Langfingern keine Chance geben
1| Wie oft sollte die Verkaufslosung in einer SB-Hütte und in einem Automaten entnommen werden?
Findet die Hütte einen sehr guten Zuspruch (hoher Umsatz in der Kassa), empfiehlt es sich, die Verkaufslosung täglich zu entnehmen. Dieselben Regelungen gelten beim Verkauf in Automaten. Die eingenommenen Geldbeträge sind zu ermitteln und aufzuzeichnen. Ebenso müssen Aufzeichnungen hinsichtlich der verkauften Waren geführt werden.
2| Wie sollte die Kassa ausgestattet sein?
Die Kassa sollte ordentlich und fest montiert sein, damit sie nicht entwendet werden kann. Eine weitere Möglichkeit wäre das System des bargeldlosen Zahlens. Welche Variante gewählt wird, hängt von der Größe der Hütte und vom Investitionswillen des oder der Betreiber ab.
3| Darf eine Videoüberwachung installiert sein? Was ist zu beachten?
Ja, eine Videoüberwachung ist erlaubt, wenn dies für die Wahrung berechtigter Interessen und für den Schutz des Eigentums erforderlich ist. Es muss mit einem Schild deutlich auf die installierte Videoüberwachung hingewiesen werden. Es dürfen keine Rechte Dritter berührt werden. Daher dürfen nur die Eingangstür und der Verkaufshütteninnenraum ersichtlich sein – kein öffentlicher Grund oder Nachbargrundstücke. Der Verantwortliche muss geeignete Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen, die gewährleisten, dass ein Zugang zur Bildaufnahme oder eine nachträgliche Veränderung durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Der Verantwortliche hat – außer in den Fällen einer Echtzeitüberwachung – jeden Verarbeitungsvorgang zu protokollieren. Die Videoaufnahmen müssen grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden. Eine Aufbewahrung über 72 Stunden hinaus muss verhältnismäßig sein und bedarf einer besonderen Begründung und Rechtfertigung. Im Falle eines Diebstahls darf das Überwachungsmaterial vom Hüttenbetreiber nicht selbst veröffentlicht werden. Das Delikt muss zur Anzeige gebracht werden, und die Behörde entscheidet über weitere Schritte.
4| Wie kann man sich vor einem Einbruch und Diebstahl schützen?
Grundsätzlich sollte der Standort an einem gut frequentierten Ort gewählt werden. Abgelegene Plätze locken keine Kunden an, und das Risiko eines Einbruchs und Diebstahl steigt. Wird eine neue Hütte installiert, empfiehlt es sich beispielsweise, ein Türöffnungssystem per Bankomatkarte zu wählen und im Laden eine Videoüberwachung zu installieren (Datenschutz beachten!). Gute Dienste leistet auch ein installierter Bewegungsmelder. Ein Tipp: Josef Laßnig, Dienststellenleiter der Polizeidienststelle Feldkirchen, rät allen Betreibern von Selbstbedienungshütten, die Losung täglich zu entnehmen und die Hütten über Nacht zuzusperren, um Diebstähle zu vermeiden.
Findet die Hütte einen sehr guten Zuspruch (hoher Umsatz in der Kassa), empfiehlt es sich, die Verkaufslosung täglich zu entnehmen. Dieselben Regelungen gelten beim Verkauf in Automaten. Die eingenommenen Geldbeträge sind zu ermitteln und aufzuzeichnen. Ebenso müssen Aufzeichnungen hinsichtlich der verkauften Waren geführt werden.
2| Wie sollte die Kassa ausgestattet sein?
Die Kassa sollte ordentlich und fest montiert sein, damit sie nicht entwendet werden kann. Eine weitere Möglichkeit wäre das System des bargeldlosen Zahlens. Welche Variante gewählt wird, hängt von der Größe der Hütte und vom Investitionswillen des oder der Betreiber ab.
3| Darf eine Videoüberwachung installiert sein? Was ist zu beachten?
