Blauzungenkrankheit naht aus Deutschland heran
In weiten Teilen Europas grassiert die Blauzungenkrankheit der Variante BTV-3, die bei Wiederkäuern schwerwiegende Symptome (rechts) bis zur Verendung verursachen kann. Schafe erkranken meist schwerer
als Rinder oder Ziegen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Übertragen wird es von Gnitzen, einer kleinen Mückenart, die durch Wind weite Strecken überwinden. Prognosen rechnen damit, dass im Herbst die ersten Fälle in Österreich auftreten können.
als Rinder oder Ziegen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Übertragen wird es von Gnitzen, einer kleinen Mückenart, die durch Wind weite Strecken überwinden. Prognosen rechnen damit, dass im Herbst die ersten Fälle in Österreich auftreten können.
Was kann ich tun, um eine Ansteckung meiner Tiere zu vermeiden?
Gnitzen sind vor allem in der Dämmerung aktiv und meiden eher geschlossene Räume. Daher kann es hilfreich sein, die Tiere über Nacht in den Stall zu bringen. Hier ist eine regelmäßige Insektenbekämpfung
möglich und sinnvoll, insbesondere mit Pyrethroiden. Die Tiere können auch mit Insektenabwehrmitteln
behandelt werden (Repellentien). Außerdem ist es ratsam, den Tiertransport und Zukäufe von Tieren zu begrenzen. Feuchte Stellen und stehendes Wasser sind potenzielle Brutstätten und sollten am Hof beseitigt
werden. Für Rinder und Schafe gibt es Impfungen.
Was bringt die freiwillige Impfung?
Österreich gilt als BTV-frei. Es gibt derzeit kein nationales Impfprogramm. Damit erfolgt die Impfung auf freiwilliger Basis auf Kosten der Tierhalter. Die Impfstoffe haben nur eine einzelstaatliche Notfallzulassung
auf EU-Ebene für Schafe und Rinder. Die Impfung schützt vor schweren Verläufen, nicht vor Ansteckung.
Den Impfstoff erhält man über den Betreuungstierarzt, wobei es mitunter zu Wartezeiten kommen kann. Die Veterinärdirektion des Landes hat vorsorglich Impfstoff bestellt und empfiehlt die Impfung.
Welche Einschränkungen gibt es, wenn die Blauzungenkrankheit ausbricht?
Einerseits ist mit Leistungsrückgang und erhöhter Sterblichkeit zu rechnen. Außerdem gibt es zusätzliche Bestimmungen für den Handel mit lebenden Tieren, Sperma und Embryonen, wie etwa ein PCR-Test
– Details dazu sind in Ausarbeitung. Milch von betroffenen Betrieben wird ganz normal abgeholt und darf auch direkt vermarktet sowie verarbeitet werden. Auch das Fleisch ist unbedenklich, jedoch dürfen
grundsätzlich nur gesunde Tiere geschlachtet werden. Für Tierarten, die für das Virus unempfänglich sind, wie etwa Schweine oder Geflügel, gibt es im Falle eines Ausbruchs keine Einschränkungen.
Gibt es Entschädigungen?
Im Falle eines Blauzungen-Ausbruchs ersetzt der Staat den Wert der Tiere, wenn diese durch behördliche Anordnung getötet werden. Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen können eine staatlich gestützte
Versicherung abschließen, die Ertragsausfälle und erhöhte Aufwendungen im Falle einer Seuchensperre sowie Ertragsausfälle durch an der Blauzungenkrankheit verendeten oder getöteten Tiere absichern.
Gnitzen sind vor allem in der Dämmerung aktiv und meiden eher geschlossene Räume. Daher kann es hilfreich sein, die Tiere über Nacht in den Stall zu bringen. Hier ist eine regelmäßige Insektenbekämpfung
möglich und sinnvoll, insbesondere mit Pyrethroiden. Die Tiere können auch mit Insektenabwehrmitteln
behandelt werden (Repellentien). Außerdem ist es ratsam, den Tiertransport und Zukäufe von Tieren zu begrenzen. Feuchte Stellen und stehendes Wasser sind potenzielle Brutstätten und sollten am Hof beseitigt
werden. Für Rinder und Schafe gibt es Impfungen.
