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Hinweistafeln schützen Almbauern

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11.06.2026 | von Rudolf Grabner

Rechtssprechung besagt: Almen und Weiden müssen nicht abgezäunt werden – Warntafeln aufstellen und Standards der Alm- und Weidewirtschaft einhalten

Wahntafeln © KK
Diese Warntafeln schützen die Tierhalter. Selbst der Oberste Gerichtshof (OGH) verweist auf die Erfüllung der Sorgfaltspflicht der Tierhalter durch Aufstellen dieser Hinweisschilder. Erhältlich sind diese um zehn Euro pro Stück plus Versandkosten bei rudolf.grabner@lk-stmk.at. © KK
Auf Weiden und Almen bewegen sich Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen frei – sie suchen sich ihre Plätze zum Fressen, Wiederkauen und Ruhen. Die Tiere leben dabei ihre angeborenen Verhaltensweisen aus. Wiesen und Weiden dienen in erster Linie als Futtergrundlage für Kühe, Kälber, Sch, Ziegen und Pferde. Generell dürfen Wiesen und Weiden nicht betreten werden, sie sind privates Eigentum und dürfen nur auf öffentlichen oder ausgewiesenen und markierten Wegen begangen werden. Auch Almen dürfen nur auf ausgewiesenen Wanderwegen durchwandert werden. Lediglich oberhalb der Baumgrenze besteht ein freies Begehungsrecht der Bergregionen.

Eigenverantwortung

Almen sind für viele Erholungssuchende Freizeitparadies und Sehnsuchtsort, die jedes Jahr Millionen Besucherinnen und Besucher anziehen. In seltenen Fällen kommt es zu Zwischenfällen mit Weidevieh. Ursachen sind meist fehlendes Wissen zum richtigen Umgang mit den Tieren und in manchen Fällen ein mangelndes Bewusstsein rund um die Eigenverantwortung. Nach dem Tod einer Almbesucherin und einem entsprechenden Urteil im Jahr 2019 hat das Landwirtschaftsministerium reagiert. Gemeinsam mit Almwirtschaft und Tourismus wurde der Aktionsplan für sichere Almen erstellt, der die Eigenverantwortung von Almbesuchern erstmals gesetzlich verankert hat.

Standards festgelegt

Für Tierhalter wurde der Standard für die Alm- und Weidewirtschaft (rechts außen) definiert und für Erholungssuchende wurden Regeln für den Umgang mit Weidevieh aufgestellt (unten). Der „Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“ bietet der Landwirtschaft seither Leitlinien für eine rechtssichere Bewirtschaftung von Almen und Weiden. Unter Punkt 8 ist im Standard die Empfehlung für Almen und Weiden mit Mutterkühen, bei stark frequentierten Wanderwegen an markanten Stellen Hinweistafeln aufzustellen. Auf www.sichere-almen.at können Hinweisschilder in mehreren Sprachen heruntergeladen werden. Die Hinweistafeln können auch über den Steirischen Almwirtschaftsverein bestellt und bezogen werden (rudolf.grabner@lk-stmk.at).

Freizeitpolizze

Das Land Steiermark bietet in Zusammenarbeit mit dem Steiermark-Tourismus die „Steirische Freizeitpolizze“ an, die für alle markierten Wanderwege in der Steiermark einen Versicherungsschutz bietet. Die Freizeitpolizze kann bei Unfällen in Anspruch genommen werden. Sie bietet Rechtsberatung, Unterstützung und Vertretung bei juristischen Verfahren, wehrt nicht berechtigte Forderungen ab und übernimmt die Deckung bei berechtigten Forderungen aus Schäden. Die „Steirische Freizeitpolizze“ gilt automatisch für alle markierten Wander-, Reit- und Radwege in der Steiermark und muss vom Grundeigentümer oder Almbewirtschafter nicht extra abgeschlossen werden. Bei Neuanlagen von Wander-, Reit- oder Radwegen sollte der Grundbesitzer unbedingt eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung von Wegen erstellen, damit auch neue Wege in die Freitzeitpolizze aufgenommen werden. Bei nicht markierten, geduldeten Wegen liegt die Verantwortung und Haftung beim Grundbesitzer.

