Großküchen: Ministerrat beschließt regionale Lebensmittel
Der Bund will mit gutem Beispiel vorangehen und nachhaltiger beschaffen. Dazu hat der Ministerrat einen Aktionsplan beschlossen. Unter anderem soll das Essen in öffentlichen Einrichtungen biologischer und regionaler werden. Die Fahrflotte wird bis 2027 auf emissionsfrei umgestellt. Öffentliche Auftraggeber werden bis 2030 zu 100 Prozent zu zertifiziertem Ökostrom verpflichtet.
Landesministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass es in Sachen Lebensmittel gelungen sei, die Länder mit ins Boot zu holen. Diese werden in ihren Bereichen wie Landeskrankenanstalten, Kindergärten und Pflichtschulen, die Regeln, die sich der Bund gibt, nachvollziehen. Ab 2023 müssen ein Viertel der verwendeten Lebensmittel "bio" sein. Im Jahr 2025 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent, 2030 dann auf 55 Prozent. In Kantinen des Bundes soll es auch eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für verarbeitete Lebensmittel geben: "Wir wollen zeigen, dass es geht", sagte Köstinger, die auch einen Schwerpunkt auf regionale Produkte versprach.
Kriterien für die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln aus dem Aktionsplan
Die beschafften Lebensmittel stammen möglichst zu 100 % aus der Region. Das beschaffte Obst und Gemüse ist möglichst saisonal.
Folgende Mindestanteile der beschafften Lebensmittel müssen aus biologischer Erzeugung stammen:
Tierprodukte (Eier und Fleisch) stammen von Betrieben, die Mitglied eines anerkannten Tiergesundheitsdienstes sind.
Fleischprodukte gibt es nur mehr mit AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl“ oder vergleichbaren Standards.
Fisch stammt aus regionalen Gewässern oder aus nachhaltiger artspezifischer Aquakultur.
Folgende Mindestanteile der beschafften Lebensmittel müssen aus biologischer Erzeugung stammen:
- Mind. 25 % ab dem Jahr 2023
- Mind. 30 % ab dem Jahr 2025
- Mind. 55 % ab dem Jahr 2030
- Mind. 5 % ab dem Jahr 2021
- Mind. 40 % ab dem Jahr 2023
- 100 % ab dem Jahr 2025
Tierprodukte (Eier und Fleisch) stammen von Betrieben, die Mitglied eines anerkannten Tiergesundheitsdienstes sind.
Fleischprodukte gibt es nur mehr mit AMA-Gütesiegel „Mehr Tierwohl“ oder vergleichbaren Standards.
Fisch stammt aus regionalen Gewässern oder aus nachhaltiger artspezifischer Aquakultur.
Herkunftskennzeichnung in Kantinen:
- Fleisch, Eiern und Milch (Angabe mind. mit „Österreich“, „EU“ oder „Nicht-EU“) muss gut sichtbar aufliegen. Für Fleisch bedeutet Herkunft, wo die Tiere geboren, gemästet und geschlachtet wurden.
- Fleisch, Eier und Milch aus biologischer Erzeugung sind auszuweisen (Angabe mind. „Bio-Milch“, „Bio-Fleisch“, „Bio-Eier“).
- Damit geht der Bund bei der Herkunftskennzeichnung voran und setzt schon jetzt um, was später für Regal im Handel und in der Kantine im öffentlichen Raum gilt.