Christbaumverkauf ist möglich
Der Christbaum- und Schmuckreisigverkauf hing sehr lange am seidenen Faden – sogar Experten wollten vorerst keine gesicherte Aussage treffen. Mittlerweile können wir aber nach intensivem Nachfragen beim Gesundheitsministerium berichten: Dem selbst gemachten Adventkranz mit Schmuckreisig vom Bauern oder auch dem Christbaumkauf steht im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung nichts im Wege.
Sicherer Verkauf
Der Advent kommt mit großen Schritten auf uns zu. Entgegen der in einer Tageszeitung vor kurzem veröffentlichten, aber völlig falschen Meldung, dass es Christbäume und Schmuckreisig heuer nur in Supermärkten gibt, sind bäuerliche Verkaufsstände und der Ab-Hof-Verkauf selbstverständlich geöffnet. Einschränkungen gibt es bei den Öffnungszeiten, die bekanntlich bis maximal 19 Uhr erlaubt sind. Außerdem sind natürlich an allen Verkaufsständen die entsprechenden Maßnahmen, vor allem Abstand und Maske, einzuhalten, um einen corona-sicheren Einkauf gewährleisten zu können und sich selbst und andere zu schützen. Leider wird es heuer auch nirgends die Möglichkeit geben, sich bei einer Tasse Punsch, Tee oder Glühwein zu wärmen. Details zu den Vorkehrungen sind in elf Grundregeln zusammengefasst (unten).
Klein, aber fein
Gerade in dieser für uns alle harten Zeit freuen sich viele bereits auf ein paar schöne Momente, wie beispielsweise ein besinnliches Zusammensein im kleineren Kreise der Familie. Das Weihnachtsfest mit einem wundervoll duftenden Christbaum aus der Region zu feiern ist trotz des harten Lockdowns auf jeden Fall möglich.
Die Möglichkeiten, die Adventzeit zu genießen, sind anders, können aber neue, besonders schöne Erfahrungen bieten.
Die Möglichkeiten, die Adventzeit zu genießen, sind anders, können aber neue, besonders schöne Erfahrungen bieten.
Christbaumkultur
Die Einladung unserer heimischen Christbaumbauern, in den Christbaumwald zu gehen und sich seinen Christbaum direkt dort, wo er gewachsen ist, auszusuchen, vielleicht sogar selbst zu schneiden, dabei an der frischen Luft zu sein, ist willkommene Erholung für Körper und Seele.
Aber auch das Besuchen eines Christbaumstandes mit der Familie ist wie ein Besuch in einem Wald – man schlendert gemütlich zwischen den Bäumen hindurch und stellt sich dabei den Traumchristbaum schon geschmückt im Wohnzimmer vor.
Weihnachten unter besonderen Bedingungen, aber jedenfalls mit heimischem Baum.
Aber auch das Besuchen eines Christbaumstandes mit der Familie ist wie ein Besuch in einem Wald – man schlendert gemütlich zwischen den Bäumen hindurch und stellt sich dabei den Traumchristbaum schon geschmückt im Wohnzimmer vor.
Weihnachten unter besonderen Bedingungen, aber jedenfalls mit heimischem Baum.
Sehnsucht Familie
Anzunehmen ist, dass es vielen Familien heuer ein besonderes Bedürfnis ist, Weihnachten so richtig zu genießen. Auch das Verreisen wird nicht möglich sein, vielen ist es daher wichtig, es sich zu Hause noch gemütlicher und schöner zu machen. Gerade unter dem Gesichtspunkt, Weihnachten möglichst so zu verbringen wie gewohnt oder zumindest so angenehm wie möglich, wird es voraussichtlich in mehr Haushalten als in den vergangenen Jahren einen erleuchteten Baum geben.
Stabile Preise
Die Christbaumpreise bleiben in Österreich stabil. In unseren Nachbarländern haben sich bereits im Vorfeld die Preise für Christbäume erhöht, weil man annimmt, dass die Nachfrage wesentlich höher sein und es sogar zu Engpässen kommen wird. Hingegen werden sich die heimischen Christbaumbauern den krisengebeutelten Menschen gegenüber solidarisch zeigen und die Preise stabil halten.
Da wir in Österreich fast zur Gänze Eigenversorger sind, können wir außerdem flexibler auf eine höhere Nachfrage reagieren.
