Hauptaufgabe der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht ist die rechtliche Beratung und verfahrensrechtliche Begleitung mit nachstehenden Schwerpunkten:
Arbeitsrecht
Bau- und Raumordnungsrecht
Bäuerliche Hofübergabe
Betriebskonzepte für Bauen im Freiland
Bewertungsfragen
Bildung
Datenschutz
Direktvermarktung
Ermittlung von Flur- und Folgeschäden
Familien- und Erbrecht
Geografischer Herkunftsschutz und Markenrecht
Grundinanspruchnahme (Entschädigungen,…)
Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen
Gutachten zu Tierschäden
Pachtverträge
Servitutsrecht, Straßen-, Wege- und Nachbarrecht
sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Arbeitsunfälle,…), Anmeldung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern
steuer- und abgabenrechtliche Angelegenheiten (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Hilfestellungen bei Steuererklärungen,…)
Umweltrecht (Geruchstechnische Stellungnahmen und Vorbeurteilungen,…)
Verwaltungs-(verfahrens)recht
Zivilrecht
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht bietet neben telefonischer und schriftlicher Beratung auch Sprechtage in den Bezirkskammern sowie in der Landeskammer an. Jährlich können rund 20.000 Kundenkontakte bei Rechtsberatungen (persönlich im Büro, schriftlich, telefonisch, vor Ort und in der Gruppe) verzeichnet werden.
Zudem werden die steirischen Bäuerinnen und Bauern verfahrensrechtlich vor diversen Behörden und Gerichten beratend begleitet. U. a. ist das Erstellen von Rechtsmitteln - soweit keine Anwaltspflicht besteht - ein wesentlicher Bestandteil unserer rechtlichen Interessenvertretung.
Es werden zahlreiche Vertretungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht geleistet. So werden unsere Bäuerinnen und Bauern jährlich bei rund 200 Sozialgerichtsverhandlungen vertreten.
Rechtliche Unterstützung der Kammerführung und der Fachabteilungen
Weiters ist die Landwirtschaftskammer Behörde gemäß dem Steiermärkischen Landesweinbaugesetz und dem Steiermärkisches Tierzuchtgesetz. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer für die Erlassung zahlreicher Bescheide zuständig ist, welche durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen abschließend beurteilt werden.
Die Abteilung Recht ist auch für die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen verantwortlich. Im Jahr 2022 wurden 256 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet, d.h. auf ihre Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft überprüft und die notwendigen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterstützung der Kammerführung und aller Fachabteilungen der Landwirtschaftskammer Steiermark bei rechtlichen Fragestellungen wird durch die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht gewährleistet. Auch wird das kammerinterne Mahnwesen durch die Abteilung Recht abgedeckt.
Vortragstätigkeiten bei Facharbeiter– und Meisterkursen und diversen Veranstaltungen
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht geben ihr Wissen in den Facharbeiter– und Meisterkursen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung für den gesamten rechtlichen Bereich und teilweise auch in Kursen des Ländlichen Fortbildungsinstitutes weiter. Weiters sind die MitarbeiterInnen bei zahlreichen Vorträgen als ReferentInnen zu rechtlichen Fragestellungen im Einsatz.
Mitgliedschaft in diversen Beiräten und Senaten
Die MitarbeiterInnen der Abteilung Recht vertreten die Landwirtschafskammer und deren Interessen in diversen Beiräten und Senaten wie z. B. Raumordnungsbeirat, Bundesfinanzgericht (fachkundige LaienrichterInnen), Bundesbewertungsbeirat, Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz (Laienbeisitzer), Bundesschätzungsbeirat,...
Fachartikel in diversen Medien und Fachzeitschriften
Die Verfassung von Fachartikeln in diversen kammereigenen und externen Medien und Fachzeitschriften zählt auch zum Aufgabenbereich der MitarbeiterInnen der Abteilung Recht.
