Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
- Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Reg.-Nr. gekauft, gelagert und angewendet werden.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalpackungen aufbewahrt werden
- Sie sind für Kinder und Haustiere unzugänglich und getrennt von anderen Stoffen in einem abschließbaren Kasten oder Raum zu lagern
- Packungen sind verschlossen, trocken und frostsicher aufzubewahren
- Produkte sind vorteilhaft nach ihrer Anwendung zu sortieren. Flüssige Mittel sind unten einzuordnen.
- Beachten Sie die individuellen Bestimmungen ihres Bundeslandes.
Wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß EU-Richtlinie 2009/128/EG und entsprechend den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer, bei in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten bereits bis zum 26. November 2016 mindestens eine Kontrolle durchzuführen war. D.h., dass ab 27.11.2016 nur noch Pflanzenschutzgeräte verwendet werden dürfen, die über eine gültige Prüfplakette verfügen. Das Prüfintervall beträgt 5 Jahre bis 2019 und 3 Jahre ab 2020.
Ausgenommen sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzgeräte oder motorbetriebene Rückenspritz- oder – sprühgeräte).