Bezirkskammer Murau - Aktuelles
BK Aktuell 03/2024
***Start der neuen MeinsterInnenausbildung "Landwirtschaft" im Murtal***
Im Herbst 2024 startet die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer, in Zusammenarbeit mit der LFS Kobenz, eine neue Meister:innenausbildung Landwirtschaft im Murtal. Die Ausbildung findet in der LFS Kobenz statt.
Hier finden Sie die Informationen und das Anmeldeformular.
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Gemeinschaftseinkauf - Zapfwellengenerator
Notstromversorgung in der Landwirtschaft
Eine dauerhafte und ununterbrochene Stromversorgung im Bereich der Tierhaltung und Lebensmittel-produktion ist essentiell. Um diese auch im Ernstfall eines längeren Stromausfalls bzw. eines Blackouts sicherstellen zu können, ist eine Notstromversorgung notwendig.
Als einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit bietet sich hier eine Versorgung mittels Zapfwellen-aggregats an.
Um ein passendes und betriebsindividuelles Gerät zu finden und dieses auch zu günstigen Konditionen erwerben zu können, haben wir in Kooperation mit dem Obersteirischen Maschinenring eine Sammelaktion organisiert. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um auch ihren Betrieb unabhängig, krisensicher und zukunftsfit zu machen!
Eine dauerhafte und ununterbrochene Stromversorgung im Bereich der Tierhaltung und Lebensmittel-produktion ist essentiell. Um diese auch im Ernstfall eines längeren Stromausfalls bzw. eines Blackouts sicherstellen zu können, ist eine Notstromversorgung notwendig.
Als einfache und relativ kostengünstige Möglichkeit bietet sich hier eine Versorgung mittels Zapfwellen-aggregats an.
Um ein passendes und betriebsindividuelles Gerät zu finden und dieses auch zu günstigen Konditionen erwerben zu können, haben wir in Kooperation mit dem Obersteirischen Maschinenring eine Sammelaktion organisiert. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um auch ihren Betrieb unabhängig, krisensicher und zukunftsfit zu machen!
Grünland Infoblitz - Aktuelle Themen und Gerüchteklarstellungen zum kleinen Preis
Die österreichische Landwirtschaft ist – wie auch der Rest der Welt – den wechselnden klimatischen Bedingungen unterworfen. Wollen wir auch weiterhin qualitativ hochwertige Produkte erzeugen, in einer lebenswerten Kulturlandschaft leben und mit Klimaveränderungen Schritt halten können, ist es die wichtigste Grundvoraussetzung, dass jede/r Landwirt/in ihr/sein (Grün)Land kennt.
Das Kompetenzzentrum Grünland hat sich das Ziel gesetzt, vorhandenes Wissen weiterzugeben, neues Wissen zu vermitteln und unsere Landwirte bei der laufenden Bewirtschaftung bestmöglich zu unterstützen. Ein wesentliches Medium zur Weitergabe dieser Informationen ist unser „Grünland-INFOBLITZ“.
Dieses bisher kostenfreie Angebot eines regelmäßigen, elektronischen Newsletters wird nun neu aufgestellt bzw. überarbeitet und wird zukünftig folgende Inhalte bieten:
Da diese Überarbeitung auch mehr Arbeitsaufwand mit sich bringt, kann der Infoblitz nicht mehr kostenlos angeboten werden. Für einen jährlichen Beitrag von 50 € sind Interessierte Grünlandbegeisterte auch weiterhin bestens informiert und offene Fragen werden zukünftig schneller geklärt werden. Ab 1. Juli 2023 haben Interessierte die Möglichkeit, den Infoblitz für ein Jahr zu abonnieren (Die Laufzeit des Abos geht immer von Juli bis Juni des darauffolgenden Jahres).
Für bestehende Abonnenten wird für das erste Jahr ein 30%iger Rabatt gewährt.
Bio Ernte Steiermark-Mitglieder erhalten einen ständigen Rabatt von 30 Prozent (nur 35 € anstatt 50 € jährlich).
Haben sie Interesse an unserem neuen Angebot? Dann lassen Sie es uns wissen:
(Bitte vollständigen Namen, genaue Adresse, Betriebsnummer, Telefonnummer und email-Adresse)
Einfach per mail an: inno-gruenland@lk-stmk.at oder telefonisch unter 03572/82142-4721
Das Kompetenzzentrum Grünland hat sich das Ziel gesetzt, vorhandenes Wissen weiterzugeben, neues Wissen zu vermitteln und unsere Landwirte bei der laufenden Bewirtschaftung bestmöglich zu unterstützen. Ein wesentliches Medium zur Weitergabe dieser Informationen ist unser „Grünland-INFOBLITZ“.
Dieses bisher kostenfreie Angebot eines regelmäßigen, elektronischen Newsletters wird nun neu aufgestellt bzw. überarbeitet und wird zukünftig folgende Inhalte bieten:
- Regelmäßiges Erscheinen von 10 regulären Ausgaben mit fachlichem Inhalt
- Ergänzt durch kurzfristige, aktuelle Informationen zu „brennenden Themen“ nach Bedarf (Arbeitstitel „Gerüchteküche“)
- Exklusive Informationen und Inhalte für Abonnenten
Da diese Überarbeitung auch mehr Arbeitsaufwand mit sich bringt, kann der Infoblitz nicht mehr kostenlos angeboten werden. Für einen jährlichen Beitrag von 50 € sind Interessierte Grünlandbegeisterte auch weiterhin bestens informiert und offene Fragen werden zukünftig schneller geklärt werden. Ab 1. Juli 2023 haben Interessierte die Möglichkeit, den Infoblitz für ein Jahr zu abonnieren (Die Laufzeit des Abos geht immer von Juli bis Juni des darauffolgenden Jahres).