Novelle Landwirtschaftskammergesetz
Seitens der Abteilung Recht wurden die konkreten Änderungsvorschläge für die Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes ausgearbeitet. Des Weiteren wurden die Problemanalyse, die Erläuterungen sowie die Textgegenüberstellung formuliert. Mit der A7 vom Land Steiermark wurden die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich jener Punkte, die die Landwirtschaftskammerwahl betreffen akkordiert. Mit der Abteilung 10 erfolgten mehrere Besprechungstermine. Die Letztfassung des Novellierungsvorschlags wurde sodann von Seiten der zuständigen Fachabteilung A10 und dem Verfassungsdienst abgeklärt und wurde der Novellierungsvorschlag des LWKG abschließend der A10 zur Prüfung und in weiterer Folge vorgelegt.
Die wesentlichen Novellierungsvorschläge umfassen folgende Punkte:
Konkretisierung des persönlichen Wirkungsbereichs (Kammerzugehörigkeit)
Modifizierung der Grundlagen der Kammerwahl
die gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Organisationen
die Erhöhung des Grundbetrages
die Ermöglichung der Bestellung von Ersatzmitgliedern in den Ausschüssen und Beiräten mit Ausnahme der Hauptausschüsse in der Landeskammer und der Bezirkskammern, sowie des Kontrollausschusses der Landeskammer
Adaptierung der Regelung über den Gemeindebauernausschuss
gesetzliche Verankerung der Beschlussfassung im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz
Im Zuge der Abwicklung der Landwirtschaftskammerwahl 2021 hat sich gezeigt, dass die Grundlagen der Wahlen teilweise einer Änderung bedürfen, insbesondere die Regelungen der Briefwahl. Durch die Novelle werden insgesamt die Grundsätze der Wahlen verbessert und modernisiert. Die Modifikation der Wahlgrundsätze soll sich auch positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Die Zusammenarbeit mit kammernahen Vereinen, Verbänden und Organisationen ist klarer zu regeln, sodass organisatorische Zugehörigkeiten und klare Verantwortlichkeiten festgelegt bzw. sichergestellt werden. Es bedarf sohin der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Landwirtschaftskammergesetz für die Zusammenarbeit mit kammernahen Vereinen, Verbänden und Organisationen. Vergleichbare Regelungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Organisationen finden sich auch in Landwirtschaftskammergesetzen anderer Bundesländer. Um der Forderung nach einer Ersatzmitgliederregelung in den Ausschüssen Rechnung zu tragen, wird nun eine gesetzliche Verankerung der Möglichkeit sich in Ausschüssen und Beiräten von Ersatzmitglieder vertreten zu lassen, vorgenommen, ausgenommen davon sind die Hauptausschüsse der Landeskammer und der Bezirkskammern sowie der Kontrollausschuss. Die Vollversammlung der Landeskammer kann einen jährlichen Grundbetrag für die Landeskammer festsetzen, der den gesetzlich festlegten Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Die Festsetzung der maximalen Höhe des Grundbetrages obliegt dem Landesgesetzgeber. Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag beträgt derzeit 25 €. Seit dem Jahr 2004 wurden keine Betragserhöhungen mehr vorgenommen. Der maximal festgesetzte Grundbetrag in der Höhe von 25 € entspricht jedenfalls nicht mehr der allgemeinen Preisentwicklung in den letzten Jahren. Seit 2004 ist eine Steigerung des VPI von rund 50% feststellbar, weshalb eine Anhebung des Grundbetrages sowie eine entsprechende Wertsicherung angestrebt werden. Alle Forderungen bzw. Sämtliche Vorschläge der Landwirtschaftskammer sind in die Novelle aufgenommen worden.
Novelle Grundverkehrsgesetz
Die Abteilung Recht hat gemeinsam mit der Abteilung 10 einen Novellierungsentwurf zum Grundverkehrsgesetz erarbeitet und im Sinne der Landwirtschaft formuliert, mit welchem die Zielsetzung der Erhaltung eines leistungsfähigen Bauernstandes entsprechend den strukturellen und natürlichen Gegebenheiten verwirklicht wird. Aufgrund des zunehmenden Drucks auf land- und forstwirtschaftlichen Grund und Boden wird mit der Erweiterung der Versagungsgründe die Sicherstellung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen gewährleistet. Schon lange wird eine Adaptierung des stmk. Grundverkehrsgesetzes angestrebt. Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor dem Ausverkauf zu anderen Zwecken soll das GVG im Sinne der Bauernschaft angepasst werden. Zentrale Anliegen betreffen genauere Begriffsdefinitionen um weniger Behördenermessen ausgesetzt zu sein sowie nachhaltige Lösungen zur Absicherung eines leistungsfähigen Bauernstandes. Verwaltungsvereinfachungen und die Erschwerung von Umgehungsgeschäften sollen erreicht werden.
