Prämien nicht durch solche Fehler verschenken
1) Glöz-Standards
Die meisten Sanktionen gibt es in der Steiermark bei Glöz 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen), weil der geforderte Mindestabstand im Ausmaß von mindestens drei oder fünf Metern nicht erfüllt wurde. Die Anbaudiversifizierung beziehungsweise der Fruchtwechsel (Glöz 7) wurden bei Kontrollen auch öfter beanstandet und sanktioniert, weil mehr als 75 Prozent der Ackerfläche beispielsweise mit Mais bebaut wurden. Weiters wurde die Bodenbedeckung von Ackerflächen über den Winter (Glöz 6) häufig beanstandet. Die Entfernung von Landschaftselementen (Glöz 8), die Nichterfüllung des Phosphormindeststandards (Glöz 10) als auch der Umbruch von umweltsensiblem Dauergrünland sind hingegen nur vereinzelt Gründe für Sanktionen.
2) Dünger und Pflanzenschutz
Bei den Grundanforderungen an die Betriebsführung sind die Einhaltung der Nitrataktionsprogramm-Verordnung und die Pflanzenschutzmittelanwendung die häufigsten Beanstandungsgründe.
3) Öpul-Verpflichtungen
Bei den Öpul-Förderverpflichtungen gibt es auch maßnahmenspezifische Unterschiede bei den festgestellten Abweichungen. Abweichungen sind bei den Maßnahmen „Bodennahe Gülleausbringung“, „Tierwohl Weide“ oder „Begrünung System Immergrün“ häufig. Die fehlende Dokumentation der Menge und Schläge, auf denen bodennah ausgebracht wird, sind oft Beanstandungsgrund. Bei Tierwohl Weide führen fehlende Weideaufzeichnungen und der Umstand, dass nicht der überwiegende Teil des Grundfutterbedarfs über den Weidaufwuchs gedeckt wird, zu Sanktionen. Nicht vorhandene Aufzeichnungen über Anlage und Erntetermine führen bei der Maßnahme „Begrünung System Immergrün“ häufig zu Beanstandungen. Das Vorhandensein der beantragten punktförmigen Landschaftselemente (LSE) in der passenden Kategorie (Streuobst oder sonstiges LSE) soll jährlich vor der Mehrfachantrags-Erfassung überprüft werden, weil diesbezüglich bei Vor-Ort-Kontrollen vielfach Beanstandungen festgestellt werden.
4) Vor-Ort-Kontrollen
Eingereichte Anträge werden automatisiert auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Einhaltung von Fördervoraussetzungen und sonstigen Auflagen ist auch Teil der verwaltungstechnischen Überprüfung und des Flächenmonitorings. Die Konditionalitätskontrollen teilen sich die Agrarmarkt Austria und die Landesbehörden. Zusätzlich gibt es stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen, um etwa Aufzeichnungen auf ihre Korrektheit zu prüfen.