Hofübergabe und Pension
Melden Sie sich zum Sprechtag der SVS in der zuständigen Bezirksbauernkammer an und klären Sie folgende Fragen:
- Wann können Sie ihre Pension antreten?
- Ist bis zum Pensionsantritt eine weitere Pflichtversicherung notwendig/sinnvoll?
- Wenn ja, in welcher Form soll die Pflichtversicherung erfolgen?
- Vorerst keine Betriebsübergabe: Der in Pension gehende Partner überlässt seinen Betriebsanteil dem anderen zur Bewirtschaftung. Diesem wird dadurch die volle Beitragsgrundlage zur Pensionsversicherung angerechnet.
Vorteil: Versicherung des verbleibenden Partners zur vollen Beitragsgrundlage
Nachteil: Die Übernehmerseite muss warten - Betriebsübergabe und Rückbehalt Wirtschaftsrecht: Dem Übergeber, der noch Versicherungszeiten benötigt, wird im Übergabevertrag ein Wirtschaftsrecht (Fruchtgenussrecht) am Gesamtbetrieb bis zum Pensionsantritt eingeräumt.
Vorteil: Der Übergeber ist zur vollen Beitragsgrundlage versichert. Die Übernehmerseite wird Eigentümer und kann Wohnbauförderung beantragen.
Nachteil: keine Grunderwerbsteuerbefreiung (siehe Hofübergabe und Steuern); keine Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte (siehe Hofübergabe und Förderungen). Der Übernehmer ist nicht sozialversichert, außer als hauptberuflich beschäftigtes Kind. - Betriebsübergabe und Bewirtschaftungsvertrag: Durch Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages erfolgt eine gemeinsame Bewirtschaftung mit dem Übernehmer.
Vorteil: Übergeber und Übernehmer sind sozialversichert. Der Übernehmer kann Wohnbauförderung und Existenzgründungsbeihilfe beantragen.
Nachteil: keine Grunderwerbsteuerbefreiung; es kann zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen als bei Bewirtschaftung durch Ehegatten kommen. - Betriebsübergabe und Anmeldung bei SVS: Der Übergeber wird bei der SVS am Übergabebetrieb als hauptberuflich mitarbeitender Übergeber zum halben Versicherungswert mitversichert.
Vorteil: Der Übernehmer ist voll versichert, der Übergeber ist zum halben Versicherungswert versichert. Wohnbauförderung, Existenzgründungsbeihilfe und Grunderwerbsteuerbefreiung sind grundsätzlich möglich.
Nachteil: Höhere Sozialversicherungsbeiträge als bei anderen Lösungen.
Nebeneinkünfte der Pensionisten
Ein Erwerbseinkommen von Pensionisten kann Einfluss auf die Pension haben.
Einfluss auf die Ausgleichszulage: Es werden alle Einkünfte angerechnet. Auch das Ausgedinge und ein Übergabepreis werden als sogenanntes "fiktives Ausgedinge" pauschal angerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Übergabepreises und des Wertes des Ausgedinges.
- Korridorpension, Schwerarbeiterpension, Hacklerregelung: zulässig ist ein geringfügiges Erwerbseinkommen von max. 518,44 Euro (Wert 2024) bzw. die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen mit einem Einheitswert (EHW) bis 2.400 Euro. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze droht ein gänzlicher Wegfall der Pension.
- Erwerbsunfähigkeitspension: ein geringfügiges Erwerbseinkommen von max. 518,44 Euro (Wert 2024) bzw. die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen mit einem EHW unter 1.500 Euro ist zulässig. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze droht eine Kürzung der Pension
- Alterspension: ein Erwerbseinkommen hat keinen Einfluss
Einfluss auf die Ausgleichszulage: Es werden alle Einkünfte angerechnet. Auch das Ausgedinge und ein Übergabepreis werden als sogenanntes "fiktives Ausgedinge" pauschal angerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Übergabepreises und des Wertes des Ausgedinges.