Zu finden sind die heimischen Schmuckreisig- und Christbaumverkaufsstellen unter www.weihnachtsbaum.at
Da wir in Österreich fast zur Gänze Eigenversorger sind, können wir außerdem flexibler auf eine höhere Nachfrage reagieren.
Zu finden sind die heimischen Schmuckreisig- und Christbaumverkaufsstellen unter www.weihnachtsbaum.at
Elf Grundregeln für den sicheren Verkauf
Christbaumbauern treffen sämtliche Vorkehrungen, um die eigene Gesundheit, die der Kunden und des Personals zu gewährleisten.
1. Sind der bäuerliche Ab-Hof-Verkauf und die bäuerliche Direktvermarktung von Christbäumen und Schmuckreisig während des Lockdowns möglich?
Ja, auch während des seit 17. November geltenden Lockdowns ist ein Christbaumverkauf zwischen sechs und 19 Uhr möglich. Begründung: Christbäume sind landwirtschaftliche Produkte, die direkt vermarktet werden.
2. Sind bei der Arbeit Masken zu tragen?
Wird alleine gearbeitet, ist keine Maske zu verwenden. Halten sich im Umfeld andere Personen auf, sind Masken zu tragen. Beim Verkaufsgespräch muss sehr wohl eine Maske verwendet werden, auch wenn der nötige Mindestabstand eingehalten wird.
3. Welche Abstände sind einzuhalten?
Die Mindestabstände von einem Meter (besser 1,5 bis zwei Meter) müssen immer zu Personen eingehalten werden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
4. Dürfen Glühwein, Punsch oder Kekse angeboten werden?
Das Anbieten von Glühwein, Punsch und Keksen sollte heuer unterlassen werden. Auch sonstige Streuartikel wie Werbegeschenke sollten nicht ausgegeben werden.
5. Sind Masken und Desinfektionsmittel bereitzustellen?
Es besteht zwar keine Verpflichtung, Masken für die Kunden bereitzustellen, wäre aber eine sinnvolle Serviceleistung. Desinfektionsmittel sollten auf jeden Fall beim Eingang oder bei der Verkaufshütte bereitgestellt werden. Gerade beim Verkauf auf Ständen gibt es ja keine Möglichkeit des Händewaschens – daher sollten für Kunden und Mitarbeiter Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
6. Muss man beim Zahlungsvorgang Handschuhe tragen?
Aus hygienischen Gründen wäre ein elektronischer Zahlungsverkehr anzuraten. Dies ist jedoch bei einem Verkauf im Freien nicht immer möglich. Daher sollten beim Zahlungsvorgang Handschuhe getragen werden.
7. Ist eine Einbahnregelung beim Verkaufsplatz sinnvoll?
Ja, bei größeren Verkaufsflächen sollten die Kunden möglichst in eine Richtung durch den „Christbaumwald“ gehen können, um sich einen Baum auszusuchen.
8. Wieviele Personen dürfen in einem Fahrzeug mitfahren?
Bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen in einem Fahrzeug maximal zwei Personen pro Reihe – inklusive Fahrer – sitzen. Jeder hat eine Maske zu tragen.
9. Darf man während der Ausgangsbeschränkung (20 bis 6 Uhr) mit dem Fahrzeug unterwegs sein?
Ja, da es sich um einen Arbeitsweg handelt, wie von Vorau nach Graz (Verkaufsstand), ist eine Ausnahme gegeben. Wir empfehlen die „Selbstbestätigung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“ mitzuführen. Das Formular kann auf der Homepage: www.christbaumtag.at heruntergeladen werden.
10. Ist die Christbaumlieferung zu Christbaumkunden möglich?
Ja, im Zuge der bäuerlichen Direktvermarktung ist das erlaubt.
11. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter oder Familienmitglied Covid-positiv getestet wird?
Das wäre beim Verkauf der schlimmste Fall: Dann müssten alle, die mit der positiv getesteten Person in Kontakt waren, in Quarantäne gehen. Damit wäre wohl der heurige Verkauf gelaufen. Um dies zu verhindern, sollte sich jeder Szenarien überlegen, wie trotzdem die Bäume an die Kunden verkauft werden können.
Beispiele:
1. Möglichkeit: Zwei Gruppen im Familienverband machen, die sich dann in den zehn Tagen vor dem Verkaufsbeginn eher aus dem Weg gehen sollten. Beim Verkauf sollten diese beiden Gruppen auch nicht zu eng zusammenarbeiten.
