Kostenlose Vertretung vor dem Sozialgericht
Auch im Jahr 2024 konnte die Sozialgerichtsvertretung durch die Landeskammer wieder sehr erfolgreich weitergeführt werden. Es wurden in rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen Bäuerinnen und Bauern vertreten. Die Mehrheit unserer Verfahren betrifft Pflegegeldeinstufungen. Insbesondere sehr viele dieser Pflegegeldverhandlungen aber auch beispielsweise Rechtsstreitigkeiten betreffend der Feststellung von Schwerarbeitszeiten konnten großteils für die Landwirtinnen und Landwirte positiv abgeschlossen werden.
Es kann jederzeit eine Beratung im Vorfeld erfolgen und besteht die Vertretungsmöglichkeit der Betroffenen vor dem Sozialgericht. Für unsere Mitglieder entstehen durch diese Verfahren keinerlei Kosten. Allerdings beträgt die Rechtsmittelfrist bei Pflegegeld- und Pensionsbescheiden 3 Monate nach Zustellung des jeweiligen Bescheides und ist es nur innerhalb dieser Frist möglich, dagegen eine Klage beim Landesgericht Graz oder Leoben einzubringen. Im Rahmen dieser Verfahren werden gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt und werden die Patienten in der Regel neu untersucht und entsprechende Gutachten erstellt. Die Betroffenen müssen grundsätzlich nicht bei Gericht erscheinen und entstehen auch sonst in solchen Verfahren keine Unannehmlichkeiten.
Ein solches Sozialgerichtsverfahren ist übrigens auch bei Bescheiden betreffend Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten (Achtung: kürzere Rechtsmittelfrist, nämlich bloß 4 Wochen!) möglich.
Viele Beispiele zeigen uns, dass es oft sinnvoll ist, solche Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Speziell bei der häuslichen Pflege ist wohl jede Unterstützung wichtig und sollte zumindest kein Geld liegen gelassen werden welches gebührt.