Steinegger: Geringerer Wolfschutz war längst überfällig
Längst überfälliger Schritt
Mit großer Mehrheit hat jetzt das EU-Parlament für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FHH-RL) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt. „Mehrere Jahre haben wir uns für die Absenkung des Schutzstatus beim Beutegreifer Wolf eingesetzt. Nun haben sich unser Einsatz und unsere Beharrlichkeit gelohnt“, begrüßt Landwirtschaftskammer-Präsident Andreas Steinegger diesen längst überfälligen Schritt, um die Zukunft der Alm- und Berglandwirtschaft zu sichern.
Leichtere Regulierung möglich
Die Senkung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bedeutet, dass den EU-Staaten mehr Flexibilität im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation erhalten und das Großraubtier leichter reguliert werden kann. Steinegger betont: „Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Unsere traditionelle Alm- und Weidewirtschaft braucht Schutz, der Wolf ist eine große Gefahr für sie.“ Fakt ist, dass in Europa mehr als 20.000 Wölfe leben, die sich mittlerweile pro Jahr um 30 Prozent vermehren.
Langer Prozess mit positivem Ergebnis
Nachdem die heimischen Agrarvertreter Druck auf Brüssel zur Herabsetzung des Schutzstatus gemacht hatten, hat 2023 die EU-Kommission vorgeschlagen, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Im September 2024 brachte die EU dann einen Abänderungsantrag der FFH-Richtlinie für die Berner Konvention ein, der im Dezember 2024 von den rund 50 Unterzeichnerstaaten gebilligt wurde und Ende März 2025 in Kraft trat. Mit der jetzt erfolgten Änderung der FFH-Richtlinie durch das EU-Parlament ist der EU-Gesetzwerdungsprozess abgeschlossen, vorbehaltlich der nur mehr formellen Zustimmung des Rates. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, dieses Gesetz umzusetzen.