Für bestehende Abonnenten wird für das erste Jahr ein 30%iger Rabatt gewährt.
Bio Ernte Steiermark-Mitglieder erhalten einen ständigen Rabatt von 30 Prozent (nur 35 € anstatt 50 € jährlich).
Haben sie Interesse an unserem neuen Angebot? Dann lassen Sie es uns wissen:
(Bitte vollständigen Namen, genaue Adresse, Betriebsnummer, Telefonnummer und email-Adresse)
Einfach per mail an: inno-gruenland@lk-stmk.at oder telefonisch unter 03572/82142-4721
Lagerung von Wirtschaftsdünger - Feldmieten
In letzter Zeit mehren sich Gerüchte, dass eine Anlage von Feldmieten nicht mehr erlaubt ist.
Dies entspricht nicht den Tatsachen - eine Anlage von Feldmieten ist weiterhin erlaubt, sofern die Vorgaben dazu eingehalten werden (maximal für 8 Monate, Abstände zu Gewässern einhalten, 3 Monate Vorlagerung am Betrieb, Größe der Feldmiete dem Feldstück angepasst, etc..)
Durch eine Novelle der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) gelten seit 1. Jänner 2023 folgende Zusätze:
Im Falle von überdachten Lagerstätten darf Stallmist auf technisch dichten Flächen ohne Sammelgrube gelagert werden.
Auf unbefestigten Flächen am Hof oder auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine Zwischenlagerung (=max. 5 Tage) des Stallmists oder seine Lagerung zur Kompostierung unter folgenden Vorgaben erlaubt:
Dies entspricht nicht den Tatsachen - eine Anlage von Feldmieten ist weiterhin erlaubt, sofern die Vorgaben dazu eingehalten werden (maximal für 8 Monate, Abstände zu Gewässern einhalten, 3 Monate Vorlagerung am Betrieb, Größe der Feldmiete dem Feldstück angepasst, etc..)
Durch eine Novelle der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) gelten seit 1. Jänner 2023 folgende Zusätze:
Im Falle von überdachten Lagerstätten darf Stallmist auf technisch dichten Flächen ohne Sammelgrube gelagert werden.
Auf unbefestigten Flächen am Hof oder auf landwirtschaftlichen Flächen ist eine Zwischenlagerung (=max. 5 Tage) des Stallmists oder seine Lagerung zur Kompostierung unter folgenden Vorgaben erlaubt:
- Es darf keine Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Abfließen des Sickersafts bestehen
- Mind. 25 m Abstand zu Oberflächengewässern
- Mind. 1 m Abstand zwischen Gewässeroberkante und Grundwasserspiegel
- Anlage auf möglichst ebenen Flächen und nicht auf sandigem Boden
- bei Kompost: Abdeckung der Miete
100 Millionen für Energieautarke Bauernhöfe - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Der Klima- und Energiefonds wurde vom BMK beauftragt, mit den insgesamt 100 Mio. Euro im Rahmen
dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch
Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung
erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
dieses Programms die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch
Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen zu bewirken. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer). --> zur Einreichung
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut.
• Modul A – „Einzelmaßnahmen“:
In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“:
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater
gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß Punkt 8.4 ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“:
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag
eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B
und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der
Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
• Modul D – Modul „Notstrom“:
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das
Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des
Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung
erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.
In den Modulen A, B und C werden Maßnahmen insbesondere in folgenden Bereichen gefördert:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen,
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Lastmanagementsysteme,
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft),
für eine
• optimale Einbindung des betrieblichen Energiesystems in Notfallsresilienzsysteme und
• Stärkung regionaler Energieversorgungskonzepte.
Downloads zum Thema
- BHMU-Waldbrandverordnung2023 PDF 136,17 kB
- Krähenvögel PDF 454,22 kB
- BKAMU0421_hp PDF 7,32 MB
- Schadensmeldungen Tiere 2021 PDF 320,64 kB
- BKAMU0521_hp PDF 27,65 MB
- BKMU012022_hp PDF 8,53 MB
- BKAKMU0222_hp PDF 9,92 MB
- BKAMU0322hp PDF 21,19 MB
- BKAMU0422_hp PDF 13,23 MB
- BKAMU012023_hp PDF 9,95 MB
- farminar_wohleser_2023 PDF 943,21 kB
- BKAMU0223_hp PDF 33,63 MB
- ZLG_UaB_23_24 PDF 1,02 MB
- BKAMU0323_hp PDF 19,39 MB
- Infoblatt_Workshop Digitale Behördenwege_Querformat PDF 1,10 MB
- BKAMU0423_hpV2 PDF 26,49 MB
- BKAMU0124_hp2 PDF 8,74 MB
- BKAMU0224-HP PDF 37,49 MB
- 1-31_BKAMU032024-HP PDF 13,66 MB
- Bio_Bildungsprogramm24 PDF 2,35 MB
- OBERSTMK_Regionales Bildungsprogramm 2024-25 Version 2 PDF 12,65 MB
- OEPUL_2024_25 PDF 2,16 MB