Direktvermarktung
Einwegpfand ab 2025
Ab 1. Jänner 2025 tritt die Pfandverordnung in Österreich in Kraft. Betroffen davon sind alle geschlossenen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.
Ein Beispiel dafür ist Traubensaft in einer PET-Flasche oder Apfelsaft in einer Dose.
Nicht von der Verordnung betroffen sind Getränkeflaschen aus Glas, Mehrwegflaschen, Bag in Boxen, Tetra Pak, Milch und Milchprodukte sowie Sirupe.
Bei Getränken in einer Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind einheitlich 25 Cent Pfandgebühr einzuheben. Zusätzlich sind ein neu generierter EAN-Code und das Pfandlogo am Etikett anzubringen.
Erstinverkehrbringer:innen von Getränken in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind verpflichtet sich auf www.recycling-pfand.at zu registrieren und mit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH einen Vertrag abzuschließen.
Alle, die solche Einweggetränkeverpackungen abgeben, müssen diese auch wieder zurücknehmen. Das kann entweder manuell oder durch einen Automaten passieren. Einweggetränkeverpackungen, die retourniert werden, müssen leer, unzerdrückt und mit vorhandenem Etikett (EAN-Code und Pfandlogo lesbar) sein.
Ein Beispiel dafür ist Traubensaft in einer PET-Flasche oder Apfelsaft in einer Dose.
Nicht von der Verordnung betroffen sind Getränkeflaschen aus Glas, Mehrwegflaschen, Bag in Boxen, Tetra Pak, Milch und Milchprodukte sowie Sirupe.
Bei Getränken in einer Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind einheitlich 25 Cent Pfandgebühr einzuheben. Zusätzlich sind ein neu generierter EAN-Code und das Pfandlogo am Etikett anzubringen.
Erstinverkehrbringer:innen von Getränken in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall sind verpflichtet sich auf www.recycling-pfand.at zu registrieren und mit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH einen Vertrag abzuschließen.
Alle, die solche Einweggetränkeverpackungen abgeben, müssen diese auch wieder zurücknehmen. Das kann entweder manuell oder durch einen Automaten passieren. Einweggetränkeverpackungen, die retourniert werden, müssen leer, unzerdrückt und mit vorhandenem Etikett (EAN-Code und Pfandlogo lesbar) sein.
Sammelaktion Waageneichung In der BK Liezen am Montag, 27.01.2025
Alle 2 Jahre ist eine Nacheichung von Waagen in öffentlichen Verkaufsstellen bzw. in eichpflichtigen Bereichen (Bauernmärkte, ab Hof Verkauf etc.) vorgeschrieben.
Das Referat Direktvermarktung der Steirischen Landwirtschaftskammer bietet eine Waagen-Sammeleichung an. Die Eichungen werden von einer akkreditierten Eichstelle (Firma Rauch) durchgeführt.
Kosten (Eichgebühr, Eichbestätigung, Rückweisung):
Preisrechenwaage bis 35 kg ohne Belegdrucker: 84 €
Preisrechenwaage bis 35 kg mit Belegdrucker: 102 €
Preisrechenwaage bis 60 kg: 112 €
Preisrechenwaage bis 150 kg: 130 €
Eichbestätigung der amtlichen Nacheichung (auf Wunsch!): 24 €
negativer Prüfbescheid/Rückweisungskosten: 45 €
In diesem Pauschalbetrag sind folgende Leistungen enthalten:
Bei jeder Kontrolle durch den Techniker ist der Beitrag der Eichgebühr an das durchführende Eichinstitut zu zahlen. Wenn die Waage als nicht eichfähig deklariert wird oder Sie bekommen einen negativen Prüfbescheid, so werden 45 € inkl. Ust. verrechnet.
Reparaturen werden nach Absprache mit dem Waageneigentümer nach vorher erstelltem Kostenvoranschlag und Verfügbarkeit von möglichen Ersatzteilen durchgeführt. Kosten für Reparaturen und sonstigen Aufwand werden extra verrechnet.
Abrechnung:
Bitte keine Barzahlung - Sie erhalten nach der Durchführung der Eichung Rechnung und Erlagschein von der Landwirtschaftskammer zugesandt!