2. Möglichkeit: Mit Verwandten oder Bekannten reden, ob diese den Verkauf im Ernstfall übernehmen könnten (Stichwort: kurzfristige Urlaubsplanung). Aber darauf achten, dass diese Personen natürlich angemeldet werden müssten.
1. Sind der bäuerliche Ab-Hof-Verkauf und die bäuerliche Direktvermarktung von Christbäumen und Schmuckreisig während des Lockdowns möglich?
Ja, auch während des seit 17. November geltenden Lockdowns ist ein Christbaumverkauf zwischen sechs und 19 Uhr möglich. Begründung: Christbäume sind landwirtschaftliche Produkte, die direkt vermarktet werden.
2. Sind bei der Arbeit Masken zu tragen?
Wird alleine gearbeitet, ist keine Maske zu verwenden. Halten sich im Umfeld andere Personen auf, sind Masken zu tragen. Beim Verkaufsgespräch muss sehr wohl eine Maske verwendet werden, auch wenn der nötige Mindestabstand eingehalten wird.
3. Welche Abstände sind einzuhalten?
Die Mindestabstände von einem Meter (besser 1,5 bis zwei Meter) müssen immer zu Personen eingehalten werden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
4. Dürfen Glühwein, Punsch oder Kekse angeboten werden?
Das Anbieten von Glühwein, Punsch und Keksen sollte heuer unterlassen werden. Auch sonstige Streuartikel wie Werbegeschenke sollten nicht ausgegeben werden.
5. Sind Masken und Desinfektionsmittel bereitzustellen?
Es besteht zwar keine Verpflichtung, Masken für die Kunden bereitzustellen, wäre aber eine sinnvolle Serviceleistung. Desinfektionsmittel sollten auf jeden Fall beim Eingang oder bei der Verkaufshütte bereitgestellt werden. Gerade beim Verkauf auf Ständen gibt es ja keine Möglichkeit des Händewaschens – daher sollten für Kunden und Mitarbeiter Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
6. Muss man beim Zahlungsvorgang Handschuhe tragen?
Aus hygienischen Gründen wäre ein elektronischer Zahlungsverkehr anzuraten. Dies ist jedoch bei einem Verkauf im Freien nicht immer möglich. Daher sollten beim Zahlungsvorgang Handschuhe getragen werden.
7. Ist eine Einbahnregelung beim Verkaufsplatz sinnvoll?
Ja, bei größeren Verkaufsflächen sollten die Kunden möglichst in eine Richtung durch den „Christbaumwald“ gehen können, um sich einen Baum auszusuchen.
8. Wieviele Personen dürfen in einem Fahrzeug mitfahren?
Bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen in einem Fahrzeug maximal zwei Personen pro Reihe – inklusive Fahrer – sitzen. Jeder hat eine Maske zu tragen.
9. Darf man während der Ausgangsbeschränkung (20 bis 6 Uhr) mit dem Fahrzeug unterwegs sein?
Ja, da es sich um einen Arbeitsweg handelt, wie von Vorau nach Graz (Verkaufsstand), ist eine Ausnahme gegeben. Wir empfehlen die „Selbstbestätigung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“ mitzuführen. Das Formular kann auf der Homepage: www.christbaumtag.at heruntergeladen werden.
10. Ist die Christbaumlieferung zu Christbaumkunden möglich?
Ja, im Zuge der bäuerlichen Direktvermarktung ist das erlaubt.
11. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter oder Familienmitglied Covid-positiv getestet wird?
Das wäre beim Verkauf der schlimmste Fall: Dann müssten alle, die mit der positiv getesteten Person in Kontakt waren, in Quarantäne gehen. Damit wäre wohl der heurige Verkauf gelaufen. Um dies zu verhindern, sollte sich jeder Szenarien überlegen, wie trotzdem die Bäume an die Kunden verkauft werden können.
Beispiele:
1. Möglichkeit: Zwei Gruppen im Familienverband machen, die sich dann in den zehn Tagen vor dem Verkaufsbeginn eher aus dem Weg gehen sollten. Beim Verkauf sollten diese beiden Gruppen auch nicht zu eng zusammenarbeiten.
2. Möglichkeit: Mit Verwandten oder Bekannten reden, ob diese den Verkauf im Ernstfall übernehmen könnten (Stichwort: kurzfristige Urlaubsplanung). Aber darauf achten, dass diese Personen natürlich angemeldet werden müssten.