Glöz 6: Bodenbedeckung für den Winter et was entschärft
Mindestens 80 Prozent der Ackerflächen müssen im Zeitraum 15. November (bisher 1. November) bis 14. Februar eine Bodenbedeckung aufweisen. Die Definition für die Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen bleibt unverändert und kann erfüllt werden durch
Die Ausnahme für schwere Böden wird deutlich ausgeweitet, indem nun alle Ackerflächen, unabhängig von der Betriebsgröße und ob Schweine- bzw. Geflügel gehalten werden, Berücksichtigung finden. Neben den schweren Böden (Ton, Lehm, lehmiger Ton) werden auch schwer bearbeitbare Böden (Schluffanteil über 55 Prozent) berücksichtigt. Die schwer bearbeitbaren Böden können im Inspire Agraratlas eingeblendet werden und es ist der jeweilige Anteil auf Schlagebene ausgewiesen. Im Invekos-GIS sind mit Start der MFA-2027-Erfassung die schwer bearbeitbaren Schläge einblendbar. Eine Mindestbodenbedeckung von 55 Prozent der Ackerflächen (ausgenommen Gemüse) ist jedenfalls zu erfüllen, auch wenn sich aus der Summe der Ausnahmen ein niedrigerer Flächenanteil ergeben würde.
Betriebe erhalten E-Mail
Die Flächen im MFA 2026 bilden die Grundlage für die Bodenbedeckung im Winter 2026/2027. Die Landwirtschaftskammer wird die MFA 2026-Angaben mit dem Layer für schwer bearbeitbare Böden verschneiden und kann daraus unter Berücksichtigung der weiteren Ausnahmekulturen den Ackerflächenanteil, der bodenbedeckt über den Winter gehen muss, errechnen. Das einzelbetriebliche Ergebnis, welcher Flächenanteil gepflügt (ohne Einsaat) über den Winter gehen darf, wird von der Landwirtschaftskammer in der zweiten Septemberhälfte per E-Mail an Betriebe mit Ackerflächen übermittelt. Biobetriebe erhalten aufgrund der Ausnahme keine einzelbetriebliche Information.
- Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
- Belassen von Ernterückständen oder
- mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z.B. mittels Grubber oder Scheibenegge)
- Biobetriebe sind seit heuer von Glöz 6 (und Glöz 1, 3, 4, und 5) befreit
- Feldgemüseflächen sind von diesem Zeitraum ausgenommen und es bedarf keiner Bodenbedeckung. Feldgemüseflächen reduzieren die Berechnungsbasis (Gesamtackerfläche minus Feldgemüsefläche ergibt Basis für die Berechnung der 80 Prozent Mindestbodenbedeckung)
- Ausnahmekulturen sind Ölkürbis, Saatmais, Erdäpfel, Zuckerrübe, Gräservermehrungen, Sommermohn, Öllein, Heil- und Gewürzpflanzen sowie schwer bearbeitbare Böden.
Die Ausnahme für schwere Böden wird deutlich ausgeweitet, indem nun alle Ackerflächen, unabhängig von der Betriebsgröße und ob Schweine- bzw. Geflügel gehalten werden, Berücksichtigung finden. Neben den schweren Böden (Ton, Lehm, lehmiger Ton) werden auch schwer bearbeitbare Böden (Schluffanteil über 55 Prozent) berücksichtigt. Die schwer bearbeitbaren Böden können im Inspire Agraratlas eingeblendet werden und es ist der jeweilige Anteil auf Schlagebene ausgewiesen. Im Invekos-GIS sind mit Start der MFA-2027-Erfassung die schwer bearbeitbaren Schläge einblendbar. Eine Mindestbodenbedeckung von 55 Prozent der Ackerflächen (ausgenommen Gemüse) ist jedenfalls zu erfüllen, auch wenn sich aus der Summe der Ausnahmen ein niedrigerer Flächenanteil ergeben würde.
Betriebe erhalten E-Mail
Die Flächen im MFA 2026 bilden die Grundlage für die Bodenbedeckung im Winter 2026/2027. Die Landwirtschaftskammer wird die MFA 2026-Angaben mit dem Layer für schwer bearbeitbare Böden verschneiden und kann daraus unter Berücksichtigung der weiteren Ausnahmekulturen den Ackerflächenanteil, der bodenbedeckt über den Winter gehen muss, errechnen. Das einzelbetriebliche Ergebnis, welcher Flächenanteil gepflügt (ohne Einsaat) über den Winter gehen darf, wird von der Landwirtschaftskammer in der zweiten Septemberhälfte per E-Mail an Betriebe mit Ackerflächen übermittelt. Biobetriebe erhalten aufgrund der Ausnahme keine einzelbetriebliche Information.
Im Inspire Agrar Atlas kann der Layer für schwer bearbeitbare Böden eingeblendet werden (l.). Der rot hinterlegte Anteil bildet die schwer bearbeitbaren Böden ab. Im umrandeten Feldstück sind bei einer Gesamtfläche von zehn Hektar 6,57 Hektar als schwer bearbeitbar ausgewiesen.