Ja, eine Videoüberwachung ist erlaubt, wenn dies für die Wahrung berechtigter Interessen und für den Schutz des Eigentums erforderlich ist. Es muss mit einem Schild deutlich auf die installierte Videoüberwachung hingewiesen werden. Es dürfen keine Rechte Dritter berührt werden. Daher dürfen nur die Eingangstür und der Verkaufshütteninnenraum ersichtlich sein – kein öffentlicher Grund oder Nachbargrundstücke. Der Verantwortliche muss geeignete Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen, die gewährleisten, dass ein Zugang zur Bildaufnahme oder eine nachträgliche Veränderung durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Der Verantwortliche hat – außer in den Fällen einer Echtzeitüberwachung – jeden Verarbeitungsvorgang zu protokollieren. Die Videoaufnahmen müssen grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden gelöscht werden. Eine Aufbewahrung über 72 Stunden hinaus muss verhältnismäßig sein und bedarf einer besonderen Begründung und Rechtfertigung. Im Falle eines Diebstahls darf das Überwachungsmaterial vom Hüttenbetreiber nicht selbst veröffentlicht werden. Das Delikt muss zur Anzeige gebracht werden, und die Behörde entscheidet über weitere Schritte.
4| Wie kann man sich vor einem Einbruch und Diebstahl schützen?
Grundsätzlich sollte der Standort an einem gut frequentierten Ort gewählt werden. Abgelegene Plätze locken keine Kunden an, und das Risiko eines Einbruchs und Diebstahl steigt. Wird eine neue Hütte installiert, empfiehlt es sich beispielsweise, ein Türöffnungssystem per Bankomatkarte zu wählen und im Laden eine Videoüberwachung zu installieren (Datenschutz beachten!). Gute Dienste leistet auch ein installierter Bewegungsmelder. Ein Tipp: Josef Laßnig, Dienststellenleiter der Polizeidienststelle Feldkirchen, rät allen Betreibern von Selbstbedienungshütten, die Losung täglich zu entnehmen und die Hütten über Nacht zuzusperren, um Diebstähle zu vermeiden.
Broschüre zu SB-Läden
Die Landwirtschaftskammern Kärnten und Niederösterreich haben das komplexe Thema der SB-Läden aufgegriffen und systematisch bearbeitet. Die umfassende Beratungsbroschüre „Bäuerliche Selbstbedienung – Professionell. Digital“ findet sich im Downloadbereich.
Die erarbeiteten Werkzeuge sollen den bäuerlichen Betrieben einerseits eine Selbstevaluierung ermöglichen. Andererseits sollen sie eine gezielte Vorbereitung auf eine mögliche Fachberatung in der Landwirtschaftskammer Kärnten sein.
Die erarbeiteten Werkzeuge sollen den bäuerlichen Betrieben einerseits eine Selbstevaluierung ermöglichen. Andererseits sollen sie eine gezielte Vorbereitung auf eine mögliche Fachberatung in der Landwirtschaftskammer Kärnten sein.
LK-Beratung
Sie haben Fragen zur bäuerlichen Direktvermarktung, zum Betreiben einer bäuerlichen Selbstbedienungshütte sowie zur Kennzeichnung der Produkte? Dann nutzen Sie das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer Kärnten, und wenden Sie sich an die Direktvermarktungsberaterinnen in Ihrer LK-Außenstelle, Tel. 0463/58 50-DW.
Außenstelle Wolfsberg, Dipl.-Ing. Kerstin Fradler, DW 33 40
Außenstelle Spittal, Ing. Maria Luise Kaponig, DW 37 40
Außenstelle Villach, Karin Popatnig, DW 36 40
Außenstelle Klagenfurt, Ing. Margit Drobesch und Ing. Daniela Merl, DW 31 40
Außenstelle Wolfsberg, Dipl.-Ing. Kerstin Fradler, DW 33 40
Außenstelle Spittal, Ing. Maria Luise Kaponig, DW 37 40
Außenstelle Villach, Karin Popatnig, DW 36 40
Außenstelle Klagenfurt, Ing. Margit Drobesch und Ing. Daniela Merl, DW 31 40