Keine Nachfrist beim Mehrfachantrag
Anträge, die nach dem 15. April eingereicht werden, können für die Auszahlung 2025 leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Beantragung der Direktzahlungen inklusive Junglandwirte-Top up sowie der Ausgleichszulage muss in der Antragsfrist erfolgen, um Zahlungen auszulösen. Auch für prämienrelevante Öpul-Codierungen gilt dies. Daher sollten Antragsteller vor dem 15. April nochmals den Mehrfachantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Korrekturen möglich
Möglich hingegen sind bestimmte Korrekturen. Beispiel: Wenn auf einem Schlag etwa aus Witterungsgründen eine andere Kultur als beantragt angebaut wurde, sind solche Korrekturen auch nach dem 15. April möglich und unbedingt notwendig.
Andere Fristen
Für bestimmte Angaben wie beispielsweise bei Almauftriebsmeldung, Meldung der Öpul-Zwischenbegrünungsschlägen oder bodennah ausgebrachte Güllemenge gelten andere Fristen.
Im Mehrfachantrag (MFA) 2025 sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen zu beantragen, die der antragstellenden Person zum Stichtag 1. April des jeweiligen Antragsjahres zur Verfügung stehen und von dieser bewirtschaftet werden. Die Verfügungsgewalt über die Flächen muss auf Verlangen der AMA nachgewiesen werden.
Im Mehrfachantrag (MFA) 2025 sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen zu beantragen, die der antragstellenden Person zum Stichtag 1. April des jeweiligen Antragsjahres zur Verfügung stehen und von dieser bewirtschaftet werden. Die Verfügungsgewalt über die Flächen muss auf Verlangen der AMA nachgewiesen werden.
Auch online
Prinzipiell können sämtliche Anträge und auch Korrekturen von den Antragstellenden eigenständig online bei der AMA eingebracht werden. Entscheidend dafür ist, dass für das Absenden des Mehrfachantrags eine digitale Signatur (ID Austria) Voraussetzung ist. Wird für die Antragserfassung oder eine Korrektur die Unterstützung der zuständigen Bezirkskammer benötigt, ist unbedingt eine Terminvereinbarung erforderlich.
Hilfe möglich
Für eine diesbezügliche Hilfe ist es sehr wichtig, sich gut vorzubereiten. Neben der guten Vorbereitung, müssen auch alle relevanten Unterlagen mitgebracht werden. Wichtiger Hinweis: Es kann nicht garantiert werden, kurzfristig vor Fristende einen Erfassungstermin in der zuständigen Bezirkskammer zu erhalten. Daher die Bitte, sich rechtzeitig um Ihren persönlichen Termin in der Bezirkskammer zu kümmern.