Ein Kampf mit ungleichen Waffen
Alarmierend sind die Zahlen des Fairness-Büros, das seit drei Jahren Bäuerinnen und Bauern anonym im Kampf gegen unlautere Handelspraktiken hilft. 2024 ist die Zahl der Beschwerden sogar auf 800 gestiegen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, in dessen Ressort diese weisungsfreie Ombudsstelle angesiedelt ist, spricht „von einem Kampf mit ungleichen Waffen“.
Gespräche mit Handel
Der Landwirtschaftsminister kündigte daher an, „aktiv das Gespräch mit dem Handel zu suchen, um auf Augenhöhe Lösungen zu erarbeiten“. Totschnig: „Um ein Ausnutzen von Machtpositionen zu verhindern, müssen wir kontinuierlich handeln. Denn viele Produzenten fürchten, ihren Regalplatz zu verlieren und sehen sich gezwungen, unfaire Bedingungen zu akzeptieren, weil Alternativen fehlen.“
Als Beispiel für unfaire Praktiken führte das Landwirtschaftsministerium unter anderem die Situation von „traditionellen und familiengeführten Fleischerbetrieben“ an. So habe in einem dokumentierten Fall eine Handelskette den Konsumentenpreis eines Produkts um 30 Prozent erhöht, während der Produzent gleichzeitig zwei Prozent weniger erhalten habe (unten).
Als Beispiel für unfaire Praktiken führte das Landwirtschaftsministerium unter anderem die Situation von „traditionellen und familiengeführten Fleischerbetrieben“ an. So habe in einem dokumentierten Fall eine Handelskette den Konsumentenpreis eines Produkts um 30 Prozent erhöht, während der Produzent gleichzeitig zwei Prozent weniger erhalten habe (unten).
Handelsmacht
In Österreich wird der Lebensmittelmarkt zu nahezu 90 Prozent von großen Ketten wie Spar, Hofer und Rewe dominiert. Durchsetzungsbehörde für Beschwerden ist letztlich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die Klagen beim Kartellgericht einbringen kann.
Ermittlungen
„Unlautere Handelspraktiken benachteiligen Lieferanten in ungerechtfertigter Weise gegenüber ihren Abnehmern. Die BWB hat bereits im Rahmen der Branchenuntersuchung Lebensmittel angekündigt, diese unlauteren Handelspraktiken prioritär zu verfolgen“, betont BWB-Chefin Natalie Harsdorf. In vier Beschwerdefällen von Lieferanten und Interessensverbänden zu einseitigen Änderungen von Liefervereinbarungen werde aufgrund eines Anfangsverdachts noch ermittelt. Auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken angekündigt.
Zitat: Norbert Totschnig, Bundesminister
"Auf Basis dieser Erkenntnisse aus dem Frairnessbericht werden wir aktiv das Gespräch mit den Handelsketten suchen, um auf Augenhöhe gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Unsere Hand ist ausgestreckt."
Zitat: Andreas Steinegger, LK-Präsident
"Bäuerinnen, Bauern und Zulieferbetriebe setzen sich gegen die Übermacht des Handels zur Wehr – unlautere Handelspraktiken sind verboten! Sie sollten unbedingt dem weisungsfreien Fairness-Büro gemeldet werden."
Ergebnisse aus dem Fairnessbericht
- Konsumenten plus 30 Prozent, Produzenten um zwei Prozent weniger. Handelsketten verweigern traditionellen und familiengeführten Fleischerbetrieben trotz der steigenden Personal- und Energiekosten eine Preisanpassung für ihre Produkte. In einem dokumentierten Fall erhöhte eine Handelskette den Konsumentenpreis eines Produkts um 30 Prozent, während der Produzent gleichzeitig zwei Prozent weniger erhielt.
- Eigenmarken und Image-Schaden für heimische Produzenten. Durch gezielt hohe Preisaufschläge auf Qualitäts-Markenprodukte durch den Handel entsteht massiver Wettbewerbsnachteil für heimische Produzenten. Gleichzeitig werden Eigenmarken – sogenannte No-Names, die oft in den eigenen Werken der Handelsketten hergestellt werden – künstlich günstig gehalten. Konsumenten greifen daher häufiger zu den billigeren No-Names, was Qualitäts-Markenprodukte untergräbt.
- Aufgezwungene Dritt-Dienstleistungen. Produzenten werden von Handelsketten gezwungen, bestimmte Zahlungs- und Logistikdienstleister zu nutzen und diese zu bezahlen. Die Preisgestaltung dieser Drittdienstleister ist unverhältnismäßig hoch und intransparent. Diese Kosten zahlen am Ende des Tages nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Konsumenten – und das zum Vorteil des Handels.
- Unfaire Alleinbelieferungsverträge. Start-ups und Jungunternehmer werden durch exklusive Lieferverträge in vollständige Abhängigkeit von einer Handelskette gedrängt. Sie müssen für den Handel hohe Investitionen tätigen und expandieren, um die (volatilen) Bestellmengen fristgerecht liefern zu können – ohne dass der Handel eine Abnahme garantiert. Kann der Produzent die Bestellungen nicht 100-prozentig bedienen, werden hohe Vertragsstrafen fällig.