigungsbewilligung gestellt werden. Die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice wurden in einem Begleiterlass dazu angehalten, Betriebsführer, die für langjährig beschäftigte Saisoniers Beschäftigungsbewilligungen beantragen, auf die Möglichkeit der Registrierung hinzuweisen
Bestellung kostenfreie Broschüre: Beschäftigung von Arbeitskräften und Ferialpraktikanten auf bäuerlichen Betrieben: silvia.ornigg@lk-stmk.at; 0316/8050-1255 oder robert.klammler@lk-stmk.at; 0316/8050-1427.
Zusätzlich zum Saisonkontingent gibt es für kurzfristige Beschäftigungen von bis zu 6 Wochen ein Erntehelferkontingent von 59 Plätzen.
Die Kontingentzahlen können in den Saisonspitzen Mai bis September um bis zu 30 % überschritten werden.
Für Stammsaisonier gibt es Erleichterungen. Beschäftigungsbewilligungen werden außerhalb der Kontingente und ohne Anrechnung auf diese sowie ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt. Als Stammsaisonier gilt, wer in den Jahren 2017 bis 2021 in zumindest drei Kalenderjahren im Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Rahmen von Saisonkontingenten beschäftigt war. Eine Registrierung ist bis zum 31.12.2022 bei jeder regionalen Geschäftsstelle für eine weitere Beschäftigung im Wirtschaftszweig Landwirtschaft möglich. Der Antrag auf Registrierung als Stammsaisonier kann bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht auch vom Arbeitgeber im Zuge der Beantragung der Beschäftigungsbewilligung gestellt werden. Die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice wurden in einem Begleiterlass dazu angehalten, Betriebsführer, die für langjährig beschäftigte Saisoniers Beschäftigungsbewilligungen beantragen, auf die Möglichkeit der Registrierung hinzuweisen
Bestellung kostenfreie Broschüre: Beschäftigung von Arbeitskräften und Ferialpraktikanten auf bäuerlichen Betrieben: silvia.ornigg@lk-stmk.at; 0316/8050-1255 oder robert.klammler@lk-stmk.at; 0316/8050-1427.