Mikrobiologische Untersuchung Milch und Milchprodukte
Jeder Lebensmittelproduzent ist verpflichtet nur hygienisch sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen.
Bei Milch und Milchprodukten bedeutet das, dass jede:r Milch-Direktvermartker:in dazu verpflichtet ist mikrobiologische Untersuchungen ihrer Produkte und des Produktionsumfeldes zu machen. Geregelt ist dies in der Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und den geltenden Leitlinien.
Bei Milch und Milchprodukten bedeutet das, dass jede:r Milch-Direktvermartker:in dazu verpflichtet ist mikrobiologische Untersuchungen ihrer Produkte und des Produktionsumfeldes zu machen. Geregelt ist dies in der Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und den geltenden Leitlinien.
Abgabe
Abgabetermin: Mittwoch, 8. Juli 2026
Die Abgabe ist in jeder Bezirkskammer von 8 bis 9 Uhr möglich.
Die Abgabe ist in jeder Bezirkskammer von 8 bis 9 Uhr möglich.
Anmeldung
Anmeldeschluss: Montag, 22. Juni 2026
Anmeldung mittels Anmeldeformular an:
direktvermarktung@lk-stmk.at
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