Abmahnungen wegen Google Fonts
Im Sommer erfolgte eine Abmahnungsflut durch einen niederösterreichischen Rechtsanwalt, welcher eine Vielzahl von Website-Betreibern (UAB-Betriebe, Weinbaubetriebe, Fischzuchtbetriebe udgl.), wegen einer mutmaßlichen Datenschutzverletzung (Datenübermittlung an die USA mit Google-Web-Fonts) kontaktierte. Gefordert wurde ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von EUR 100,00 und EUR 90,00 Kostenersatz. Begründet wurde der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse seiner Mandantin durch die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten in die USA. Seitens der Abteilung Recht wurde der Sachverhalt einer rechtlichen Beurteilung unterzogen und nachfolgend ein frei zugängliches Musterantwortschreiben erarbeitet, welches den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Die zahlreich betroffenen Landwirte wurden seitens der Rechtabteilung umfassend über die Rechtslage und eine mögliche Vorgehensweise informiert.
Energiekostenexplosion
Im Zusammenhang mit den internationalen Konflikten blieben auch die LandwirtInnen nicht verschont von den Auswirkungen im Zusammenhang mit den massiven Strom- und Energiepreiserhöhungen. In diesem Konnex mussten zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Vertragsbedingungen und -kündigungen einerseits und andererseits mit der Abmilderung der finanziellen wie rechtlichen Auswirkungen bearbeitet und geklärt werden.
Familien- und Erbrecht und bäuerliche Hofübergabe
Neben den Dauerthemen Testament und Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall, Hofübergabe und Regelung der eigenen Erbfolge sowie der Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung lag im Jahr 2022 der Schwerpunkt auch verstärkt auf der außerfamiliären Hofübergabe, da immer mehr landwirtschaftliche BetriebsführerInnen keine/n geeignete/n NachfolgerIn im Familienkreis haben. Beratungen zum Thema Scheidung und Trennung sowie deren finanziellen Auswirkungen und Unterhaltsfragen waren auch 2022 häufig nachgefragt. Nach der pandemischen Lage der Vorjahre konnten die begehrten Hofübergabeseminare in den Bezirken wiederaufgenommen werden und erfreuten sich einer sehr guten Nachfrage unter den potenziellen HofübergeberInnen und HofübernehmerInnen. Im Zusammenhang mit der bäuerlichen Hofübergabe werden häufig seinerzeitige Verträge hinterfragt und stellt auch deren Auslegung, Interpretation und Wirkung auf die Gegenwart einen Beratungsschwerpunkt dar. Dies insbesondere auch in Verbindung mit der Abschaffung des Pflegeregresses und dessen Auswirkungen.
Direktvermarktung
Auf die aus dem Vorjahr erwartete Nachfrage im Zusammenhang mit Selbstbedienungsläden und Automaten im Rahmen der Direktvermarktung wurde durch ein breites Angebot an rechtlichen Schulungen in Form von Präsenz- und Onlinevorträgen reagiert. Zahlreiche TeilnehmerInnen nahmen dieses Angebot in Anspruch und konnten viele Fragen insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zum Gewerberecht und den Jugendschutz geklärt werden.
Privatzimmervermietung - Urlaub am Bauernhof
Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerberecht konnten zahlreiche Anfragen zu den Möglichkeiten, Erfor-dernissen und Befugnissen im Rahmen der Privatzimmervermietung bearbeitet und beantwortet werden. Ein einschlägiges Schulungsangebot wurde online angeboten und rege in Anspruch genommen
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Anfragen betrafen einerseits den Umgang mit kammerinternen Fragestellungen sowie Fragen von LandwirtInnen hinsichtlich Videoüberwachungen und den allgemeinen Umgang mit erhobenen Daten und deren Weitergabe.