Ablauf:
Die Waagen können direkt am Eichtag von 8.00 - 9.00 Uhr in der Bezirkskammer abgeben werden. Am Nachmittag bzw. am darauf folgenden Tag, sind die geeichten Waagen wieder in der Bezirkskammer abzuholen!
Beachtenswertes:
Wurde eine Waage im Ausland/Online erworben und noch nie in Österreich nachgeeicht, müssen folgende Punkte beachtet werden:
1. Es muss eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden, ansonsten kann eine Nacheichung nicht erfolgen. Ist diese nicht verfügbar, bitte den Verkäufer kontaktieren!
2. Es muss die genaue Waagentype bekannt gegeben werden, sowie der Hersteller.
3. Handelt es sich um ein am Markt nicht bekanntes Gerät, ist eine Nacheichung bei Abweichungen oft durch fehlende Möglichkeiten einer Justage unmöglich.
Eine Anmeldung zur Waageneichung bis spätestens 17.01.2025 ist erforderlich.
Das Anmeldeformular dazu finden Sie im Downloadbereich.
Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Fachberaterin für Direktvermarktung.
Das Referat Direktvermarktung der Steirischen Landwirtschaftskammer bietet eine Waagen-Sammeleichung an. Die Eichungen werden von einer akkreditierten Eichstelle (Firma Rauch) durchgeführt.
Kosten (Eichgebühr, Eichbestätigung, Rückweisung):
Preisrechenwaage bis 35 kg ohne Belegdrucker: 84 €
Preisrechenwaage bis 35 kg mit Belegdrucker: 102 €
Preisrechenwaage bis 60 kg: 112 €
Preisrechenwaage bis 150 kg: 130 €
Eichbestätigung der amtlichen Nacheichung (auf Wunsch!): 24 €
negativer Prüfbescheid/Rückweisungskosten: 45 €
In diesem Pauschalbetrag sind folgende Leistungen enthalten:
- Eichprüfung laut MEG §48, Feststellung der Eichkonformität
- Justage der Waagen um den erforderlichen Eichtoleranzen gerecht zu werden, soweit der
mechanische und elektronische Zustand vom Messmittel dies noch erlaubt. - Meldung der Eichung an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
- Eichabnahme, Eichgewichte bis 150 kg inkl. Transport
- Versiegeln und Verschließen der Justiereinrichtungen
Bei jeder Kontrolle durch den Techniker ist der Beitrag der Eichgebühr an das durchführende Eichinstitut zu zahlen. Wenn die Waage als nicht eichfähig deklariert wird oder Sie bekommen einen negativen Prüfbescheid, so werden 45 € inkl. Ust. verrechnet.
Reparaturen werden nach Absprache mit dem Waageneigentümer nach vorher erstelltem Kostenvoranschlag und Verfügbarkeit von möglichen Ersatzteilen durchgeführt. Kosten für Reparaturen und sonstigen Aufwand werden extra verrechnet.
Abrechnung:
Bitte keine Barzahlung - Sie erhalten nach der Durchführung der Eichung Rechnung und Erlagschein von der Landwirtschaftskammer zugesandt!
Ablauf:
Die Waagen können direkt am Eichtag von 8.00 - 9.00 Uhr in der Bezirkskammer abgeben werden. Am Nachmittag bzw. am darauf folgenden Tag, sind die geeichten Waagen wieder in der Bezirkskammer abzuholen!
Beachtenswertes:
Wurde eine Waage im Ausland/Online erworben und noch nie in Österreich nachgeeicht, müssen folgende Punkte beachtet werden:
1. Es muss eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden, ansonsten kann eine Nacheichung nicht erfolgen. Ist diese nicht verfügbar, bitte den Verkäufer kontaktieren!
2. Es muss die genaue Waagentype bekannt gegeben werden, sowie der Hersteller.
3. Handelt es sich um ein am Markt nicht bekanntes Gerät, ist eine Nacheichung bei Abweichungen oft durch fehlende Möglichkeiten einer Justage unmöglich.
Eine Anmeldung zur Waageneichung bis spätestens 17.01.2025 ist erforderlich.
Das Anmeldeformular dazu finden Sie im Downloadbereich.
Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Fachberaterin für Direktvermarktung.
Möglichkeit zur teilmobilen Schlachtung
Bis vor wenigen Jahren war eine teilmobile Schlachtung nicht möglich, da keine toten Tiere in einen Schlachtraum eingebracht werden durften. Nach einer Gesetzesänderung ist es seit 2021 möglich, max. 3 Hausrinder, 6 Hausschweine oder 3 als Haustiere gehaltene Einhufer sowie seit 2024 auch bis zu 9 Schafe bzw. Ziegen in einem Schlachtvorgang stressarm am Herkunftsbetrieb zu schlachten und anschließend zur weiteren Verarbeitung in einen Schlachthof zu bringen.
Für die teilmobile Schlachtung wichtig:
Zeit & Ort: Mi., 5.02.2025, 9:00 bis 12:00 Uhr, Steiermarkhof Graz
Für die teilmobile Schlachtung wichtig:
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Schlachthof und Tierhalter:in
- Amtlicher Tierarzt:in wird mind. 3 Tage vor Schlachtung darüber unterrichtet (behördliche Genehmigung)
- Amtlicher Tierarzt:in, der/die die Schlachttieruntersuchung durchführt, muss auch direkt bei der Schlachtung anwesend sein
- Schlachtung wird von sachkundigen Personen durchgeführt
- Geeigneter Platz zum Fixieren, Betäuben und Ausbluten der Tiere muss vorhanden sein
- Geschlachtete und entblutete Tiere werden unter hygienischen Bedienungen rasch zum Schlachthof befördert (max. 2 Stunden)
- Schlachthof wird vorab über die Ankunft der Tiere informiert
- Übliche Begleitdokumente plus amtliche Bescheinigung über die Schlachtung am Herkunftsbetrieb müssen mitgeführt werden
Zeit & Ort: Mi., 5.02.2025, 9:00 bis 12:00 Uhr, Steiermarkhof Graz
LFI Bildungsprogramm - Direktvermarktung
In Kooperation mit dem LFI Steiermark hat das Referat Direktvermarktung wieder ein interessantes und umfassendes Bildungsangebot erstellt. Sämtliche Informationen zu den jeweiligen Bildungsveranstaltungen finden Sie im Link.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an das LFI Steiermark
0316/8050-1305 oder an zentrale@lfi-steiermark.at.
Regelmäßige Hygieneschulung ist Pflicht!
Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen
Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen
Die regelmäßig verpflichtende Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen bietet fachliches Wissen über Hygieneanforderungen, um sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen und den gültigen Gesetzesvorgaben (LMSVG, VO (EG) 852/2004 sowie diversen Leitlinien etc.) gerecht zu werden. Praxisnahe Umsetzungshilfen für die geforderte Eigenkontrolle am Betrieb samt Dokumentationsunterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Zeit & Ort: MI., 29. 01.2025, 9:00 bis 13:00 Uhr, BK Obersteiermark
Die Hygieneschulung wird auch als Online-Schulung angeboten.
Termine zum Vormerken:
Was darf ich ohne Gewerbeschein? Direktvermarktung und Gewerbeordnung
Die Land- und Forstwirtschaft ist von den Bestimmungen der Gewerbeordnung ausgenommen.
In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in der Gewerbeordnung mit Schwerpunkt Direktvermarktung.
Erfahren Sie, welche Tätigkeiten ganz ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden dürfen,
wie die Abgrenzung der Landwirtschaft zum Gewerbe erfolgt und was für Sie als Bewirtschafter:
in bei der Ausübung dieser Tätigkeiten zu beachten ist.
Weiters:
Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren:
14. Jänner 2025, Feldkirchnerhof in Feldkirchen bei Graz
Resilienz – Mein persönlicher Schutzwall im Sturm des Lebens
29. Jänner 2025, Steiermarkhof Graz
Beschaukurs für die Direktvermarktung von Geflügel:
11. und 12. Februar 2025, Steiermarkhof Graz und Betrieb Posch in Heimschuh
Webinar: Was gehört aufs Etikett? Lebensmittel- und Allergenkennzeichnung richtig gemacht!
