Meldung von Schäden durch Krähenvögel
Für künftige Verordnungen ist es notwendig das Schadensausmaß UND die gesetzten Abwehrmaßnahmen zu dokumentieren. Füllen sie dazu bitte das beiliegende Meldeblatt aus und geben sie dieses in ihrer zuständigen Bezirkskammer ab.
Verwenden Sie dazu bitte das
Formular, welches Sie im Download finden und übermitteln dies mit eventuellen Bildern an die Bezirkskammer!
Fax: 03862/51955-4151
E: bk-obersteiermark@lk-stmk.at
Das Formular liegt ebenfalls auf der Bezirkskammer im Sekretariat auf.
Nur durch entsprechende Dokumentation und Meldung der Schäden kann diese Verordnung verlängert werden.