Ländliche Entwicklung - Investitionsförderung: Antragstellung weiterhin möglich
Das Förderprogramm Ländliche Entwicklung (LE) unterstützt investitionswillige Landwirte und besonders Junglandwirte. Mehr als 400 Mio. Euro wurden seit 2014 an Zuschüssen ausbezahlt. Jeder Fördereuro löst mindestens das fünffache Investitionsvolumen aus, sodass die Landwirtschaft in Österreich seit 2014 mindestens 2 Mrd. Euro investiert hat. Dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm wird um zwei Jahre bis 31. Dezember 2022 verlängert. Diese Kontinuität bedeutet für den Förderwerber, dass weiterhin Förderanträge eingebracht werden können und Zuschüsse fließen. Betroffen sind alle wesentlichen Fördermaßnahmen, also auch die Existenzgründungsbeihilfe und Maßnahmen in die Diversifizierung. Es kommt für die Verlängerungsjahre zu zusätzlichen anteiligen Kostenkontingenten. Das bedeutet, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb maximal 60.000 Euro/bAK bzw. 120.000 Euro/Betrieb für 2 Jahre zusätzlich bekommt.
Es wurde bereits erwähnt, dass das Förderprogramm inhaltlich weitergeschrieben wird. Dennoch kommt es in Einzelbereichen zu Anpassungen wie folgt:
- Die bodennahe Gülleausbringung wird ab sofort einzelbetrieblich und gemeinschaftlich mit 40% gefördert
- Tierfreundliche Haltungsformen in der Schweine- und Putenhaltung werden ab sofort mit 35% gefördert.
- Neubau Stallinvestitionen in der Anbindehaltung von Rindern sind mit Ausnahmen von Kleinbetrieben bis 10 GVE und Almbetrieben nicht mehr förderbar.
- Neubau-Stallinvestitionen sind ab 1. Jänner 2022 für die Bereiche Ferkelaufzucht, Schweinemast und Rindermast nur mehr nach gehobenen Tierhaltungsstandard förderbar.
Durch diese Anpassungen ist eine kontinuierliche Antragstellung für die nächsten beiden Jahre gesichert. Dennoch ergeht der dringende Appell an alle Förderwerber, Förderanträge so rasch als möglich zur Bewilligungsreife zu bringen bzw. bewilligte Anträge nach Möglichkeit abzurechnen. Ihr Investitionsberater steht ihnen für alle offenen Fragen gerne zu ihrer Verfügung.