Wanderer: Regeln für sichere Almwanderung

  • Weidetieren ruhig begegnen. Weidevieh niemals erschrecken, ruhig bleiben und niemals den Rücken zukehren 
  • Auf markierten Wegen bleiben. Versperrt Weidevieh den Weg – mit möglichst großem Abstand umgehen
  • Tiere nicht füttern oder streicheln. Sondern den Kontakt mit Weidevieh vermeiden und sicheren Abstand halten
  • Hinweistafeln ­beachten – ­Weide zügig queren. Mutterkühe beschützen ihre Kälber, Begegnungen mit Hunden vermeiden 
  • Hunde an kurzer Leine führen – bei Gefahr ableinen! Hunde immer unter Kontrolle halten – bei drohender Gefahr sofort ableinen
  • Respektvolles Miteinander. Den arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt begegnen

Unwissenheit ist Hauptursache bei Unfällen

Wie entwickelt sich die Almwirtschaft in Österreich?
Josef Obweger: Aktuell werden in Österreich 7.971 Almen bewirtschaftet. 2025 haben 22.853 landwirtschaftliche Betriebe 301.010 Rinder, 10.920 Pferde, 102.950 Schafe und 13.563 Ziegen auf eine Alm aufgetrieben. Der Auftrieb ist dennoch in den vergangenen 15 Jahren um rund zehn Prozent zurückgegangen, er hat sich erst in der aktuellen EU-Förderperiode etwas stabilisiert. Bedingt durch die Klimaerwärmung und die damit verbundene längere Vegetationszeit bräuchten wir eigentlich mehr Almvieh, um den Futteraufwuchs auch zu nutzen und damit einer Verbuschung und Verwaldung entgegenzuwirken. 

Immer wieder gibt es tragische Unfälle auf den Almen. Warum haben diese Unfälle in Österreich so zugenommen?
Es gibt sicher mehrere Ursachen dafür. Aus meiner Sicht ist aber die offensichtliche Zunahme von mitgenommenen Hunden bei Almwanderungen der Hauptgrund. Rinder, vor allem Mutterkühe mit Kälbern, sind so einem ständigen Reiz ausgesetzt, der plötzlich eskalieren kann. Auch erhalte ich zunehmend Erfahrungsberichte von Almbauern und Hirten, dass Herden durch einen offensichtlichen Kontakt mit Wölfen ihr Verhalten plötzlich ändern und noch unberechenbarer werden.

Der letzte Fall passierte in Osttirol, unweit von Ihrer Heimat. Wie geht es Ihnen mit derartigen Unfällen?
Ganz abgesehen von der Schuldfrage – solche Vorfälle, wie wir sie ja auch bereits vor zwei Jahren in Salzburg und vergangenes Jahr in der Steiermark hatten – sind immer äußerst tragisch und stimmen mich persönlich sehr nachdenklich. Sie werden sich nie ganz verhindern lassen.

Wie ist die persönliche Betroffenheit der Almbauern und Almbäuerinnen, wenn solche tragischen Unfälle passieren?
Gar keine Frage, die persönliche Betroffenheit ist groß – niemand wünscht sich solche Zwischenfälle mit seinen Tieren.

Sind die Almen gefährlich für Besucher?
Es muss jedem Almbesucher klar sein, dass bei einer Begegnung mit Almvieh immer ein gewisses Risiko gegeben ist. Man weiß als Wanderer nie, in welcher Situation sich Rinder gerade befinden, welche Erlebnisse sie an diesem Tag bereits hatten. Wenn der entsprechende Respekt vor dem Almvieh gegeben ist, sind Almen für Besucher jedoch grundsätzlich nicht gefährlich. Die meisten Unfälle resultieren aus Unwissenheit und mangelndem Problembewusstsein.

Wie können die Almen in Österreich sicherer werden?
Es kann nicht genug Aufklärung geben. Verhaltenstipps sollten in keiner Wanderkarte fehlen, auch nicht in den Sozialen Medien. Nachdem in mindestens neun von zehn Zwischenfällen Hunde involviert sind, muss die Frage erlaubt sein, ob Hunde wirklich bei jeder Almwanderung mitgenommen werden müssen. Ab 1. Juli 2026 gibt es einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundebesitzer. Eine wichtige Forderung seitens der Almwirtschaft Österreich ist, dass in dieser vierstündigen Ausbildung dem Konfliktpotenzial gegenüber Weidevieh ausreichend Zeit eingeräumt wird.

