Erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Landeshauptmann Mario Kunasek und seine Stellvertreterin Manuela Khom haben am 1. April Spitzenvertreter aus Wirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, Gemeinden und Städten in die Grazer Burg geladen, um erste Schritte in Richtung Bürokratieabbau auszuloten. Für Maßnahmen, die sich leichter umsetzen lassen, soll es vor dem Sommer ein erstes Deregulierungsgesetz geben. Weitere Schritte sollen bis zum nächsten Jahr erfolgen.
Vereinfachen und straffen
Praxistauglichkeit und einfachere sowie kürzere Verfahren, insbesondere in der Bau- und Raumordnung, forderte Präsident Andreas Steinegger. Er übergab ein neunseitiges Papier an Vereinfachungsvorschlägen und Forderungen für die Land- und Forstwirtschaft. Zum Bau- und Raumordnungsgesetz hielt Steinegger fest: „Um die immer höheren Tierschutzstandards rasch umzusetzen, sind die langwierigen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu straffen.“ Ein Landwirt, der einen befestigten Auslauf für seine Rinder bauen möchte, warte bereits drei Jahre auf die endgültige Baugenehmigung. „Das ist wirtschaftlich nicht vertretbar“, begründete der Präsident beim Deregulierungsgipfel. Auch eine vereinfachte Beurteilung von Gerüchen in der Tierhaltung steht auf der Agenda der Landwirtschaftskammer. Einfacher zu lösen seien auch die Routengenehmigungen für bestimmte landwirtschaftliche Geräte wie Mähdrescher oder Güllefässer – vor allem dann, wenn mehrere Gemeinden die Zustimmung geben müssen. Hier sei Niederösterreich mit pauschalen Genehmigungen Vorbild.
Fischräuber und Wolf
Steinegger thematisierte auch die Fischotter- und Wolfproblematik und verlangte praxistaugliche sowie wirksame Entnahmemöglichkeiten. Praxistauglichkeit war auch das große Stichwort bei der Enthornung von Biokälbern, weil die bäuerlichen Betriebe teilweise viel zu lange auf Genehmigungen warten müssen.
Renaturierungsgesetz
Beim umstrittenen, im Vorjahr beschlossenen EU-Renaturierungsgesetz plädierte Steinegger für einen freiwilligen Vertragsnaturschutz und eine gänzliche Abgeltung bei wirtschaftlichen Nachteilen.
Weitere Vereinfachungsvorschläge betreffen das IPPC-Anlagengesetz, das Naturschutzgesetz, das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, wasserrechtliche Genehmigungen, den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, das Grundwasserschutzprogramm und das Jagdgesetz.
Weitere Vereinfachungsvorschläge betreffen das IPPC-Anlagengesetz, das Naturschutzgesetz, das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz, wasserrechtliche Genehmigungen, den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, das Grundwasserschutzprogramm und das Jagdgesetz.