Bildung
Durch zahlreiche Vorträge, Webinare, Seminare sowie die Wissensvermittlung im Zuge von Meister- und Facharbeiterkursen leistet die gesamte Abteilung Recht einen wesentlichen Beitrag zur vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Bildung der bäuerlichen Bevölkerung.
Steuerreferat Allgemein
Eine stetige Zunahme war bei Anfragen zum Thema Steuerrecht ist zu verzeichnen. Die Themenstellungen werden immer komplexer. Sehr häufig ist die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu prüfen. Nicht zuletzt dadurch, dass im Bereich der Landwirtschaft neben der Urproduktion nach Zuverdienstmöglichkeiten gesucht wird und daraus erzielte Gewinne nicht von der Pauschalierung erfasst sind. Insbesondere bei NebenerwerbslandwirtInnen ergibt sich meist eine Steuerpflicht. Es gab rund 200 umfassende Beratungen bei Steuererklärungen und damit verbunden zu unterschiedlichsten steuerrechtlichen Themenbereichen (land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Privatzimmervermietung, Grundstücksverkauf, Waldverkauf, Photovoltaik uvm.). Den beherrschenden Arbeitsschwerpunkt bildet die steuerliche Behandlung des Themas Photovoltaik. Einerseits bei der Errichtung einer eigenen PV-Anlage durch LandwirtInnen und andererseits bei Verpachtung von Flächen an Dritte zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen.
Neue Pauschalierungsgrenzen
Auf Betreiben der Interessenvertretung konnte erreicht werden, dass ab der Veranlagung 2023 höhere Pauschalierungsgrenzen gelten. Die Netto-Umsatzgrenze für die Anwendung der ertragsteuerlichen Pauschalierung ist von 400.000 € auf 600.000 € angehoben worden. Selbiges gilt auch für die Anwendbarkeit der Umsatzsteuerpauschalierung. Zudem gilt ab der Veranlagung 2023 für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten eine Einnahmegrenze von 45.000 € (bisher 40.000 €).
Sozialberatung Allgemein
Aufgrund eines strikteren Kurses der SVS kam es zu einem vermehrten Beratungsaufwand in Wochengeld- und Kinderbetreuungsgeldfragen sowie zu den damit in Verbindung stehenden Versicherungsmöglichkeiten in der Kranken- und Pensionsversicherung. Ebenso erhöhte sich das Beratungsvolumen beim Thema Schwerarbeit, da sich im letzten Jahr aufgrund eines Judikats des OGH die Berücksichtigung der Schwerarbeitszeiten dahingehend änderte, dass nun alle pensionsversicherten Tätigkeiten für die Berechnung herangezogen werden.
Es konnte weiters eine Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen in Form einer jährlichen Gutschrift für Landwirtinnen und Landwirte erreicht werden. Auch wurde das so genannte fiktive Ausgedinge weiter gesenkt, sodass Kleinstpensionisten eine höhere Ausgleichszulage zusteht.
Im Rahmen der Pflegereform wurde eine Erhöhung des Erschwerniszuschlages ab 1. Jänner 2023 beschlossen und stellt dies einen großen Schritt in Richtung einer adäquaten Pflegegeldeinstufung der Menschen mit geistigen bzw. psychischen Erkrankungen dar.
Allgemein wurden unsere Mitglieder verstärkt zu den Leistungen, Versicherungsmöglichkeiten und Zuschüssen der Sozialversicherungsträger, des Bundes, des Landes und der Gemeinden informiert und aufgeklärt, um den Bauernstand eine bestmögliche Absicherung zu garantieren.
Sozialgerichtsverfahren
Die Gerichtsvertretung unserer Kammermitglieder vor den Sozialgerichten Graz und Leoben stellt unsere Kernkompetenz dar. Im Jahr 2022 wurden rund 200 Klagen in Arbeitsunfall-, Pensions- und Pflegegeldan-gelegenheiten neu eingebracht.
Der bei weitem überwiegende Anteil betrifft Pflegegeldverfahren, um für die Landwirtinnen und Landwirte eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen und es konnten über 60% positiv im Sinne der Pflegebe-dürftigen abgeschlossen werden.
