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Grundwasserschutz: Nach hartem Ringen Einigung

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23.06.2020 | von Arno Mayer

Nach monatelangem Ringen um Details, ist der erzielte Kompromiss von mehr Praxisnähe und Verständnis für die Landwirtschaft geprägt. Es konnten einige Entlastungen, vor allem für kleinere Betriebe, erreicht werden. Obwohl der Humusaufbau erleichtert wird, wird den betroffenen Bauern durch das strenge Gesamtpaket alles abverlangt.

Begrünung ©LK OÖ.jpg © LK OÖ
Gewässeraufsicht, Behörden, Land- und Wasserwirtschaft haben sich in zahlreichen Verhandlungsrunden angenähert und nach zähem Ringen, einen gemeinsam getragenen Kompromiss gefunden. Die Wissenschaft bemühte sich die jeweils geplanten Bewirtschaftungsänderungen so sorgsam in ihr Simulationsmodell für den Nährstoffaustrag einzupflegen, dass diese Verbesserungen für die Landwirtschaft keine mehr als geringfügigen Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers anzeigen. Trotz mehrerer Rückschläge liegt nun ein Entwurf für eine Novellierung der Landesverordnung vor, der den komplexen Bundes- und EU-Rechtsvorschriften entspricht und trotzdem gewisse Erleichterungen bringt.

Weniger Bürokratie: Bio, kleinere Betriebe

Weniger Bürokratie und Kosten für bestimmte Festmistbetriebe, kleinere Betriebe und Biobauern: Für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost sollen nur mehr die Ausbringungszeiträume der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV 2018 gelten (gilt nicht für Geflügelmist). Weiters sollen generell Betriebe bis zu einem maximalen Stickstoffanfall aus der Tierhaltung von 1.000 Kilo pro Jahr von der Messung des Stickstoffgehaltes der Wirtschaftsdünger entbunden werden.

Düngung für Sommerbegrünungen

So wird Humusaufbau ermöglicht: Sonderregelung Düngung zu Sommerbegrünungen: Besonders schwierig und bis zuletzt ergebnisoffen gestalteten sich die Gespräche zur Düngung früh angelegter Zwischenfrüchte. Sie sind nicht nur Nahrung für Bienen und Wildinsekten, sondern besonders wichtig für den Erhalt sowie den Aufbau von Humus und damit ein zentraler Bestandteil des klimafitten Ackerbaues.
  • Ergebnis: Eine Düngegabe von 30 Kilo Stickstoff je Hektar zur Sommerbegrünung ist auf Flächen der Düngeklassen D, E und F dann möglich, wenn unmittelbar nach der Ernte der Vorfrucht (Getreide) – vor Anbau der Sommerbegrünung – durch ein befugtes Unternehmen wie dem Maschinenring eine Bestimmung des Nmin-Gehaltes in der Tiefenstufe Null bis 30 Zentimeter erfolgt und der gemessene Nmin-Wert 30 Kilo pro Hektar nicht überschreitet. Ein Bewilligungsverfahren ist nicht erforderlich. Die Untersuchungsbefunde sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Nach Umbruch der Sommerbegrünung soll in den Tiefenstufen Null bis 30 Zentimeter und 30 bis 60 Zentimeter der gemessene Nmin-Wert in Summe 50 Kilo je Hektar nicht überschreiten.

Aktualisierung Düngeklassekarten

Die Ergebnisse der Feldkapazitätsmessungen einiger Dutzend neu bewerteter Feldstücke in allen drei Grundwasserkörpern sollen in einer überarbeiteten Düngeklassenkarte verankert werden. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Verbesserungen.

Novelle: Ehrgeiziger Zeitplan!

Der vorbereitete Novellierungsentwurf wird nun unmittelbar dem Verfassungsdienst des Landes vorgelegt. Nach der offiziellen Freigabe könnte aufgrund der Einbindung aller namhafter Interessensvertreter in den Entstehungsprozess eine Verlautbarung erfolgen. Möglicherweise wird ein kurzes Stellungnahmsverfahren vorgeschaltet. In jedem Fall soll die Rechtswirksamkeit im Laufe des Juli eintreten.

Ertragslage: Bessere Einstufungen

Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass durch Ersatz der Bodenklimazahl durch die besser geeignete Feldkapazität zur Einteilung der Ertragslagen rund 1.800 Hektar Ackerfläche weniger in der Ertragslage „niedrig“, rund 4.350 Hektar Ackerfläche weniger in der Ertragslage „mittel“ und somit rund 5.600 Hektar mehr Ackerfläche in den Ertragslagen „höher als mittel“ eingestuft werden konnten.

Düngungstermine vorverlegt

Daneben gelang auch die Vorverlegung der Düngungstermine im Frühjahr zu Mais (25. März statt 2. April), Wintergerste (1. statt 16.Feber) und Raps (1. Feber statt 1. März) und nicht zuletzt die Verankerung der Ersatz-Fördermaßnahme „Wasserrahmenrichtlinie Landwirtschaft“ (85 Euro je Hektar) und dadurch eine Verdoppelung der Fördergelder für den Grundwasserschutz für die Steiermark aus dem Umweltprogramm von in Summe rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr gegenüber 0,6 Millionen Euro je Jahr in der Vergangenheit. Für das nächste Umweltprogramm ist geplant, deutlich mehr Landwirten eine Förderung für freiwillige Grundwasserschutz-Aktivitäten anzubieten.

Vorsorgung für Bevölkerung

Es ist zu beachten, dass von dieser Regelung wasserwirtschaftsseitig 13 große öffentliche Wasserversorgungen, über 500 eingetragene Wasserrechte von Gemeinden, Genossenschaften, Betrieben und mehr als 1.000 nicht wasserrechtlich bewilligungspflichtige – und daher nicht im Wasserbuch eingetragene Hausbrunnen – betroffen sind. Insgesamt werden aus diesen Grundwasserkörpern mehrere 100.000 Einwohner mit Trinkwasser versorgt. Grundwasserschutz geht uns alle an. Ein besonderer Dank gilt allen Landwirten, die in verantwortungsvoller Weise tagtäglich unsere wichtigste Ressource nachhaltig schützen.
Weitere genaue Informationen zur Nmin-Beprobung werden nach Bekanntgabe durch die Behörde auf der Homepage der Umweltberatung unter www.lub.at veröffentlicht.

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