Die richtige Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln ist eine Herausforderung, der sich Produzent:innen stellen müssen. Ziel der Schulung ist es, das Wissen über eine rechtlich und formal richtige Lebensmittelkennzeichnung zu vermitteln.
Zeit & Ort: Mi., 5.03.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr, zu Hause am PC - Online via Zoom
Hygiene und Allergenkennzeichnung für Feste und ähnliche ortsveränderliche Veranstaltungen
In der Planung und Organisation von Festen muss auf die richtige Hygiene und Lebensmittelkennzeichnung geachtet werden. Diese Schulung unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen der Lebensmittelhygiene auf Festen und ähnlichen ortsveränderlichen Veranstaltungen zu erfüllen und die verpflichtende Allergeninformation einfach und übersichtlich umzusetzen.
Zeit & Ort: Di., 08.04.2025, 18:00 bis 21:00 Uhr, Rinderzucht Traboch
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an das LFI Steiermark
0316/8050-1305 oder an zentrale@lfi-steiermark.at.
Regelmäßige Hygieneschulung ist Pflicht!
Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen
Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen
Die regelmäßig verpflichtende Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen bietet fachliches Wissen über Hygieneanforderungen, um sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen und den gültigen Gesetzesvorgaben (LMSVG, VO (EG) 852/2004 sowie diversen Leitlinien etc.) gerecht zu werden. Praxisnahe Umsetzungshilfen für die geforderte Eigenkontrolle am Betrieb samt Dokumentationsunterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Zeit & Ort: MI., 29. 01.2025, 9:00 bis 13:00 Uhr, BK Obersteiermark
Die Hygieneschulung wird auch als Online-Schulung angeboten.
Termine zum Vormerken:
Was darf ich ohne Gewerbeschein? Direktvermarktung und Gewerbeordnung
Die Land- und Forstwirtschaft ist von den Bestimmungen der Gewerbeordnung ausgenommen.
In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in der Gewerbeordnung mit Schwerpunkt Direktvermarktung.
Erfahren Sie, welche Tätigkeiten ganz ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden dürfen,
wie die Abgrenzung der Landwirtschaft zum Gewerbe erfolgt und was für Sie als Bewirtschafter:
in bei der Ausübung dieser Tätigkeiten zu beachten ist.
Weiters:
Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren:
14. Jänner 2025, Feldkirchnerhof in Feldkirchen bei Graz
Resilienz – Mein persönlicher Schutzwall im Sturm des Lebens
29. Jänner 2025, Steiermarkhof Graz
Beschaukurs für die Direktvermarktung von Geflügel:
11. und 12. Februar 2025, Steiermarkhof Graz und Betrieb Posch in Heimschuh
Webinar: Was gehört aufs Etikett? Lebensmittel- und Allergenkennzeichnung richtig gemacht!
Die richtige Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln ist eine Herausforderung, der sich Produzent:innen stellen müssen. Ziel der Schulung ist es, das Wissen über eine rechtlich und formal richtige Lebensmittelkennzeichnung zu vermitteln.
Zeit & Ort: Mi., 5.03.2025, 13:00 bis 16:00 Uhr, zu Hause am PC - Online via Zoom
Hygiene und Allergenkennzeichnung für Feste und ähnliche ortsveränderliche Veranstaltungen
In der Planung und Organisation von Festen muss auf die richtige Hygiene und Lebensmittelkennzeichnung geachtet werden. Diese Schulung unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen der Lebensmittelhygiene auf Festen und ähnlichen ortsveränderlichen Veranstaltungen zu erfüllen und die verpflichtende Allergeninformation einfach und übersichtlich umzusetzen.
Zeit & Ort: Di., 08.04.2025, 18:00 bis 21:00 Uhr, Rinderzucht Traboch
Terminaviso Steirische Spezialitätenprämierung 2025
Die steirischen Brot- und Backwaren, Fleischspezialitäten und Wurstwaren sowie Käse und Milchprodukte stehen im Frühjahr 2025 bei der Steirischen Spezialitätenprämierung wieder auf den Prüfstand. Bei der Urkundenverleihung werden die Sieger:innen geehrt und das handwerkliche Können der Direktvermarktungsbetriebe gefeiert.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Zur besseren Planung dürfen wir jetzt schon die Termine für 2025 bekannt geben. Eine Ausschreibung mit weiteren Informationen wird zeitgerecht per E-Mail erfolgen. Bei Interesse melden Sie sich gerne!