Erstellung von Gutachten
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 24 Gutachten erstellt. Den Schwerpunkt stellten die Gutachten zu landwirtschaftlichen Fragestellungen dar. Die Auftragsinhalte reichten von der Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, über die Ermittlung des gemeinen Wertes von Liegenschaften für steuerliche Angelegenheiten bis hin zur Ermittlung des Verkehrswertes bei Grundstücksablösen. Die Ermittlung von Flur- und Folgeschäden betrafen die Entschädigungszahlungen an GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen im Zuge der Errichtung von privaten und öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen. Die Gutachten hinsichtlich Grundinanspruchnahmen betrafen Grundablösen für die Errichtung von Rückhaltebecken, die Errichtung von Lawinenschutzdämmen, die Ausweisung und Erweiterung von Quellschutzgebieten bzw. –zonen sowie die Bewertung von künftigen Deponieflächen für Retentionsmaterial. Die Verkehrswertermittlung für Grundstücke wurde für landwirtschaftliche Grundstücke, höherwertiges Grünland, Baurandlage sowie bereits gewidmetes oder in Umwidmung befindliches Bauland und Flächen mit Ausweisung von Sondernutzungen im Freiland durchgeführt. Die Gutachten bei Tierschäden betrafen die Marktwertermittlung von Rindern, die auf Basis eines Pachtvertrags dem Verpächter gleichwertig zurückzustellen war.
Grundinanspruchnahmen
Auch in diesem Berichtsjahr wurden die LandwirtInnen im Sinne unseres interessenpolitischen Auftrages bei Projekten für die Flächen von ihnen in Anspruch genommen wurden durch die Führung von Vertragsverhandlungen und Beratungen unterstützt. Die Themen sind die Errichtung und der Betrieb von Windparks, 110 kV / 220 kV / 380 kV Stromfreileitungen, 20 kV bis 110 kV Erdkabelleitungen, Gasleitungen, Schipisten, Schilifte/Gondelbahnen, Straßen-/Wegeanlagen, Telekommunikationsanlagen wie Lichtwellenleiter und Mobilfunkmasten, Bodenaushubdeponien, Eisenbahnanlagen, Wasserkraftwerke und Hochwasserrückhaltebecken. Ebenfalls unterstützt wurde bei Verhandlungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Schließung von Eisenbahnübergängen.
Der bereits stattfindende Ausbau der erneuerbaren Energie sorgte für stark erhöhte Anfragen, insbesondere im Stromleitungsbau bzw. betreffend deren Erneuerung. Mit Stromleitungsbetreibern wurden betreffend dieser Themen Verhandlungen bezüglich Rahmenübereinkommen, welche die Modalitäten der Grundinanspruchnahme und die Entschädigung regeln, geführt. Auf der Spannungsebene 220 kV handelte es sich um bundesländerübergreifende Verhandlungen der Ennstalleitung von Wagrain bis Weißenbach bei Liezen mit einer Länge von ca. 76 km, 234 Maststandorten und rund 800 betroffenen GrundeigentümerInnen. Bei diesem Projekt wurden die Betroffenen zusätzlich im elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsverfahren durch rechtliche Beratung/Vertretung und die Zurverfügungstellung von Mustereinwendungen unterstützt. Auf der Spannungsebene 110 kV wurden Verhandlungen betreffenden eines steiermarkweiten Rahmenübereinkommens mit mehreren hundert Kilometern Leitungslänge geführt. Der Ausbau des Gasleitungsnetzes war ebenfalls Inhalt von Verhandlungen eines Rahmenübereinkommens.
