BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT - Neuerungen 2025
Mehr Förderung für Biobetriebe
Für die ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ konnte BIO AUSTRIA ab dem Förderjahr 2025 eine Reihe von Verbesserungen erwirken:
Zuschlag für Kreislaufwirtschaft:
Wichtiger Hinweis: Der Zuschlag wird automatisch ausgezahlt, wenn ein Betrieb die Kriterien erfüllt. Er muss NICHT explizit beantragt werden.
Außerdem bekommen alle Bio-Betriebe einen Zuschlag für betriebsbezogene Transaktionskosten, der 400 € im Jahr pro Betrieb ausmachen wird.
Zuschlag für Kreislaufwirtschaft:
- 40 € zusätzlich pro ha Grünland für Betriebe mit Tierhaltung (zwischen 0,3 und 1,4 RGVE/ha), wenn mindestens 8 % Biodiversitätsflächen im Grünland erreicht werden.
- 40 € zusätzlich pro ha Ackerfutterfläche bzw. Körnerleguminosen für nicht-tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Tierhaltung (zwischen 0,5 und 1,4 RGVE/ha), wenn mind. 15 % Ackerfutterflächen und/oder Körnerleguminosen in der Fruchtfolge vorhanden sind.
Wichtiger Hinweis: Der Zuschlag wird automatisch ausgezahlt, wenn ein Betrieb die Kriterien erfüllt. Er muss NICHT explizit beantragt werden.
Außerdem bekommen alle Bio-Betriebe einen Zuschlag für betriebsbezogene Transaktionskosten, der 400 € im Jahr pro Betrieb ausmachen wird.
Kontrollkostenzuschuss für Biobetriebe
Der Bio-Kontrollkostenzuschuss, abgewickelt über die Agrarmarkt Austria, kann von Bio-Umstellungsbetrieben oder nach einem Bewirtschafterwechsel auf Bio-Betrieben beantragt werden und deckt 80% der mit der Bio-Kontrolle verbundenen Kosten.
Förderfähig sind Landwirt/innen, die ab dem 01.01.2023 einen neuen Bio-Kontrollvertag unterzeichnet haben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine gültige ID-Austria. Es kann erst für Kosten, die nach der Antragsstellung (Förderantrag) anfallen, ein Zahlungsantrag gestellt werden. Der Zahlungsantrag ist pro Kontrolljahr zu beantragen. Die Auszahlung wird höchstens für fünf Jahre gewährt.
Wurde der Kontrollkostenzuschuss schon in der alten Periode beantragt, aber die fünf Jahre noch nicht ausgeschöpft, kann erneut ein Förderantrag eingereicht werden und somit für die verbleibenden Auszahlungsjahre der Zuschuss in Anspruch genommen werden. Der Antrag muss über die DFP, die „Digitale Förderplattform“ eingereicht werden.
Förderfähig sind Landwirt/innen, die ab dem 01.01.2023 einen neuen Bio-Kontrollvertag unterzeichnet haben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine gültige ID-Austria. Es kann erst für Kosten, die nach der Antragsstellung (Förderantrag) anfallen, ein Zahlungsantrag gestellt werden. Der Zahlungsantrag ist pro Kontrolljahr zu beantragen. Die Auszahlung wird höchstens für fünf Jahre gewährt.
Wurde der Kontrollkostenzuschuss schon in der alten Periode beantragt, aber die fünf Jahre noch nicht ausgeschöpft, kann erneut ein Förderantrag eingereicht werden und somit für die verbleibenden Auszahlungsjahre der Zuschuss in Anspruch genommen werden. Der Antrag muss über die DFP, die „Digitale Förderplattform“ eingereicht werden.
Wichtig ab 2025:
Konventionelle Zuchttiere, die ohne Genehmigung zugekauft werden, müssen den Betrieb verlassen und konventionell verkauft werden.
Für jeden konventionellen Tierzukauf muss ein Antrag im VIS gestellt werden.
Für jeden konventionellen Tierzukauf muss ein Antrag im VIS gestellt werden.
Genehmigungen für konventionelles, unbehandeltes Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial:
Falls kein Bio-Saatgut verfügbar ist, kann konventionelles, unbehandeltes Saatgut unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden. Die Genehmigung wird von der Kontrollstelle erteilt.
Das Ansuchen muss jedes Jahr vor dem Kauf gestellt werden.
Fehlt die Genehmigung, drohen Verwaltungsstrafen und Förderkürzungen.
Fachberatung Biologische Landwirtschaft
BK Liezen
Freya Zeiler, BEd
freya.zeiler@lk-stmk.at
03612/22531-5125
0664/602596-5125 (Anfragen auch gerne per WhatsApp)
Das Ansuchen muss jedes Jahr vor dem Kauf gestellt werden.
Fehlt die Genehmigung, drohen Verwaltungsstrafen und Förderkürzungen.
Fachberatung Biologische Landwirtschaft
BK Liezen
Freya Zeiler, BEd
freya.zeiler@lk-stmk.at
03612/22531-5125
0664/602596-5125 (Anfragen auch gerne per WhatsApp)