Abgabe der Proben in der Bezirkskammer von 8 -9 Uhr
Fleischprodukte und Wurstwaren: Donnerstag, 24. April 2025
Hefeteig- und Fettbackwaren, Früchte- und Kletzenbrot: Dienstag, 29. April 2025
Käse und Milchprodukte, Brote und Sonderbrote: Dienstag, 13. Mai 2025
Urkundenverleihung: Dienstag, 24. Juni 2025
Informationen:
Referat Direktvermarktung
0316/8050-1374
direktvermarktung@lk-stmk.at
Fleischprodukte und Wurstwaren: DI Irene Strasser, Tel. 0664/602596-6039
Brot und Backwaren: Andrea Maurer, BEd., Tel. 0664/602596-4609
Käse und Milchprodukte: Dipl.-Päd. Ing. Sabine Hörmann-Poier, Tel. 0664/602596-5132
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Zur besseren Planung dürfen wir jetzt schon die Termine für 2025 bekannt geben. Eine Ausschreibung mit weiteren Informationen wird zeitgerecht per E-Mail erfolgen. Bei Interesse melden Sie sich gerne!
Abgabe der Proben in der Bezirkskammer von 8 -9 Uhr
Fleischprodukte und Wurstwaren: Donnerstag, 24. April 2025
Hefeteig- und Fettbackwaren, Früchte- und Kletzenbrot: Dienstag, 29. April 2025
Käse und Milchprodukte, Brote und Sonderbrote: Dienstag, 13. Mai 2025
Urkundenverleihung: Dienstag, 24. Juni 2025
Informationen:
Referat Direktvermarktung
0316/8050-1374
direktvermarktung@lk-stmk.at
Fleischprodukte und Wurstwaren: DI Irene Strasser, Tel. 0664/602596-6039
Brot und Backwaren: Andrea Maurer, BEd., Tel. 0664/602596-4609
Käse und Milchprodukte: Dipl.-Päd. Ing. Sabine Hörmann-Poier, Tel. 0664/602596-5132
Mikrobiologische Untersuchung für Schlachtkörper, Fleischprodukte sowie Milchprodukte - Sammelaktion Frühjahr 2025
Auch im Frühjahr 2025 bietet die Landwirtschaftskammer Steiermark eine umfangreiche Serviceaktion zur Qualitätssicherung sowohl für Fleisch- als auch für Milchdirektvermarktungsbetriebe an. Damit wird eine praktikable Erledigung der Untersuchungspflichten ermöglicht.
Im Rahmen der Sammelaktion können die gesetzlich verpflichtenden Untersuchungen durchgeführt werden. Als Grundlage dienen die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und die geltenden Leitlinien.
Jeder Betrieb ist für die Sicherheit der Lebensmittel verantwortlich und daher verpflichtet, mikrobiologische Eigenkontrollen durchzuführen!
Wann: 17. Februar bis 3. April 2025
Wo: Abgabemöglichkeit je nach Routenplan in Ihrer Bezirkskammer
Anmeldung und Info: Referat Direktvermarktung, Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
T: 0316/8050-1374, direktvermarktung@lk-stmk.at
Nähere Infos folgen zeitgerecht per Ausschreibung/ Newsletter.
Im Rahmen der Sammelaktion können die gesetzlich verpflichtenden Untersuchungen durchgeführt werden. Als Grundlage dienen die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und die geltenden Leitlinien.
Jeder Betrieb ist für die Sicherheit der Lebensmittel verantwortlich und daher verpflichtet, mikrobiologische Eigenkontrollen durchzuführen!
Wann: 17. Februar bis 3. April 2025
Wo: Abgabemöglichkeit je nach Routenplan in Ihrer Bezirkskammer
Anmeldung und Info: Referat Direktvermarktung, Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
T: 0316/8050-1374, direktvermarktung@lk-stmk.at
Nähere Infos folgen zeitgerecht per Ausschreibung/ Newsletter.