Photovoltaik
Den LandwirtInnen werden Options-und/oder Dienstbarkeitsverträge vorgelegt, welche die langfristige Zurverfügungstellung von Flächen regeln, auf denen PV-Anlagen errichtet werden sollen. Die Verträge werden in sehr hoher Anzahl an die Abteilung Recht zur Kontrolle übermittelt und kontrolliert bzw. die LandwirtInnen dazu beraten und Videokonferenzen auch mit Projektbetreibern abgehalten. Vielfach wird von Betreiberseite der Kontakt zur Abstimmung von Verträgen mit der Landwirtschaftskammer Steiermark gesucht. Mittlerweile hat sich der Mustervertrag der Landwirtschaftskammer Steiermark soweit durchgesetzt, dass dieser oftmals als Grundlage eines Vertragsabschlusses dient. Generell konnte die Qualität der abgeschlossenen Verträge durch unseren anhaltenden Einsatz nochmals verbessert werden. Die aktive Unterstützung der LandwirtInnen führt auch dazu, dass in der Steiermark die höchsten Entschädigungen österreichweit bezahlt werden. Im Laufe des Jahres ist es gelungen, mit der Energie Steiermark Green Power GmbH einen Mustervertrag abzustimmen und eine erhebliche Anzahl von LandwirtInnen über den Vertragsinhalt zu informieren. Zu dem Thema Photovoltaik wurden einige Artikel für die Landwirtschaftlichen Mitteilungen verfasst und Vorträge abgehalten, um über die Chancen und Risiken des Themas zu informieren.
Wasserrecht
Im Jahr 2022 wurden vermehrt Beratungen in den Bereichen der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht für eine Quellnutzung bzw. Brunnennutzung und hinsichtlich artesischer Brunnen in Anspruch genommen. Unabhängig von dieser verwaltungsrechtlichen Seite wurden viele zivilrechtliche Wasserdienstbarkeitsverträge, welche das Verhältnis zwischen Grundeigentümer und den zum Wasserbezug berechtigten Personen regeln, überprüft und diesbezügliche Beratungen durchgeführt.
Novellen zum Steiermärkischen Bau- und Raumordnungsgesetz
Die bereits seit mehreren Jahren laufenden Verhandlungen zur Novellierung des Stmk. Bau- und Raum-ordnungsgesetzes wurden auch im Jahr 2022 intensiv weitergeführt. Mit Ende Juni 2022 sind Novellen des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten, die in wesentlichen Bereichen auch Ände-rungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit sich brachten. Im Hinblick auf die Thematik der Ge-ruchsbeurteilung konnte zumindest eine bessere Vergleichbarkeit der Darstellung und Beurteilung im Raumordnungs- und Bauverfahren erreicht werden. Sowohl im Bau-, als auch im Raumordnungsgesetz wurde verankert, dass nähere Regelungen mittels Durchführungsverordnungen zu erfolgen haben. Darüber hinaus kam es auch zu Adaptierungen der Bestimmungen hinsichtlich nachträglicher Auflageverfahren, der Einführung besonderer Regelungen für Tierschutz-/ Tierwohlbauten sowie Änderungen im Bereich des Bauens im Freiland sowie der Baulandmobilisierung. Insbesondere hinsichtlich der unbedingt erforderlichen Gleichschaltung der Geruchsbeurteilung im Bau- und Raumordnungsgesetz und der gesetzlich vorgesehenen Durchführungsverordnungen wurde intensiv weiterverhandelt, um erleichterte Rahmenbe-dingungen für Stallbauten zu erwirken. Ferner gilt es, sich weiterhin für praxistauglichere Erleichterungen zur Umsetzung von Tierwohlbaumaßnahmen, die zeitliche Ausdehnung der Bestimmung zum rechtmäßigen Altbestand sowie den Schutz der Widmungskategorie Dorfgebiet udgl. einzusetzen.
Erstellung von Geruchs-Imissionstechnischen Vorbeurteilungen und Gutachten
Bereits seit August 2019 werden durch die Abteilung Recht sowohl geruchsimmissionstechnische Vor-beurteilungen als auch Gutachten für Stallbauprojekte angeboten. Mit der Erstellung von geruchs-immissionstechnischen Vorbeurteilungen wird LandwirtInnen die Möglichkeit geboten, bereits vor der Erstellung umfassender Einreichunterlagen für das jeweilige Verwaltungsverfahren, die Auswirkungen und somit Bewilligungsfähigkeit des Projektes in Bezug auf Geruch abzuklären. Ferner werden für Verwaltungsverfahren, insbesondere Bauverfahren, auch geruchsimmissionstechnische Gutachten angeboten, welche nach wie vor stark nachgefragt werden. Dies nicht zuletzt da derartige Gutachten seit Juni 2019 nicht mehr von Amtssachverständigen der Abteilung 15 des Landes Steiermark erstellt werden.