Eine Frage der Haftung, was wurde nach dem „Kuhurteil“ erreicht?
Unmittelbar nach dem Tiroler Kuhurteil konnte erreicht werden, dass der sogenannte „Tierhalterparagraf“ im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) abgeändert wurde. Es wird nunmehr auf die erwartbare Eigenverantwortung der Almbesucher hingewiesen, die sich auf zehn definierte Verhaltensregeln bezieht. Es war für die Almbewirtschafter sehr wichtig, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr in seinem Urteil betreffend einen Vorfall auf der Turrach auf diese Eigenverantwortung hingewiesen hat. Der betroffene Tierhalter wurde freigesprochen, da er seine Sorgfaltspflicht mit dem Aufstellen der von uns empfohlenen Hinweistafel erfüllt hat und ein Auszäunen des Wanderweges in diesem Fall für nicht erforderlich und zumutbar erachtet wurde.

Straße durch Almen und Haftpflichtversicherung

  • Allfällige Schäden durch Nutztiere sollten bei der Haftpflichtversicherung (sowohl für den Heim- als auch für den Almbetrieb) bei genügender Deckung eingeschlossen sein. Sollte das nicht der Fall sein, übernimmt für Unfälle auf allen markierten und ausgewiesenen Wanderwegen in der Steiermark die Steirische Freizeitpolizze die Haftung. 
  • Verläuft eine Straße durch das Alm- oder Weidegebiet, in dem eine unbeaufsichtigte Alpung oder Weide nach altem Herkommen üblich ist, kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Ausnahme von der Aufsichts- und Verwahrungspflicht nach § 81 Abs. 3 StVO erlassen werden. Dies ist mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Weidetiere“ zu kennzeichnen.

Appell an Wanderer: Almen und Weiden sind kein Streichelzoo!

Rechtzeitig zu Beginn der Weidesaison richtete Landwirtschaftskammer-Präsident Andreas Steinegger auf der Gmoa-Alm (Frohnleiten) einen klaren Appell an die Wanderer, sich auf den Almen richtig zu verhalten, um sich selbst und die Tiere zu schützen. Sein Tenor vor den zahlreichen Journalisten: „Wer die zentralen Verhaltensregeln beachtet und Weidetieren mit Respekt begegnet, trägt wesentlich dazu bei, gefährliche Situationen zu vermeiden.“ Der Präsident verwies auf die sechs zentralen Verhaltensregelen (oben). Oberstes Gebot für ein sicheres Miteinander auf den Almen sei, dem Weidevieh immer mit Respekt, ruhigem Verhalten und mit ausreichender Distanz zu begegnen. Auf persönlich erlebte Negativbeispiele machte Almobmann Anton Hafellner die Journalistenschar aufmerksam: Talwärts quer durch eine Rinderherde rasende Mountainbiker, die die Tiere ums Haar in Absturzgefahr gebracht haben. Oder: Kinder, die auf eine Kuh gesetzt werden, um ein süßes Foto zu schießen. „Hausverstand, Respekt und Verständnis für die Kühe, die keine Kuscheltiere sind und deren Refugium die Alm ist, sind Eckpfeiler der Unfallvermeidung“, so Steinegger und Hafellner unisono. 

2.500 Tafeln aufgestellt
LK-Rinderexperte Rudolf Grabner und Expertin Melanie Affenberger zeigten, wie man sich mit und ohne Hund auf der Alm richtig verhalten soll. So führt zum Beispiel Affenberger Hündin Jana an der kurzen Leine: schon nach wenigen Metern marschieren die Rinder auf den Hund zu. Affenberger lässt Jana los, die Hündin läuft weg. Grabner, der mit Hilfe eines Stockes für Abstand sorgt, betont: „Bleibt man mit dem Hund an der Leine stehen, umkreisen die Rinder einen sofort und gehen nicht mehr weg – eine gefährliche, unberechenbare Situation.“ „Zum rechtlichen Schutz bei Unfällen haben die steirischen Almbauern rund 2.500 zweisprachige Hinweistafeln ,Achtung Weidevieh‘ aufgestellt“, so Hafellner, die bei Gerichtsverfahren die Almhalter vor Haftungen schützen. Die Kammer empfiehlt ausdrücklich, diese zu verwenden. Thematisiert wurde auch das von Steinegger im Vorjahr ventilierte Hundeverbot auf Almen. Der Präsident: „Es ist in der Steiermark zuletzt zwar zu keinen Zwischenfällen gekommen, wir informieren dennoch noch einmal offensiv und wollen die Wanderer vor sich selbst schützen. Ein Hundeverbot ist nicht vom Tisch.“ Sollte es wieder zu tragischen Vorfällen wie im Vorjahr kommen, müsse man sehr wohl über ein Hundeverbot nachdenken. 
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