Dürrehilfen: Zinszuschüsse, Stundung geförderter Kredite
Für betroffene landwirtschaftliche Betriebe sind die Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite ein wichtiges und attraktives Instrument zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität. Aus ökonomischer Sicht kann dieses Förderangebot gezielt genutzt werden, um dürrebedingte Belastungen zu überbrücken. Besonders für Betriebe mit einer Dürreversicherung ist diese Dürreförderung zusätzlich attraktiv. Es ist wichtig, dass jeder betroffene Betrieb zunächst den Finanzierungsbedarf genau ermittelt. Die benötigte Summe soll dann auf den Darlehensvertrag mit der jeweiligen Bank eingetragen werden und nach Bestätigung der Bank, an die Förderstelle übermittelt werden. In der Finanzplanung ist dabei unbedingt zu berücksichtigen, dass dieser Betriebsmittelkredit nach Ablauf der gewählten Finanzierungsdauer vollständig zurückzuzahlen ist. Dieser Betriebsmittelkredit sollte daher als strategisches Instrument eingesetzt werden, um die Auswirkungen der Trockenheit abzufedern, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Agrarinvest-Kredite
Das Landwirtschaftsministerium kann nach außergewöhnlichen Ereignissen im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die bewilligenden Stellen ermächtigen, bei betroffenen Kreditnehmern auf Antrag zusätzliche außerordentliche Stundungen von bis zu zwei Tilgungsraten zu gewähren. Diese können mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung bis um ein Jahr über die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit hinaus bewilligt werden. Die Genehmigung erfolgt auch in Absprache mit dem Kreditinstitut. Das Ersuchen um Stundung ober Laufzeitverlängerung ist vor Fälligkeit der Rate der bewilligenden Stelle vorzulegen.
Zinsenzuschuss zum Betriebsmittelkredit
Das fixierte Dürrepaket der Bundesregierung sieht Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite in der Höhe von 25 Millionen Euro vor:
- Gewährung eines Zinsenzuschusses für Betriebsmittelkredite zur Liquiditätssicherung dürregeschädigter landwirtschaftlicher Betriebe für den Ankauf von Betriebsmitteln (Futtermittel, Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel etc.)
- Darlehensvertrag bei einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut
- Darlehenshöhe: 5.000 bis 75.000 Euro, Laufzeit: ein, zwei oder drei Jahre
- Deckelung der Darlehenshöhe: 750 Euro je GVE/Hektar Acker- und Grünland sowie 4.500 Euro je Hektar Sonderkulturen auf Basis Mehrfachantrag 2025, maximaler Bruttozinssatz von 3,9 Prozent
- Zinsenzuschuss für Dürre-Versicherte: in Höhe von 2,75 Prozent; für Nicht-Dürre-Versicherte: in Höhe von 2,5 Prozent
- Bei Neueinstieg in die Dürreversicherung für das Jahr 2027 mit entsprechendem Nachweis wird der erhöhte Zinsenzuschuss in Höhe von 2,75 Prozent gewährt
- Förderansuchen können bis 31. März 2027 eingereicht werden; rückwirkende Gewährung ab 1. Juli 2026.
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Betriebe sind von der Fördermaßnahme ausgeschlossen
- Rechtsgrundlage: Sonderrichtlinie Trockenheit 2026, Finanzierung durch Bund und Länder im Verhältnis 50:50, Geltungsbereich in ganz Österreich
Geförderte Kredite
Möglichkeit zur Stundung bestehender Agrarinvestitions- und Konsolidierungskredite, für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe. Dafür sind 25 Millionen Euro vorgesehen.
- Ratenstundung ermöglicht zwei zusätzliche außerordentliche Stundungen
- Laufzeitverlängerung – Die genehmigte Laufzeit des Kredites kann um bis zwei Raten (ein Jahr) verlängert werden
- Ratenstundung und Laufzeitverlängerung können in Kombination und getrennt voneinander beantragt werden
- Rechtsgrundlage: Erlass des Bundesministeriums für Land-und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Finanzierung durch Bund und Länder im Verhältnis 60:40, Geltungsbereich in ganz Österreich