Was bringt die freiwillige Impfung?
Österreich gilt als BTV-frei. Es gibt derzeit kein nationales Impfprogramm. Damit erfolgt die Impfung auf freiwilliger Basis auf Kosten der Tierhalter. Die Impfstoffe haben nur eine einzelstaatliche Notfallzulassung
auf EU-Ebene für Schafe und Rinder. Die Impfung schützt vor schweren Verläufen, nicht vor Ansteckung.
Den Impfstoff erhält man über den Betreuungstierarzt, wobei es mitunter zu Wartezeiten kommen kann. Die Veterinärdirektion des Landes hat vorsorglich Impfstoff bestellt und empfiehlt die Impfung.
Welche Einschränkungen gibt es, wenn die Blauzungenkrankheit ausbricht?
Einerseits ist mit Leistungsrückgang und erhöhter Sterblichkeit zu rechnen. Außerdem gibt es zusätzliche Bestimmungen für den Handel mit lebenden Tieren, Sperma und Embryonen, wie etwa ein PCR-Test
– Details dazu sind in Ausarbeitung. Milch von betroffenen Betrieben wird ganz normal abgeholt und darf auch direkt vermarktet sowie verarbeitet werden. Auch das Fleisch ist unbedenklich, jedoch dürfen
grundsätzlich nur gesunde Tiere geschlachtet werden. Für Tierarten, die für das Virus unempfänglich sind, wie etwa Schweine oder Geflügel, gibt es im Falle eines Ausbruchs keine Einschränkungen.
Gibt es Entschädigungen?
Im Falle eines Blauzungen-Ausbruchs ersetzt der Staat den Wert der Tiere, wenn diese durch behördliche Anordnung getötet werden. Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen können eine staatlich gestützte
Versicherung abschließen, die Ertragsausfälle und erhöhte Aufwendungen im Falle einer Seuchensperre sowie Ertragsausfälle durch an der Blauzungenkrankheit verendeten oder getöteten Tiere absichern.
Steckbrief
Mücken übertragen Virus. Verantwortlich für die Blauzungenkrankheit ist ein Virus, der durch Gnitzen
(kleine Mückenart) Blut und Sperma übertragen wird. Eine Übertragung von Tier zu Tier über die Luft, Fleisch
und Milch ist nicht möglich. Für Menschen ungefährlich. Betroffene Tierarten sind Rinder, Schafe, Ziegen, Alpakas und Wildwiederkäuer (Rehe). Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Für Menschen ist das Virus völlig ungefährlich.
(kleine Mückenart) Blut und Sperma übertragen wird. Eine Übertragung von Tier zu Tier über die Luft, Fleisch
und Milch ist nicht möglich. Für Menschen ungefährlich. Betroffene Tierarten sind Rinder, Schafe, Ziegen, Alpakas und Wildwiederkäuer (Rehe). Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Für Menschen ist das Virus völlig ungefährlich.
Symptome
Zu den typischen Symptomen zählen: Fieber, Fressunlust, Speichelfluss, Hyperämie (stärkere Durchblutung) der Mund- und Nasenschleimhäute, starker Speichelfluss, Erosionen und Nekrosen der Schleimhäue des Kopfes (bei schwerwiegenden Fällen), Geschwollene Lippen, Entzündungen im Bereich des Kronsaums, Lahmheiten (Lahmheiten bis zum „Ausschuhen“), Rückgang der Milchleistung (teilweise sehr deutlich), Aborte. Da auch die Schleimhäute der Zitzen betroffen sein können, kann es zu einer erschwerten Melkbarkeit der Tiere kommen. Meldepflicht. Tritt der Verdacht von Blauzungenkrankheit auf, muss sofort der Betreuungstierarzt verständigt werden.