Biologische Landwirtschaft - Aktuelles
Trockenheit: Erhebliche Ertragseinbußen beim Grundfutter
Die extreme Trockenheit seit dem Frühjahr hat auch im Bezirk Liezen zu erheblichen Ertragseinbußen geführt. Die wenigen Niederschläge konnten die Situation meist nur kurzfristig und kleinräumig verbessern.
Um Betriebe bei der Suche nach Grundfutter zu unterstützen, stehen mehrere Futterbörsen zur Verfügung:
Es wird laufend versucht, möglichst viele verfügbare Futtermittel zu vermitteln.
Falls kein Biofutter beschaffbar ist, kann bei der zuständigen Behörde ein formloses, einzelbetriebliches Ansuchen auf eine befristete Genehmigung zum Zukauf von konventionellem Grundfutter gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Heu, Gras, Grassilage oder die Beweidung von konventionellen Flächen. Das Ansuchen ist schriftlich an die Lebensmittelbehörde unter lebensmittelaufsicht@stmk.gv.at zu richten. Eine Vorlage für das Ansuchen finden Sie weiter unten.
Das Bio Zentrum Steiermark hat bereits ein Anbringen mit einer Stellungnahme zu den starken Ertragseinbußen an die Behörde geschickt. Deshalb sind für das Ansuchen zunächst keine Nachweise notwendig. Die entsprechenden Unterlagen werden später im Rahmen der Biokontrolle überprüft. Dazu gehören Lieferscheine und Rechnungen und beispielsweise Nachweise wie Aufzeichnungen über geschädigte Flächen, die Verfütterung sowie die tatsächlichen Erntemengen und das Erntedefizit.
Die Abwicklung über Einzelanträge mit Ausstellung von Einzelbescheiden ist für die Betriebe die schnellere Variante. Ein Verwaltungsverfahren mit VIS-Meldungen würde den Zukauf von konventionellem Futter deutlich verzögern.
Wichtig: Die Projektrichtlinien der großen Abnehmer, wie zum Beispiel ZZU und Ja! Natürlich, sind jedenfalls einzuhalten. Aufgrund der Futterknappheit gibt es dort bereits zeitlich begrenzte Anpassungen. Dazu kann gegebenenfalls auch der Zukauf von Bio-Grundfutter aus angrenzenden Nachbarländern zählen. Die jeweiligen Projektbestimmungen sind daher unbedingt zu beachten.
Fachberatung Biologische Landwirtschaft BK Liezen
Freya Zeiler, MEd
03612/22531-5125
0664/602596-5125
freya.zeiler@lk-stmk.at
Um Betriebe bei der Suche nach Grundfutter zu unterstützen, stehen mehrere Futterbörsen zur Verfügung:
- Futtermittel-Plattform der Landwirtschaftskammer
- Maschinenring Grundfutterbörse
- Futterbörse von Landwirt.com
Es wird laufend versucht, möglichst viele verfügbare Futtermittel zu vermitteln.
Falls kein Biofutter beschaffbar ist, kann bei der zuständigen Behörde ein formloses, einzelbetriebliches Ansuchen auf eine befristete Genehmigung zum Zukauf von konventionellem Grundfutter gestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Heu, Gras, Grassilage oder die Beweidung von konventionellen Flächen. Das Ansuchen ist schriftlich an die Lebensmittelbehörde unter lebensmittelaufsicht@stmk.gv.at zu richten. Eine Vorlage für das Ansuchen finden Sie weiter unten.
Das Bio Zentrum Steiermark hat bereits ein Anbringen mit einer Stellungnahme zu den starken Ertragseinbußen an die Behörde geschickt. Deshalb sind für das Ansuchen zunächst keine Nachweise notwendig. Die entsprechenden Unterlagen werden später im Rahmen der Biokontrolle überprüft. Dazu gehören Lieferscheine und Rechnungen und beispielsweise Nachweise wie Aufzeichnungen über geschädigte Flächen, die Verfütterung sowie die tatsächlichen Erntemengen und das Erntedefizit.
Die Abwicklung über Einzelanträge mit Ausstellung von Einzelbescheiden ist für die Betriebe die schnellere Variante. Ein Verwaltungsverfahren mit VIS-Meldungen würde den Zukauf von konventionellem Futter deutlich verzögern.
Wichtig: Die Projektrichtlinien der großen Abnehmer, wie zum Beispiel ZZU und Ja! Natürlich, sind jedenfalls einzuhalten. Aufgrund der Futterknappheit gibt es dort bereits zeitlich begrenzte Anpassungen. Dazu kann gegebenenfalls auch der Zukauf von Bio-Grundfutter aus angrenzenden Nachbarländern zählen. Die jeweiligen Projektbestimmungen sind daher unbedingt zu beachten.
Fachberatung Biologische Landwirtschaft BK Liezen
Freya Zeiler, MEd
03612/22531-5125
0664/602596-5125
freya.zeiler@lk-stmk.at
Vorlage für den formlosen Antrag als Hilfestellung: …
Betreff: Antrag auf konventionellen Grundfutterzukauf
Sehr geehrte Damen und Herren der Lebensmittelaufsicht!
Aufgrund der Trockenheit im heurigen Jahr und der damit verbundenen Grundfutterknappheit beantrage ich für meinen Betrieb den Zukauf von konventionellem Grundfutter.
Angabe von Betriebsdaten: (Name des Betriebs und der betriebsführenden Person(en), Adresse, Kontaktdaten, Betriebsnummer)
Geschätzter Ertragsausfall beim Grundfutter im heurigen Jahr:
Menge und Art des Grundfutters, das konventionell zugekauft werden soll und für welche Tierarten (Angabe in Stück Ballen oder in Tonnen möglich):
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren der Lebensmittelaufsicht!
Aufgrund der Trockenheit im heurigen Jahr und der damit verbundenen Grundfutterknappheit beantrage ich für meinen Betrieb den Zukauf von konventionellem Grundfutter.
Angabe von Betriebsdaten: (Name des Betriebs und der betriebsführenden Person(en), Adresse, Kontaktdaten, Betriebsnummer)
Geschätzter Ertragsausfall beim Grundfutter im heurigen Jahr:
Menge und Art des Grundfutters, das konventionell zugekauft werden soll und für welche Tierarten (Angabe in Stück Ballen oder in Tonnen möglich):
Mit freundlichen Grüßen